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Hat schonmal jemand eine Anzeige wegen Betrug (Ebaykauf) gemacht ?

Thema: Hat schonmal jemand eine Anzeige wegen Betrug (Ebaykauf) gemacht ?

Ich habe dies morgen nämlich vor... Was passiert denn dann ? Ich gehe zur Polizei erstatte Anzeige wegen Betrug ,nehme alle Unterlagen mit,auch Kontoauszug wo das Geld abgebucht wurde,die Adresse habe ich von Ebay bereits erhalten. Wird diese Person dann vorgeladen oder fahren die dahin ? Eine eingetr. Telefonnummer gibt es nicht...mensch Ebay wird echt immer schlimmer,ist die Not so groß das man sowas nötig hat ? Einen Artikel für 14 Euro ersteigert,jedoch 15 Euro Versandkosten bezahlt...das lasse ich mir nicht gefallen...aber ich würde mir selber so einen Ärger doch nicht machen wegen so paar Euro.Aber viele denken bestimmt ach die zeigt mich eh nicht an...aber diesmal ist das Maaß voll ...hat hier schonmal jemand jemanden angezeigt ?

von Maximum am 27.08.2013, 18:23



Antwort auf Beitrag von Maximum

Ja, hier... Mein Mann hat mal eine Säge gekauft, bezahlt (150 Euro, also auch nicht so ein Pappenstiel)- und dann kam das Ding nie bei uns an. Wir haben dann per Mail gefragt, was denn los ist, dann kam zurück, dass angeblich zweimal die Annahme verweigert wurde. Allerdings war bei uns nie ein Paket, das wir verweigern konnten... Die Mails waren auch sehr komisch geschrieben. Nach etlichem hin und her haben wir die Sache dann bei der Polizei angezeigt, aber die haben uns gleich gesagt, dass da wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Es wurde dann sogar Anklage erhoben wegen Betrugs, aber der Vater des Angeklagten machte dann eine (zugegeben etwas seltsame) Aussage, und damit war die Sache vom Tisch und wir die Gelackmeierten... Wie der Polizist gesagt hat. Naja. Aber der Versuch isses wert, vielleicht hast du mehr Glück... LG von Lima :o)

von lima77 am 27.08.2013, 18:44



Antwort auf Beitrag von Maximum

Käuferschutz von Ebay hilft nicht weiter? Habe nicht ganz verstanden, ob du gekauft oder verkauft hast.

von wolke76 am 27.08.2013, 18:52



Antwort auf Beitrag von wolke76

ne kein Käuferschutz da ich überwiesen habe nicht per Paypal...außerdem möchte ich den Artikel haben und nicht das Geld.Ich vermute ja das kein Geld fürs Porto da ist...na mal sehen ich werde berichten,auf jeden Fall bescheere ich der Dame einen Polizeibesuch...ich würde mich ja schämen...aber naja,manche sind so abgebrüht das denen das nix ausmacht.

von Maximum am 27.08.2013, 18:59



Antwort auf Beitrag von Maximum

Wie doof, ich kann dich verstehen. Frage mich nur, ob die Polizei wg. 25 EUR dort wirklich anrückt. Naja, immerhin muss die Staatsanwaltschaft dem Fall nachgehen. Kann nur sein, dass das nicht mal zur Anklage kommt. Mensch, ich drücke dir die Daumen! LG

von wolke76 am 27.08.2013, 19:31



Antwort auf Beitrag von wolke76

ich bin mir sicher, das dort niemand auftauchen wird...da wird, wenn überhaupt, nen schriftstück hingeschickt, wo die leute stellung nehmen können, aussage gegen aussage, folglich wird bei 25 Euro nichts weiter geschehen...da bin ich sicher

von Fru am 27.08.2013, 19:33



Antwort auf Beitrag von Fru

es gibt aber auch Fälle wo Käufer den Artikel einklagen...ich bin mir nicht sicher ob ich das nicht auch machen würde...ich will nämlich diesen Artikel unbedingt haben. Vieleicht klärt sich das auch wenns Geld gab...manche sind ja so arm und haben das Geld fürs Porto zum leben genommen und nun kann sie es nicht wegschicken weil es erst Geld geben muß...nur dann sollen sie die Klappe aufmachen und es sagen.

von Maximum am 27.08.2013, 19:47



Antwort auf Beitrag von Maximum

wegen so nem betrag passiert gar nix.. da kommt irgendwann ein schrieb, daß das verfahren eingestellt wurde. mehr kommt da nicht. da müßte es schon um mehr gehen

Mitglied inaktiv - 27.08.2013, 19:58



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Ja, es besteht kein öffentliches Interesse. Wobei, ich persönlich habe schon ein Interesse, das auch Kleinganoven in ihre Schranken verwiesen werden...

Mitglied inaktiv - 27.08.2013, 20:03



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Stand der Dinge: der zuständige Staatsanwalt hat die Anklage fallen gelassen, da kein öffentliches Interesse besteht. Polizei ladet nur vor, der/die Beklagten machen eine Aussage und mehr nicht. (Widersprüchliche Aussagen werden nur zu Protokoll genommen und abgenickt.) Wenn Du was versuchen willst mit evtl. Erfolg, dann musst Du Zivilrechtlich mit Anwalt an die Sache gehen. Unsere Anwältin ist da zum Glück sehr hartnäckig. mache aber trotzdem eine Anzeige bei der Polizei. Dann kann ein Anwalt (vorhandene Rechtschutzversicherung?) die Ermittlungen einsehen und besser argumentieren. Da bei uns 2 Beklagte vorhanden sind und die widersprüchlich Aussagen, will sie trotzdem versuchen nochmal Anklage zu erheben.

von rabbit80 am 27.08.2013, 20:43



Antwort auf Beitrag von rabbit80

Eine Anzeige wird doch in den Akten vermerkt, oder? Und sollte es nicht einmalig gewesen sein, so besteht vielleicht nach der x.ten Anzeige doch irgendwann einmal "öffentliches Interesse"? Kein Wunder, dass Kleinkriminalität steigt

von Alexa1978 am 28.08.2013, 09:17



Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Anzeigen ja, vielleicht eher zivilrechtlich mit Anwalt auf Herausgabe klagen (wenn du eine Rechtschutz hast). Wir haben letztes Jahr 2 x Pech gehabt: erst 200 € und keine Ware erhalten. Anzeige erstattet und bis heute (15 Monate später) NICHTS gehört. Weder von Polizei noch von Staatsanwaltschaft. Zweiter Fall 560€ und mittlerweile 10 bekannte Geschädigte vom gleichen "Händler": bezahlt und keine Ware erhalten. Auch kein öffentliches Interesse und dieser Mensch darf weiter betrügerisch nicht vorhandene Ware verkaufen. Erneut sind 2 weitere Geschädigte uns bekannt. Allerdings hat dort die Staatsanwaltschaft wenigstens ein Verfahren eröffnet......

von ungewohnt am 28.08.2013, 15:05