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nicht schlagen,ich bins nochmal wegen --erben--

Thema: nicht schlagen,ich bins nochmal wegen --erben--

hallo,einige von euch haben mir auf die fragen wegen dem erben geantwortet.nun hab ich noch ne frage.wie muß sich eine bank verhalten,wenn ein kunde stirbt.es geht darum,meine oma hatte ein konto,hatte ihrer tochter eine vollmacht gegeben,weil sie nicht mehr selbst zur bank gehen konnte.meine oma starb im juni.kann die bank dann trotzdem geld abgeben,an die,die noch die vollmacht hat?soviel ich weiß mußte die tochter nur eine sterbeurkunde vorlegen.kümmert sich die bank nicht darum,ob die tochter überhaupt noch abheben darf?müßten die nicht einen erbschein sehen?die tochter hat das konto leer geräumt und aufgelöst und die andere erbberechtigte hat das nachsehen?? liebe grüße,silke

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 18:59



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fakt ist, mit eintreten des todestages muß das konto eingefroren werden, es sei denn sie hatte eine vollmacht über den tod hinaus. ABER selbst wenn sie diese vollmacht hatte, muß sie rechenschaft über die summen die sie abgehoben hat vorlegen. und ggf. die kohel wieder rausrücken. wenn ich mich nicht täusche.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:04



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die besagte vollmacht bringt dann nichts, wenn es miterben gibt. dazu hätte deine mutter den erbschein benötigt und demnach hätte sie nichts bekommen, wenn deine cousine auf dem erbschein stand. es sei denn, die bank wußte nichts von dem ableben, dann hat deine mutter ein problem, die bank auch, wenn die bescheid wußten.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:10



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hallo einstein-mama, sie hat aber fleißig abgehoben und das konto aufgelöst.was macht die bank,wenn ich da hingehe und sage,daß da noch eine erbberechtigte ist?ist zwar nicht die feine art von mir,aber weiter unten steht einiges von mir.für mich spielen da 2 dinge eine rolle-meiner cousine auf die sprünge helfen und die rache an meiner mutter.es kann mich jeder dafür verurteilen,aber meine erzeugerin hat mir sehr schlimme sachen angetan.steht auch weiter unten. liebe grüße,silke

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:14



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am sachlichsten wäre es, wenn deine cousine sich um einen erbschein kümmert und dann selbst zur bank geht. mit ausweis! du selbst bist ja nicht erbberechtigt und ich würde den dolch von hinten stossen. wenn du da hingehst, passiert gar nichts, ausser das deine mutter noch informiert ist und weiterhin handeln kann. solche muß man mit eigenen waffen schlagen. die bank hat dann dafür zu sorgen dass der ist-stand vom todestag wieder hergestellt wird, bis das erbe auseinandergesetzt wird. ich würde einen anwalt für deine cousine raten. aber ganz dringend. hat deine cousine das erbe vielleicht versehentlich ausgeschlagen? das wäre dann pech. ich gehe aber nicht davon aus. sie soll dringend das nachlassgericht anrufen und die sache klären. hat deine mutter überhaupt einen erbschein?

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:21



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hallo, meine oma ist im juni gestorben,bis heute hat die olle keinen erbschein geholt.meine cousine ist zu nett,zu gut.ich glaub nicht,daß die zum anwalt geht.sie wohnt 700 km weit weg.und ist krank.ich denke sie hat skrupel die eigene tante vorn kadi zu zitieren.sie bedenkt ja nicht,daß die tante andersrum aber keine skrupel hat sie um ihr erbe zu besch... ich versuch morgen nochmal,sie anzurufen.leider ist die verständigung ziemlich einseitig,sie hat einen ätzenden dialekt und ihre sprache hat schon unter der krankheit gelitten.aber ich probiers trotzdem. gruß,silke

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:27



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Meine Schwiegereltern sind beide voriges Jahr gestorben und eine Schwester meines Mannes hatte eine Vollmacht für das Konto über den Tod hinaus. Sie hat das Geld also abheben können, trotz Tod der Eltern und dort hat niemand nach einem Erbschein oder sonstwas gefragt. Sie hat das Geld allerdings mit ihren Geschwistern geteilt, hätte sie es nicht gemacht wir hätten nie davon erfahren. Glück gehabt!

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:36



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hallo, na toll.dann kommt die so davon.ich hoffe,ich kann meine cousine dazu bewegen,endlich was zu machen. liebe grüße,silke

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:40



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... kann sie nicht nachweisen, dass sie mit dem abgehobenen Geld für die Verstorbene noch Dinge bezahlt hat (z.B. Miete oder Ähnliches), dann muss sie den Erbteil den anderen Miterben auszahlen.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 19:49



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du kannst nicht für das recht der cousine kämpfen, wenn die cousine nicht bereit ist. leider ist da nichts zu machen. moneypenny müßte eigentlich wissen, wie das läuft mit der vollmacht und dem todestag. bei uns war es so, dass der kontostand vom todestag relevant war, egal was die witwe danach vom konto geräumt hat. das wurde dann letztlich auch in bei der verteilung genaus so berechnet.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 20:01



