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Kennt sich jemand aus - Thema Kindesunterhalt ?

Thema: Kennt sich jemand aus - Thema Kindesunterhalt ?

Hallo ! Meine Tochter (10) bekam bis vor Kurzem 229 € Unterhalt von ihrem Vater. Auf Grund einer Neuberechnung soll sie jetzt nur noch 193€ bekommen, da der Vater noch ein weiteres Kind hat, und er weniger Stunden arbeitet. Muss ich dem zustimmen ? Hab erst nächste Woche einen Termin beim JA. Kennt sich jemand damit aus ? Danke

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 11:17



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wer hat denn das berechnet??? kann ich mir gut vorstellen. mangelfallberechnung. deine zustimmung ist leider nicht notwendig.....ich bin um jeden cent froh, den ich vom kv meiner tochter bekomme....

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 11:31



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Die Berechnung ist vom JA. Wird denn nur nach Einkommen berechnet ? Er hat ja auch erspartes Geld - zählt das nicht mit rein ? Zu meinem Mann (er muss auch für ein Kind zahlen) haben die gesagt, er soll mehr arbeiten o. sich einen anderen Job suchen, damit es reicht......... Der KV hat in den letzten 2 Jahren für tausende € sein Haus komplett saniert - dafür ist doch auch Geld da. Wofür gibt es denn da einen Unterhaltstitel - wenn er noch mehr Kinder bekommt oder noch weniger arbeitet, sieht es für meine Tochter ja immer schlechter aus :(

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 11:37



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Hallo, der zu zahlende Unterhalt des Kindsvaters ist natürlich von seinem Einkommen abhängig. Man kann ihn nicht dazu verpflichten, mehr zu arbeiten, um mehr Unterhalt zahlen zu können. Von seinem Einkommen steht ihm ein Selbstbehalt zu, der seine eigenen monatlichen Lebenshaltungskosten abdecken soll. Für Rentenversicherung und Kredite, die er schon aufgenommen hat, bevor sein Kind nicht mehr bei ihm gewohnt hat, darf er auch nochmal was abziehen. Das, was dann noch übrig ist, muss er mit seinen Kindern und etwaiger neuer Frau, die evtl. von seinem Einkommen abhängig ist, teilen. Kurz gesagt, wenn nicht der dringende Verdacht besteht, dass dein Ex irgendwelche relevanten Einkommensquellen verschweigt, musst du akzeptieren, dass der Unterhalt weniger wird. LG FM

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 11:36



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M.W. kann man ihn uU sowohl zwingen mehr zu arbeiten als auch ihm untersagen weniger zu arbeiten. Nach meiner Erinnerung kann ein Kindesunterhaltspflichtiger nicht einfach seine Arbeitszeit reduzieren. Aus diesem Grund kann er sich zB auch nicht einfach selbständig machen, wenn dadurch seine Einkünfte sinken. Es wird ihm dann als Einkommen angerechnet, was er als Einkommen erzielen könnte. Ich würde der OP empfehlen sich da anwaltlichen Rat einzuholen u. mich dort auch nach der Möglichkeit erkundigen (oder bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts) Beratungshilfe zu erhalten um die Kosten gering zu halten. Keinesfalls würde ich einfach dem Ansinnen des Kindesvaters ohne nähere Prüfung zustimmen. (google auch mal nach *Kindesunterhalt gesteigerte Unterhaltspflicht* bzw *Kindesunterhalt gesteigerte Erwerbsobliegenheit*) Liebe Grüße Ebba

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 13:10



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hallo, mir wurde mal gesagt,daß der selbstbehalt sinkt,wenn man mit einem verdienenden partner zusammenlebt.also wenn er eine neue partnerin hat,die arbeitet,dann mach dich diesbezüglich mal schlau,ob da nicht sein selbstbehalt sinkt. alles gute,silke

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 12:17



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Seit der Unterhaltsreform zum 1.1.08 hat sich da einiges getan. So ist z.B. das (eventuelle) Einkommen einer neuen Frau oder Lebensgefährtin irrelevant. Einzig das Einkommen des Kindsvaters ist unterhaltsrechtlich anrechenbar. Hat der Kindsvater noch andere Kinder, für die er zum Unterhalt verpflichtet ist, kann der Unterhalt für das erste Kind durchaus geringer ausfallen als vorher. Denn anteilig hat er ja durch ein zweites, unterhaltsberechtigtes Kind weniger Einkommen! Oftmals ist es auch so, dass mit den Kindsväter "gedealt" wird. Das bedeutet, dass man als Sachbearbeiter im Jugendamt immer auf dem Drahtseil läuft. Viele Väter sind zahlungsunwillig und kämpfen um jeden Cent. Um in vielen Fällen zu verhindern, dass durch höhere Unterhaltsforderungen die Zahlungen durch die Kindsväter ganz eingestellt werden (viele haben deshalb shcon einfach mal eben den Job geschmissen), werden oft "Angebote" für etwas weniger Unterrhalt gemacht, damit überhaupt etwas gezahlt wird!

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 13:13



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Hallo! Das kann sich weder der Vater noch die Mutter aussuchen. Es gibt einen gesetzlichen Fixprozentsatz der zu zahlen ist. D.h. wenn das Gehalt aus irgendeinem Grund weniger wird, muß auch weniger an Alimente bezahlt werden. Ist natürlich nicht gut für Mama und Kind, ist aber so was ich weiß. Der Ex von meiner Freundin hat sogar seinen Job aufgegeben, um nicht soviel zahlen zu müssen. Er hat sich selbständig gemacht und von dem Gehalt wird das nun berechnet, und dass viele da schwindeln können ist klar. Sowas ist zwar charakterlos, aber gibt es. LG Traude

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 13:18



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Wenn ja, dann kann er den Unterhalt nicht so einfach ändern, sondern muß eine Abänderungsklage beim JA stellen. Natürlich kann es sein , das aufgrund der nächsten Kinder von ihm, sich der Unterhalt für das 1. Kind verringert. Wenn er nicht mehr verdient. Er hat auch einen Selbstbehalt von knapp 1000€ und erst das was er darüber verdient wird zur Unterhaltsberechnung herangezogen und auf alle Unterhaltsberechtigten Personen aufgeteilt. Vielleicht muß er sogar der Mutter des jüngsten Kindes Unterhalt leisten bis Kind 3 Jahre alt ist....so teilt sich das Ganze dann durch 3 Personen. Wenn er noch mehr Kinder bekommt verringert es sich weiter, falls er nicht mehr verdient. ( Ich weiß von was ich schreibe, der Erzeuger meiner Großen hatte nach ihr noch 3 weitere Kinder und nie Unterhalt gezahlt , weil nicht zahlungsfähig.) Sei froh wenn du überhaupt noch was bekommst, es gibt genug die tricksen und zahlen nix. Claudia

Mitglied inaktiv - 19.08.2008, 15:47