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Musik runter geladen und ewischt! Muss man die hohe Strafe zahlen?

Thema: Musik runter geladen und ewischt! Muss man die hohe Strafe zahlen?

Meine Freundin erzählte mir, das sie ein Schreiben aus Hamburg bekommen haben. Sie hätten ein Lied runter geladen und sollten jetzt 1200€ zahlen, da sie gegen das Recht verstossen haben. Nun haben sie im Internet geforscht und haben einen Anwalt ausfindig gemacht, der spezialisiert darauf ist. An den sollten sie knapp 600€ überweisen und er kümmert sich um alles, was mit dem Internet zu tun hat. Ich habe sie gefragt, ob es nicht erstmal günstiger gewesen wäre, zum normalen Anwalt oder zur Verbraucherzentale zu gehen, aber sie lehnte ab (ist halt etwas bequemer über Mails zu klären). Habt ihr Erfahrung damit? Sie sagte, das der Anwalt erwähnt hat, das diese Straf Schreiben aus Hamburg wohl im Moment sehr häufig raus gingen! LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 09:18



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Das ist das erste was mir einfiel... außer, wenn ich den "Hand-auf-Stirn-klatsch"-Smiley übersehen hab. Ich hoffe sehr, dass sie da schon ein wenig mehr hat, als nur die Aussage des Anwalts, das "er sich drum kümmert". Für mich klingt das extrem nach Abzocke - am Ende hat sie die 600€ überwiesen und muss die 1200€ trotzdem zahlen... Würde ich nie machen. Richtiger Schritt: Zum "echten" Anwalt gehen, oder auch erstmal zur Verbraucherschutzzentrale und gucken lassen, ob dieses Schreiben echt ist oder auch nur ne Abzocke oder wenigstens danach googlen. Gruß, Susy

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 09:32



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hat sie es denn runtergeladen? Dann muss sie natürlich zahlen. Die können das seeehr weit rückläufig feststellen, und ich war auch mal dumm und hatte mir ein Hörspiel runtergeladen, 6 Monate später die Anzeige, und ich habe ezahlt, da der Anwalt es auch gesagt hat. Mit Sony woollte ich keinen Krach und ich werd auch NIE wieder was runterladen

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 09:43



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ich hatte vor einigen Monaten auch innerhalb von 3 Wochen 5 solcher lieben Briefe.Alle wollten zwischen 450,- bis 1200 Euro haben.Ich habe garnicht reagiert und bis jetzt hat sich der eine wieder gemeldet und mich angemahnt.Da habe ich ihm geschrieben das er solche Post bitte unterlassen soll,und sich das sparen kann,ich warte auf den Gerichtsbescheid,alles andere fliegt in den Müll.Bisher kam nix wieder. Das ist reine Abzocke.Die machen das extra so,wählen neue Hits aus dieser Zeit aus und denke sich das die doofen schon bezahlen. Alle Daten wo man angeblich...sind mind.4 Monate her sodas man garnicht mehr richtig weiß was da war.Und genau damit rechnen die. Jeden morgen steht ein dummer auf,man muß ihn nur erwischen,und bei deiner Freundin sind die schon auf halben Wege.Sag ihr sie soll ruhig bleiben,erst wenn wirklich was vom Gericht kommt reicht es wenn sie zum Anwalt geht.Sonst schmeißt sie den noch umsonst das Gald in den Rachen. Oftmals sind genau die Anwälte die darauf spezialisiert sind,diejenigen die selber solche Briefe weg schicken um umgekehrt Geld zu machen damit sie dann die Kuh vom Eis holen.Alles gut ausgeklügelt...aber nicht mit mir meine Herren...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 09:54



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Nun, bei mir hat Datum etc gestimmt, und da man es ja bekanntlich nicht darf, muss man halt zahlen! Und wenn die Freundin ebend diese Sachen runtergeladen hat, wird vielleicht auch stimmen. Wenn man sich quer stellt bei einer "echten" Anzeige, gucken die ganz schnell ob sie dich noch weitere Male drankriegen

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 09:56



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ich bezeichne mich daher also nicht als dumm, danke.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 09:57



