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Krankes Kind und Job- Dringend!

Thema: Krankes Kind und Job- Dringend!

Hallo, ich weis, dass das hier der völlig falsche Platz ist, aber hier ist einfach am meißten was los! Eigentlich müsste ich von 7.30 bis 12.45 Uhr arbeiten und die Kleine solange in den KiGa schicken. Doch sie hat die ganze Nacht nicht geschlafen und über Halsschmerzen und Husten geklagt. Jetzt würde ich sie gern zu Hause lassen und heute Morgen mit ihr zum Doc gehen. Doch ich hatte gestern erst einen freien tag. Ist echt blöd, dass heute Mittwoch ist, sonst würde ich ja heute Nachmittag mit ihr gehen. Wie würdet ihr euch entscheiden? Kind zum Doc oder krank in den KiGa schicken und arbeiten gehen? Die Chefin hat übrigends selbst Kinder... Danke für euren rat. Jenny

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 05:43



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Wenn mein Kind nicht schlafen würde und über Schmerzen klagen würde, würde ich mit ihm zum Arzt gehen. Ich hätte doch keine Ruhe bei der Arbeit, wenn ich wüsste das mein Kind krank ist. Außerdem würde die KiTa eh anrufen und ich müsste ihn abholen. Und man sollte auch an die anderen Kinder denken, die sich evtl. anstecken können. Deren Eltern sind bestimmt auch berufstätig. Gute Besserung! LG Jana

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 05:52



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Hi, ja du hast völlig Recht, aber trotzdem fühle ich mich nicht wiohl gleich bei der Chefin anzurufen und um noch einen freien tag zu bitten. Wie läuft das eigentlich ab, bekomme ich von KiA sowas wie ne Bestätigung oder Krankschreibung? Jenny

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 05:56



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hallo, sicher ist es blöd, nach eine freien tag gleich wieder zu fehlen, ABER erstens war dein kind nicht gestern schon krank, sondern erst über nacht und zweitens ist die "gefahr" ja doch recht groß, dass der kiga dich anruft, du sollst dein kind abholen weil es ihm nicht gut geht drittens kommt noch dazu das es schon ein wenig unfair den noch gesunden kindern gegenüber ist, die sich evtl. anstecken also ich würde schon zum arzt gehen, haste mal fieber gemessen, vielleicht ist das ja auch noch dazu gekommen, du kannst dich ja sonst für heute krankschreiben lassen und morgen wieder gehen wenn es nichts weiter ist, aber dein kind kann sich auf jeden fall erholen du bekommst vom kia jederzeit einen krankenschein - aber denke dran du hast nicht soooo viele tage vielleicht ist deine chefin ja auch verständnisvoller als du denkst, ruf sie an, erklär die situation und dann merkst du ja auch, ob du einen tag so fehlen kannst oder eben doch einen krankenschein brauchst so nun ist es mal wieder länger geworden als es sollte, ich wünsche deinem kind aber trotzdem auf jeden fall gute besserung

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 07:13



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Bist du alleinerziehend? Wenn nicht schick deinen Mann. Das würde ich tun. lG J

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 07:16



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habe im Hotel angerufen, Chefin war natürlich prompt nicht da, aber ich kann heute noch zu hause bleiben. ist zum Glück nicht so viel zutun. Nina ht jetzt noch Fieber bekommen und gleich gehts zum Doc. Danke für eure Antworten! Jenny

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 07:16



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Würde ich auch machen, aber mein Mann ist mit dem LKW unterwegs und kann lerider nicht mit ihr zu Doc. Sonst wäre das ja alles kein problem. Aber die Sache ist für heute erstmal geklärt und ich kann gleich mit ihr zum Doc gehen. Jenny

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 07:17



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Wenn man selbst nicht krank ist, sondern das eigene Kind, hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung. In diesem Fall übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Lohnkosten (höchstens 90% vom Netto). Zu warnen sei an dieser Stelle davor zu behaupten, man sei selbst krank; kommt der Arbeitgeber dahinter, ist das ein Kündigungsgrund. Anspruch auf diese Art der Freistellung hat man, wenn * das kranke Kind höchstens 12 Jahre alt ist, * der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt und * keine andere Person die Pflege übernehmen kann. Folgende Zeiträume können in Anspruch genommen werden: In jedem Kalenderjahr * 10 Tage jür jedes Kind; * insgesamt nicht mehr als 25 Tage; * bei alleinerziehenden Elternteilen: 20 Tage für jedes Kind, insgesamt nicht mehr als 50 Tage. Für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wegen eines kranken Kindes nicht zur Arbeit erscheinen kann, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Lohnfortzahlung - leider bedeuten diese Lohnersatzleistungen in der Regel einen leichten Einkommensverlust. Lass dir bescheinigen, dass du mit deinen Kind beim Doc warst. LG Claudia

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 10:01



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Wenn man selbst nicht krank ist, sondern das eigene Kind, hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung. In diesem Fall übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Lohnkosten (höchstens 90% vom Netto). Zu warnen sei an dieser Stelle davor zu behaupten, man sei selbst krank; kommt der Arbeitgeber dahinter, ist das ein Kündigungsgrund. Anspruch auf diese Art der Freistellung hat man, wenn * das kranke Kind höchstens 12 Jahre alt ist, * der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt und * keine andere Person die Pflege übernehmen kann. Folgende Zeiträume können in Anspruch genommen werden: In jedem Kalenderjahr * 10 Tage jür jedes Kind; * insgesamt nicht mehr als 25 Tage; * bei alleinerziehenden Elternteilen: 20 Tage für jedes Kind, insgesamt nicht mehr als 50 Tage. Für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wegen eines kranken Kindes nicht zur Arbeit erscheinen kann, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Lohnfortzahlung - leider bedeuten diese Lohnersatzleistungen in der Regel einen leichten Einkommensverlust. Lass dir bescheinigen, dass du mit deinen Kind beim Doc warst. LG Claudia

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 10:01



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ausgefüllte wrden muss und an die krankenkasse geschickt wird, wo das KIND versichert ist nur eine bescheinigung "beim arzt gewesen" reicht nicht nur als ergänzung lg daggi

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 10:10



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Hallo, das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag die Anwendung des § 616 BGb ausgeschlossen hat. Ansonsten muss der Arbeitgeber für einige Tage den Lohn zahlen. Die Krankenkasse fragt das in ihrem Fragebogen auch ab, den der Arbeitgeber zum ausfüllen bekommt. Meist füllt der das aber dann aus so aus, dass das Häkchen bei "Anspruch aus § 616 BGB wurde vertraglich ausgeschlossen" setzt ;-) LG Claudia

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 14:55