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frag doch mal bei recht.de, da hab ich alles erfahren und ohne die hätte ichs nie geschafft ohne anwalt.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 20:06



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... war bei mir auch so - nur mit dem Unterschied, dass ich Einzelkind war und meine Mutter geschieden. Ich hatte das Erbe abgelehnt (sonst hätte ich ein grosses Minus gemacht was ich mir nicht leisten konnte) und dann wurde der Kontostand am Todestag als relevant genommen. Zum Glück hatte ich danach nichts abgehoben. Ich habe ja öfter für sie eingekauft oder Sachen bezahlt. Es wäre schwierig gewesen das im Nachhinein nachzuweisen.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 20:07



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hallo,hab dir ne pn geschickt.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 20:01



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Bei einer Vollmacht über den Tod hinaus kann sie verfügen (habe Dir eine PN geschickt, bevor ich das hier gelesen habe). Das ist Sinn der Sache. Ansonsten gewinnt in so einem Fall der Schnellere: entweder einer der Erben, der mit Sterbeurkunde und Erbschein zur Bank tapert, womit das Konto auf Erbengemeinschaft umgestellt wird und bestehende Vollmacht erlöschen ODER derjenige, der eben von seiner Vollmacht ÜBER DEN TOD HINAUS Gebrauch macht. Frage ist einfach: was war es für eine Vollmacht.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 21:25



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die beerdigung etc. ja, aber um sich einen teuren ring zu kaufen ist die vollmacht über den tod hinaus nicht da. das würde mich nun aber brennend interessieren, denn dann wäre es ja ein leichtes für jede ehefrau die erbengemeinschaft kräftig abzocken zu können. schließlich ist die vollmacht eindeutig vor dem erbschein vorhanden.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 21:31



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Ja, bin ich. Die Beerdigung kann JEDER bezahlen, dazu braucht er weder Erbe noch Bevollmächtiger zu sein (war jedenfalls in meiner Lehre noch so). Bestattungskosten können immer überwiesen werden. Aber ansonsten ist das so: Vollmacht über den Tod hinaus, HEISST Vollmacht über den Tod hinaus. Auch so eine Beratungssache: habe ich meinen Kunden immer gesagt, daß das mitunter bedeuten kann, daß der Bevollmächtigte nach dem Tod das Konto leerräumen kann. Wem das egal ist: bitte!

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 21:38



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hab mich nochmal belesen. also, die bevollmächtigte darf so lange über das geld verfügen, bis die vollmacht widerrufen wird. ABER wie erwähnt, muß sie im auftrag des vollmachtgebers handeln. da dieser ja verstorben ist, kann sie das abgehobene geld trotzdem nicht für nicht für firlefanz ausgeben. das ganze hat mit der bank aber nichts zu tun. die bank darf geld auszahlen, bis eben die vollmacht widerrufen ist. die cousine sollte also die vollmacht widerrufen und sich mittels erbschein über die kontobewegungen informieren. das alles würde ich nicht ohne anwalt tun, sollte es sich um viel geld handeln.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 21:41



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sorry. du hattest aber recht.

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 21:42



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Jepp, das habe ich auch per PN geraten ;-) Allerdings in ich mir mit der "Firlefanz"-Sache nicht sicher, denn davon steht nichts in der Vollmacht! Dann müßte man als zukünftiger Erblasser schon eine "Zusatzvereinbarung" im Innenverhältnis Vollmachtgeber -> Bevollmächtigter treffen, in der das eingeschränkt wird. Ich habe ja auch eine Vollmacht für das Konto meines Mannes. Der kann mich auch jetzt nicht verklagen, wenn ich mir davon Firlefanz kaufe. Wieso sollte unsere Kinder es dann tun können?

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 21:45



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zu lebzeiten geht man ja davon aus, dass der vollmachtgeber einverstanden ist, mit dem was sich der bevollmächtigte so anschafft. ist er es nicht, muß er widerrufen. nach dem ableben besteht die vollmacht noch immer, aber der vollmachtgeber ist nicht mehr da und es gibt automatisch neue vollmachtgeber, bzw. mitbesitzer des kontos.also sollte die bevollmächtigte ab dem zeitpunkt auch in deren sinne handeln. nach längerem einlesen in die thematik, stelle ich fest, dass ich glück hatte, denn das gesetz dazu ist sehr komisch. die beerdigungskosten gehen natürlich vom guthaben weg. aber der neuwagen für die mutti zum beispiel nicht. der ist dann teil der erbengemeinschaft, bzw. aktiva. was ist eigentlich, wenn der bevollmächtigte das konto räumt und danach das erbe ausschlägt, weil auf einem anderen konto schulden sind, oder das haus nicht abbezahlt ist?

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 22:01



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was passiert wenn der bevollmächtigte gar kein erbe ist? also eine betreuung, oder der urenkel, der laut erbrecht nichts bekommen würde?

Mitglied inaktiv - 01.12.2008, 22:03



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hallo, hab alle antworten gelesen.ich denke,daß da bestimmt eine gesetzeslücke besteht. vielen dank euch allen,silke

Mitglied inaktiv - 02.12.2008, 12:33