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mensch,mensch...das ist doch nur ein Sprichwort,damit habe ich dich nicht angesprochen,aber schau selbst was du persönlich geschrieben hast... Zitat.. hat sie es denn runtergeladen? Dann muss sie natürlich zahlen. Die können das seeehr weit rückläufig feststellen, und ich war auch mal dumm und hatte mir ein Hörspiel runtergeladen, 6 Monate später die Anzeige, und ich habe ezahlt, da der Anwalt es auch gesagt hat. Mit Sony woollte ich keinen Krach und ich werd auch NIE wieder was runterladen ich habe nicht gesagt du seist dumm,daß hast du selber gesagt, wie gesagt...das ist nur ein Sprichwort

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:05



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lol - da hast du recht :) Bin heut wohl etwas überempfindlich , sorry

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:06



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dumme Frage: Aber ist nicht das Weiterverbreiten strafbar?? Wenn man also "nur" herunterlädt und nicht weiterverbreitet, dürfte es nicht strafbar sein?! Musik lade ich aber auch schon lange nicht mehr herunter, dafür gibts doch auch andere Wege, um legal an einigermaßen qualitativ gute Musik zu kommen ;-) Ich sag nur Youtube... Noch ein Tipp wegen Hörbücher = in ortsansässigen Büchereien kann man sehr kostengünstig, wenn nicht sogar umsonst Hörbücher ausleihen ;-) Und in unserer gibts sogar Musik und auch Filme zu leihen....

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:08



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Da in dem Schreiben auch die Serverr Nr. angegeben war und sie das Lied auch runtergeladen hat, klingt es alles echt. Ich bin auch der Meinung,das wenn man etwas für sich runterrlädt, es erlaubt ist. Man darf es doch nur nicht weitergeben oder brennen. Naja, egal. Ich werde ihr nochmal ins Gewissen reden, denn weder sie noch dieser Anwalt konnten sagen, ob sie nicht am Ende doch diese 1200€ zahlen muß! 600€ fü nen Anwalt zu zahlen-ich wäre fast umgefallen!!! Danke für eure Antworten. LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:15



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In dem Moment wo Du etwas herunterlädst, greifen anderen "Herunterlader" auf Deine Sachen zu und laden von Dir. Das ist strafbar.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 11:49



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Sprich download ja upload nein.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 13:51



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war da eine Unterlassungserklärung dabei? Ich würde mir keinen Anwalt nehmen. 600,- sind auch zu viel für den eigenen Anwalt.Reine Abzocke!!! Die Gerichte haben den überzogenen Abmahngebühren der Anwälte einen Riegel vorgeschoben. Die dürfen höchstens 100,- € für ein einfaches Abmahnschreiben verlangen. Auf jedenfall rechtzeitig die Unterlassungserklärung, evtl. nochmal überarbeitet, zurücksenden. Sie soll mal googlen, steht sicher genug dazu im Net.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:41



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Ja, so eine Erklärung war auch dabei. Sie konnten aber die Frist nicht einhalten, da der Brief während ihres Urlaubes kam. Als sie den Brief bekommen haben, ist die die Frist abgelaufen.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:55



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nur dann als erfolgt, wenn der Empfänger auch Kenntnis davon erlangte und erst dann beginnt die Frist zu laufen. Somit kann man die Erklärung nach wie vor abgeben und damit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wegen Zustellungsmängeln.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 13:55



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Wenn sie tatsächlich illegal Musik heruntergeladen hat und dafür abgemahnt wurde, muss sie eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird bei Gericht eine Verfügung erwirkt, was mit höheren Kosten als die popeligen 100,- € Abmahngebüren verbunden ist. Sofort hinschreiben, dass sie keine Musik dort illegal herunterladen wird und 100,- € an den Anwalt überweisen. Damit ist die Sache erledigt. Da ist es vollkommen unnötig, noch einen Anwalt zu beauftragen, der auch noch Geld kassiert.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 17:33



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€600 für ne Erstberatung und ein Formschreiben ist schon nicht schlecht. Vielleicht sollte ich umsatteln.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:43



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Ja, das dachte ich mir auch...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:55



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um Himmels willen...wenn sie das unterschreibt ist das ein Schuldzugeständnis.Du wirst sehen wenn sie garnicht reagiert kommt da nix mehr.Wenn sie diese Unterlassungsscheiße unterschreibt gehts erst richtig los,macht das blos nicht,auf gar keinen Fall,da kann sie lieber gleich überweisen... Sie soll ganz ruhig bleiben und abwarten ob überhaupt nochmal was kommt,wie gesagt...bei mir ist Ruhe,ich hätte insgesamt an die 5000,-Taken bezahlen sollen,die haben wohl nen Vogel...nix da bei mir sind die da ganz an die richtige geraten...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 11:07



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Naja, der Anwalt ist ja schon eingeschaltet und das erste Schreiben ist raus an die Fa. in Hamburg. Ich bin mal gespannt, was sie letztendlich noch zahlen müssen...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 11:17



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nur im netz zu finden ist?

