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zu hüüüülf

Thema: zu hüüüülf

hallo, wer hat erfahrung mit nicht zahlenden chefs?mein mann hat seinen lohn nicht gekriegt,nehme an als retourkutsche für seine kündigung.für september letzten jahres fehlen auch noch ca.500 euro.der chef hatte damals einen engpaß und wollte es später zahlen.ich weiß-anwalt,einklagen.aber wie lange dauert das?er muß es sofort haben.wir haben monatliche feste kosten,die ich von meinem teilzeitgehalt nicht alleine tragen kann.dazu noch 2 kinder.mein mann kriegt keine abrechnungen,er kann nur auf dem kontoauszug nachvollziehen,was er an lohn kriegt.was sollen wir tun um schnell an das gehalt zu kommen? hilflose grüße,silke

Mitglied inaktiv - 20.08.2008, 22:07



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Erstmal Chef selbst anmahnen. Schreiben aufsetzen, Empfang bestätigen lassen. Darin schon darauf hinweisen, dass zu zahlende Sollzinsen nach dem fünften Tag Verspätung zu seinen Lasten gehen. Frist zur Überweisung setzen nicht vergessen. In der Zwischenzeit Anwalt suchen. Falls Dein Mann Mitglied in einer Gewerkschaft ist, helfen die auch weiter. Lässt der Chef die Abrechnung über ein Steuerbüro erstellen? Wenn ja, dort anrufen und nachhaken. Warum bekommt Dein Mann keine Abrechnung? Das ist sehr merkwürdig. Ist er sich sicher, dass die Beiträge für die Sozialversicherung gezahlt werden? Mit dem Chef sprechen und die Sachlage klären ist auch nicht verkehrt, sofern noch nicht geschehen... Wenn alles nicht hilft zur Bank gehen und die Sachlage erklären. Dann bekommt ihr den Monat zumindest rum. Schlussendlich gibt es kein (legales) Mittel um den Chef zur sofortigen Zahlung zu zwingen... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 20.08.2008, 22:16



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hallo corinna, beiträge für die sozialversicherung?wie merken wir,ob er die zahlt?ich mußte mich um sowas noch nie kümmern,darum bin ich etwas hilflos. liebe grüße,silke

Mitglied inaktiv - 20.08.2008, 22:19



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Frist setzen und dann per Mahnbescheid. Ist der schnellste und kostengünstigste Weg. LG MT

Mitglied inaktiv - 20.08.2008, 22:24



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hallo mt, mahnbescheid geht doch über gericht ,oder?hab jetzt ein schreiben verfaßt,so wie corinna geraten hat.fristsetzung,sollzinsen nach 5.tag zu ihren lasten,sowie restgehaltforderung. liebe grüße,silke

Mitglied inaktiv - 20.08.2008, 22:49



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ist aber schneller und kostengünstiger als ein normales Klageverfahren. Also falls er auf dein Schreiben nicht reagiert, dann ist das der beste Weg. Viel Erfolg MT

Mitglied inaktiv - 20.08.2008, 23:53



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Naja, schneller und kostengünstiger ist es nur dann, wenn der Antragsgegner keinen Widerspruch einlegt. Tut er das, dann geht die Angelegenheit zu Gericht (sofern der Antragsteller dem zustimmt) u. wird dort ganz normal weiterverhandelt (mal verkürzt gesagt). Wenn man also davon ausgeht, dass der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen wird, weil zB schon vorher korrespondiert wurde u. er den Anspruch zurückgewiesen hat, dann ist es zeitlich günstiger doch Klage zu erheben. Das gilt insbes. auch im Arbeitsrecht, wo die Güteverhandlung nach Erhebung der Klage meist recht zeitnah terminiert wird u. die meisten Angelegenheiten Dank des Geschicks der Arbeitsrichter auch gleich in der Güteverhandlung erledigt werden. Liebe Grüße Ebba

Mitglied inaktiv - 21.08.2008, 07:44