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Rechtliche Frage Weihnachtswunsch

Thema: Rechtliche Frage Weihnachtswunsch

darf man eigentlich ein Foto aus dem Netz auf ein t-shirt drucken lassen zum eigenen Gebrauch?. Kind will unbedingt ein Samu (sunrise Avenue)Shirt. Gibt's aber nicht..schon gar nicht in ihrer Größe. Wenn ich also eins ergoogle...in den Copy shop gehe und es auf ein Shirt drucken lasse...ist das erlaubt?

von Reni+Lena am 08.12.2014, 18:14



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Also, ich mach das hin und wieder mal, eben für den Eigengebrauch, über mehr sollte man nicht nachdenken, schon garnicht später über Ebay verkaufen, ich denke, da gibt es dann rechtliche Grenzen. Aus Erfahrung kann ich Dir allerdings sagen, dass diese Kopien aus dem Copyshop kaum Wäschen mehrmals überstehen, sie werden schnell unansehlich, d. h. Gesichter ..., wenn Du ein größeres Logo hast, fällt das nicht so auf.

von Seansmama am 08.12.2014, 18:40



Antwort auf Beitrag von Seansmama

Hmm, Denke schon, das das nicht sauber ist. Eigengebrauch und nie verhökern. Dm digifoto hat gute Qualität

von Expo2 am 08.12.2014, 18:52



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Das ist ein klein wenig kompliziert, aber so sehr dann auch wieder nicht. Grundsätzlich hast du das Recht auf eine Privatkopie, auch wenn dir das eigentliche Werk nicht gehört. Ein Bild z.B. auf dem Computer abzuspeichern und auszudrucken ist also erstmal ok. Veröffentlichen darfst du es natürlich trotzdem nicht. Ein Bild, das dir nicht gehört, als Facebook-Profilfoto zu benutzen, wäre also nicht ok. Eine Privatkopie, die nicht veröffentlicht oder kommerziell genutzt wird dagegen schon. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Die Kopie muss aus einer legalen Quelle stammen. Wenn das Bild z.B. von jemandem ins Netz gestellt wurde, dem es gar nicht gehört und der selbst keine Rechte hat, also nicht der Urheber ist, darfst du es auch nicht kopieren. Es ist manchmal gar nicht so leicht herauszufinden, ob es sich um eine legale Quelle handelt oder nicht. Wenn du das Foto nicht über einen Online-Dienst drucken lässt, sondern es speicherst und damit in den Copy-Shop vor Ort gehst, sollte das kein Problem sein. Versuch zu schauen, ob du eine legale Quelle erwischt hast. Wichtig ist natürlich auch die Auflösung, davon mal ganz abgesehen. Mit vielen Pics aus dem Netz wird der Copy-Shop nichts anfangen können, weil es sich um eine Web-Auflösung handelt, die im Druck zu pixelig wird. LG terkey

von Terkey235 am 08.12.2014, 19:41



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Lg Reni

von Reni+Lena am 08.12.2014, 19:46



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Also ich hab mir mal ne Tasche machen lassen und es gibt so Shops wo man alles bedrucken lassen kann, also für Sportmannschaften T-Shirts, Taschen, ... was auch immer. Ist etwas teurer und könnte auf jeden Fall besser sein.

von Seansmama am 08.12.2014, 21:00



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

lass es in einer Druckerei drucken, die sich auf Tshirts etc spezialisiert haben. (ich wüsste zb so eine. Da lass ich meine Tshirts beflocken und bedrucken) Wichtig ist, dass es mit dem Sublimationsdruck bedruckt wird.