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 12:20



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Hm, das kann ich dir nicht beantworten...Sie hat wohl mit ihm telefoniert, bzw. mit einem Anwalt der Kanzlei. Da er aber von weiter weg ist, wird sie ihn wohl auch nicht sehen... Ich glaub, da sie jetzt schon alles in die Wege geleitet hat, kann sie jetzt auch nicht mehr da raus...aber das will sie ja auch nicht. Sie gibt mal eben die Kohle dafür aus...ich hab nur gesagt, das sie wahrscheinlich am Ende doppelt soviele Kosten hat...man kann nie wissen. Ich hätts so nicht gemacht!

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 12:41



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jeder SERIÖSE anwalt lässt sich nichts vorweg überweisen...und die wenigsten wollen überhaupt klienten haben, die man nur online vor sich hat

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 13:56



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ich wette das sie nun jede Woche solche Post bekommt...die Gauner sprechen sich untereinander ab,und wehe einer hat erstmal Erfolg und hat so ein ängstliches Huhn an der Angel was schön bezahlt...das nimmt kein ende bis man pleite ist...glaub mir,daß war lange nicht das letzte Wort dazu...selber Schuld...wie kann man gleich so reagieren,daß ist Abzocke vom feinsten,aber die lieben Bürger haben Angst wenn sie lesen...Anwaltskanzlei...und das haben sie ja bei deiner Freundin erreicht..wie gesagt Jeden morgen steht ein dummer auf,man muß ihn nur erwischen...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 14:22



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Das ist interessant. Ich werd gleich mal mit meiner Freundin sprechen... Ich weiß jetzt nicht, wann sie den bezahlen muss-ob sofort oder erst nach dem Fall...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 15:30



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Diese Gauner sind aber offiziell: Fa. Rasch aus Hamburg... Habe darüber mal was im TV gesehen...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 15:31



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Runterladen ist doch nicht verboten, nur weiterverbreiten! Dachte ich jedenfalls...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 15:05



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Dachte ich auch und meine Freundin auch...

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 15:29



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... beim Streaming werden bereits Daten auf die Festplatte geladen. Fakt ist aber, dass ein Provider die Daten seines Kunden nicht einfach weitergeben darf - auch nicht bei Auskunftsverpflichtung nach dem UrhG. Dazu verpflichtet ist der Provider nur dann, wenn der Kunde illegale Musik selbst zum Download zur Verfügung stellt/verbreitet. Jedenfalls bedarf es auch dazu einen Gerichtsbeschluss. Woher hat der Anwalt die Daten des Kunden? Wenn nicht vom Provider, so sind die vorliegenden Daten ziemlich unzuverlässig und können nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden. Am besten wendet man sich am an den Verbraucherschutz oder im Internet unter: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewforum.php?f=17&sid=aa20f2aff5b5ae6a2fdeccf181249789 und schaut, ob es sich um eine Abzocke/Abmahnwelle handelt. Abwarten bis ein Gerichtsbeschluss kommt, dann nimmt man sich einen Anwalt vor Ort. Niemals ohne Gerichtsbeschluss bezahlen.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 16:55



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...ist Blödsinn, nichts als Vermutungen, falsche Ratschläge!!!!!!!!!!!! Sage Deiner Freunding, sie soll sich bei www.abmahnwahn-dreipage.de schlau machen. Es ist wichtig, daß sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung an den Anwalt (ich denke mal, es ist RA Rasch!?) schickt (nicht die, die dem Schreiben wahrscheinlich beiliegt). Ignorieren sollte man das Schreiben auf gar keinen Fall!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 21:33



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Stimmt, diese Seite hat mir der Anwalt auch "gegeben", habe entsprechend das Formular dann ausgefüllt, und gezahlt

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 06:39



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http://www.netzwelt.de/forum/525864-post1.html http://www.rasch-vs-djs.de/

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 07:45