Aktuell

Forum Aktuell

Neu eingezogen, jetzt soll verkauft werden

Thema: Neu eingezogen, jetzt soll verkauft werden

Wir sind vor fünf Monaten in eine größere Wohnung gezogen. Nun will unsere Verrmieterin die Wohnung verkaufen und sicherte mir mündlich zu, daß wir trotz Verkauf weiter hier wohnen bleiben können. Kennt sich damit jemand aus? Klar will ich ihre Aussage auch noch schriftlich haben, aber bringt das überhaupt was? Wie ist das denn gesetzlich? Kann sowas vertraglich beim Käufer festgelegt werden?

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:11



Antwort auf diesen Beitrag

Ich kenne so einen Ähnlichen Fall. Mein Bekannter wohnte schon in der Wohnung,die dann aber zur Zwangsversteigerung kam weil der Vermieter die Kosten nicht mehr decken konnte. Die Wohnung wurde Zwangsversteigert,mein Bekannter wohnt immer noch drin und hat nun nur einen neuen Vermieter. Aber wenn ich dir nen Tip geben darf ,wende dich einfach mal an den Mieterbund! Der Beitrag lohnt sich einmal im Jahr hat mir schon sehr oft geholfen... LG Silke

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:18



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe eine ETW und diese auch vermietet. Wnn ich verkaufen wollte, müsste ich die Mieter als 1. fragen, ob sie Interesse an einem Kauf haben. Bei Nicht -Interesse kann ich inserieren, muss abr dazu schreiben, daß di Wohnung vermietet ist! Wenn jemand diese kauft zur Kapitalanlage, dann könnt ihr wohnen bleiben, wenn die Käufer die Wohnung selber bewohnen wollen, dann gelten hier die gesetzl. festgeschriebenen Kündigungsfristen von 3 (oder in so einem Falle sogar 6?) Monaten! Falls ich jetzt was nicht ganz korrekt sage dann entschuldige ich mich - das ist meine Kenntnis bisher! Und ja - alles schriftl. geben lassen! Mündlich bedeutet nichts! LG Jamu

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:19



Antwort auf diesen Beitrag

in dem fall muß nachgewiesen werden, daß der eigenbedarf besteht. das kann eine langwierige sache werden und kann einen potentiellen käufer davon abhalten, zu kaufen, vor allem wenn es sich um eine familie handelt, die rausgeklagt werden soll.....

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:23



Antwort auf diesen Beitrag

kauf bricht miete nicht! eventuell wird sie aber die wohung schwerer verkaufen können, mit euch, und du mußt die wohnung für besichtigungen immer wieder zugänglich machen.

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:21



Antwort auf diesen Beitrag

Das Schriftliche hilft Euch genau gar nix, denn die jetzige Vermieterin kann nicht etwas versprechen, was der nächste Eigentümer dann halten muß. Du kannst dem Pizzaboten ja auch nicht sagen: "Die zahlt der Nachbar!" Aber tatsächlich kann ein Käufer Euch nur wegen Eigenbedarf und das nur sehr schwer kündigen. Wahrscheinlich beißt sich die Vermieterin in den Po vor Ärger, denn unvermietet hätte sie für die Wohnung erheblich mehr bekommen. Je nach Lage und Größe kann das bis zu 30% des Kaufpreises ausmachen. Da hat sie bares Geld verschenkt, die Arme. Wäre selber kaufen eine Möglichkeit? Ihr könntet ein unglaubliches Schnäppchen machen. War bei uns auch so. Wir haben schon 4 Jahre in der Wohnung gewohnt, als die Eigentümerin verkaufen wollte. Mit uns als Mietern bekam sie die Wohnung kaum los, weil Wohnungen in der Größe (4 Zimmer, 94 qm) eher selten einzeln als Anlageobjekt gekauft werden sondern fast ausschließlich zur Eigennutzung, und wer kauft eine Wohnung zur Eigennutzung, wenn er den Kaufpreis sofort berappen muß und dann Jahre braucht, um den Mieter rauszubekommen? Die Vermieterin hatte die Wohnung in knappes Jahr in der Zeitung zu stehen, es kam zu zwei oder drei Besichtigungen in der Zeit. Schließlich haben meine Eltern die Wohnung gekauft. (Eigentlich wollte ich sie kaufen, aber wegen der Scheidung war das blöd, sonst hätte meinem Ex noch die halbe Wohnung gehört.) So günstig wären wir sonst nie an eine Wohnung in der Größe und der Lage gekommen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:34



Antwort auf diesen Beitrag

um eine kleine ablösesumme bitten, die das ausziehen versüßen würde.... haben wir mal gemacht. das habe ich ihr auch gepnt.

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:45



Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt, auch eine Option.

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 10:48



Antwort auf diesen Beitrag

...im Mieterschutzbund, da hätte ich auch selber drauf komen können Werd ich mal anrufen! Ablösesumme wär zwar ne Möglichkeit, aber wir sind hier eben grad erst eingezogen, haben renoviert und ne Menge Geld gelassen, außerdem sind wir in den letzten Jahren mehrfach umgezogen und nun froh eine so "preisgünstige" 160qm Wohnung ergattert zu haben. Ich will einfach nicht schon wieder meine Sachen packen, muss dazu sagen, daß wir zwei kleine Kinder haben und das erschwert einen Umzug ja auch...

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 11:01