Mitglied inaktiv - 09.12.2014, 07:56



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

M.E. ist das Abdrucken des aus dem Internet gefischten Fotos auf dem T-Shirt unzulässig, es sei denn der Urheber und sonstige Rechteinhaber haben dir die Verwendung gestattet. Denn zunächst musst du davon ausgehen, dass es sich bei (jedem) Foto, dass du im Internet ausgräbst um ein geschütztes Werk handelt. Wenn du es auf ein T-Shirt drucken lässt verwendest du es natürlich auch und die Veröffentlichung ist damit gegeben, dass deine Tochter mit dem T-Shirt rumläuft. Und Fotodatenbanken mahnen inzwischen auch gerne unzulässige Nutzungen ab. Unkritisch könnte es vielleicht sein, wenn du das Bild auf ein Nachthemd druckst, dass nur zu Hause getragen wird.

von Ebba am 09.12.2014, 12:40



Antwort auf Beitrag von Ebba

Ebba, auch Werke, die unter das Kunsturheberrrecht fallen, darf man als Privatkopie verwenden. Ob es nun als Veröffentlichung zu bewerten ist, wenn jemand mit einem Shirt auf die Straße geht, ist schwer zu bewerten. Ganz streng genommen könnte man das als Form von Veröffentlichung sehen. Ich bezweifele, dass irgendein Abmahnanwalt das Kind auf der Straße sieht und nach einem Nachweis für das Bild fragt. Umgehen könnte man das Ganze, indem man ein Bild mit einer Creative Commons Lizenz findet. Dann wäre man auf der sicheren Seite. Es gibt doch auch jede Menge Shirts der Band zu kaufen. Z.B. hier http://sunriseave.bravado.de/ oder hier http://www.emp.de/art_289625/?wt_mc=mp.google.Bekleidung.T-Shirt.289625&gclid=CNelqdWGucICFW7MtAodIWsATA oder hier http://www.amazon.de/s/ref=sr_nr_n_0?fst=as%3Aoff&rh=n%3A77028031%2Ck%3Asunrise+avenue&keywords=sunrise+avenue&ie=UTF8&qid=1418131294&rnid=1703609031 LG terkey

von Terkey235 am 09.12.2014, 14:22



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ich will mich jetzt hier nicht in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen, darum nur noch ein Verweis auf § 53 Abs.1 UrhG. Danach dürfte es zweifelhaft sein, ob es sich bei der Kopie eines aus dem Internet gefischten Fotos um eine zulässige Privatkopie handelt. Und Veröffentlichung ist nunmal die Nutzung außerhalb eines begrenzten Personenkreises, was beim Tragen eines T-Shirts in der Öffentlichkeit der Fall sein könnte. Was Abmahnungen betrifft: Mich haben bereits zweimal Fälle beschäftigt in denen Bilderdatenbanke, wie GettyImages als Rechteinhaber Nutzungsentschädigungen für auf Homepages verwendete Fotos verlangt haben. Netterweise habe sie, anders als Plattenfirmen nicht gleich Abmahnanwalte beauftragt. und auf der Strasse muss das "geklaute" Bild auch nicht unbedingt auffallen. Es reicht evtl. ein Foto des Kindes mit T-Shirt im Internet und die übliche Bildersuche der Rechteinhaber. Ansonsten hast du recht.

von Ebba am 09.12.2014, 15:49



Antwort auf Beitrag von Ebba

Ja klar, mit Veröffentlichungen von geklauten Fotos im Netz habe ich ständig zu tun. Zum Glück nicht privat Im Netz ist es eindeutig und hat auch nichts mehr mit Privatkopie zu tun. In diesem Fall wäre es ein analoger Gebrauch. Ich bin in diesem Dingen extrem vorsichtig, gerade weil ich die netten Abmahnfälle kenne, aber es müsste schon ein echt dummer Zufalls ein, wenn jemand ein Pic vom Mädel mit dem T-Shirt im Netz aufstöbert und das Bild darauf identifizieren kann. In dem Fall hätte sich der Anwalt die Kohle redlich verdient

von Terkey235 am 09.12.2014, 19:00



Antwort auf Beitrag von Terkey235

da darf doch nur der Samu drauf sein... ...und sie trägt 140..*seufz*

von Reni+Lena am 10.12.2014, 12:38



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hahaha, na dann

von Terkey235 am 10.12.2014, 13:17



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Unter Google kannst du die Ergebnisse z.B. filtern: "Zur nicht kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet" oder so ähnlich. lG, Alexa PS.: Ich würde das Tragen eines T-Shirts in der Öffentlichkeit auch unter "Veröffentlichung" betrachten ...

von Alexa1978 am 09.12.2014, 17:35