Thema:
kann man für 2 Verkehrsdelikte bestraft werden oder nur für 1??
Hallo,
kurz und bündig ich wurde geblitzt (zu schnell gefahren) und habe gleichzeitig mit dem Handy telefoniert :-(((
Kann ich damit rechnen gleich 2 x bestraft zu werden oder nur das was "teurer" ist???
Hoffe mir kann jemand weiter helfen - danke
Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 17:07
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Also ich würde sagen beides! Handy kostet 63,50€ und einen Punkt und der Blitz je nach Sachlage ...
von
bobfahrer
am 09.03.2011, 17:09
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Ich denke, dass du mit beiden Strafen rechnen darfst - sind ja schließlich auch zwei unterschiedliche Vergehen.
von
mami06
am 09.03.2011, 17:10
interessant. ich verstehe dass so, dass nur das zu-schnell-fahren bestraft wird:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Tateinheit.php
von
dr.snuggles
am 09.03.2011, 17:13
Stelle mir gerade vor jemand wird telefonierend geblitzt wärend er unangeschnallt und alkoholisiert seinem Gesprächspartner erzählt das er gar keine Pappe hat!
von
bobfahrer
am 09.03.2011, 17:14
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2855.php
...das müsste doch genau der Fall sein, oder?
Demnach liegt in so einem Fall (überhöhte Geschwindkeit und Handynutzung während der Fahrt) eine Tateinheit und keine Tatmehrheit vor. Also - eine Strafe.
von
Leena
am 09.03.2011, 18:31
...war das so. Ich bin zu schnell gefahren, wurde geblitzt und war zudem nicht angeschnallt. Geahndet wurde, dass ich die Geschwindigkeit geringfügig überschritten hatte, das Anschnall-Vergehen nicht.
LG Christine
von
Christine-HH
am 09.03.2011, 20:09
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ja, durchaus...
Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 17:33
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es war mal so, dass bei Tateinheit nur das härtere Vergehen bestraft wird. Ob das hier auch zählt, keine Ahnung.
Ich kann nicht verstehen, warum man, wenn man schon telefonieren muss beim Auto fahren, nicht automatisch vom Gas geht.
von
deischuhzu
am 09.03.2011, 17:47
...na weil sie vor lauter quatschen gar nicht gemerkt hat das sie zu schnell ist - deswegen wurde sie ja geblitzt.
von
bobfahrer
am 09.03.2011, 17:49
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Hallo ,nicht zwangsläufig.....Mein Mann ist geblitz worden,zu schnell gefahren ,unangeschnallt und am telefonieren.....er mußte nur das zu schnelle fahren bezahlen......kommt vieleicht auch darauf an ob man geblitzt wird und dan alles weitere per post kommt oder ob man 20 m weiter rausgewunken wird.
Lg Nicole
von
sterni12
am 09.03.2011, 18:02
tja ehrlich gesagt würde ich es dir gönnen !!!! es wird zwar aller voraussicht nach nur ein vergehen berücksichtigt aber in deinem fall wäre beide gerechtfertigt !!
ach,ja freisprechanlagen sind dir ein begriff oder ???
nee mitleid habe ich bei sowas nicht - womöglich war es noch ein verkehrsberuhigte zone oder gar vor einer schule
mma
ist dir eigentlich wirklich bewußt was in so einem fall passieren könnte ?? wenn ein kind auf die straße läuft ?? da kann man sich nicht mehr auf den verkehr konzentrieren !!!
Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 18:05
auch ein verkehrsteilnehmer der an andere denkt
Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 18:06
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Es war mir klar, dass es einem gleich zum Vorwurf gemacht wird und sich irgendwer immer gleich aufgeilt wieso weshalb warum und bla bla bla - anstatt mal auf das wesentliche und zwar die eigentliche Frage zu konzentrieren!!!
Kannst beruhigt sein, denn es war definitv KEIN Kind auf der Autobahn, es waren ca. 15 km zu schnell als erlaubt und wenn man sich 400 km weit weg von zu Hause befindet passiert es schon mal, dass man sich erkundigt ob alles i.O. ist - mehr habe ich zu meiner Verteidigung nicht zu sagen - wir werden sehen was passiert
Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 20:39
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kommt billiger !
von
mandala67
am 09.03.2011, 22:11
oder einen parkplatz anfahren zum telen.
Mitglied inaktiv - 10.03.2011, 08:02
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Normalerweise schämt man sich für sowas. Oder es ist einem zu peinlich zum erzählen. Aber das im Forum zu posten und dann noch frech zu werden.
Mitglied inaktiv - 10.03.2011, 09:22
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400 km weit weg von zu Hause überfährt man wenigstens keinen, den man kennt
Gruß,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 10.03.2011, 10:41
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Wenn nur geblitzt und nicht rausgewunken wird, dann nur fürs zu schnelle fahren.
Die fotos sind nicht beweiskräftig genug, dass es fürs telefonieren zählt.
Wenn du allerdings von einem Polizisten mit einer laserpistole geblitzt wirst, der dich gerade live mit dem handy am Ohr und unangeschnallt sieht, dann gilt das als beweis und er kann 3 fach abkassieren.
Lg reni
von
Reni+Lena
am 09.03.2011, 18:35
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finde telefonieren beim fahren doof
und ärger mich über solche leute genauso wie über raser
von
mandala67
am 09.03.2011, 18:52
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Tja. Dummheit wird bestraft. Punkt in Flensburg und Geldstrafe. Denke ich.
Mitglied inaktiv - 09.03.2011, 19:09
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du solltest dir eher sorgen machen was noch alles andere hätte passieren können wenn man meint das blöde handy beim auto fahren in die hand zu nehmen.
ich bin mir da nicht so sicher, aber ich glaube es wird nur das zu schnelle fahren bestraft!
ich meine es war bei einem bekannten so.
wenn es allerdings nach mir gehen würde, dann sollte es doppelt bestraft werden, nicht böse sein.
nächstes mal fährt man über eine rote ampel, weil man das sch..... handy nicht aus der hand lassen kann beim auto fahren und überfährt irgendein kind oder andere leute an der ampel!
ich hoffe du lernst aus dieser sache das man durch das handy doch sehr abgelenkt ist!
verstehe einfach nicht was sooooo wichtig sein kann das man beim auto fahren telefonieren muss.
lg
von
sylea
am 09.03.2011, 23:48
du wirst wohl das bezahlen müssen, was höher ist.
Ich wurde mal von der Polizei rausgewunken, war nicht angeschnallt. Das war hier im Ort. die netten Polizisten haben mich daraufhin noch nach Hause begleitet, weil ich ohne Führerschein und Fahrzeugschein unterwegs war. Ich hab nur das Geld für das nicht anschnallen bezahlt.
Aber ihr könnt mir glauben, das war mir definitiv eine Lehre ALLLE haben das mitbekommen
andrea
von
AndreaWDU
am 10.03.2011, 15:59