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Habe noch mal ne Rechtfrage....wer kann helfen?

Thema: Habe noch mal ne Rechtfrage....wer kann helfen?

Es geht um Bestellungen bei Internethäusern. Eine Freundin von mir und deren Freund(sind seit über einem Jahr nicht mehr zusammen), haben sich immer mal was bestellt. Die Freundin auf den Namen des Freundes, was sie auch durfte-also mit Genehmigung. Mal auf Raten mal per Rechnung etc. Eine größere Anschaffung war auch mal drin und dann halt per Raten. So sie hat jeden Monat gezahlt-ausser an Zweien. Hat Ihren Ex aber Bescheid gegeben,dass sie zur Zeit knapp ist und er es auslegen soll oder er es so regeln soll,dass die Laufzeit noch mal geändert wird und somit die Rate geringer wird. Er hat das nicht getan und hat ihr immer sehrunschöne SMS geschrieben. Egal heute rief sie mich an,dass sie ein Schreiben vom Anwalt bekommen hat wo Sie das zurückzahlen soll und die Ratenzahlung fortführen soll. Sie bekommt vom Amt erst im Oktober wieder Geld und dann ja auch nicht sehr viel wie man weiss. Wie kann Sie sich vrhalten? Sie hat vorher immer mehr gezahlt als sie musste...sprich Rate von 15€...hat sie oft 30überwiesen und soll jetzt bei Quelle 184€ und bei Neckermann 84€ in den Miesen sein. Kann Sie das was tun oder droht Ihr da richtig ärger über dem Anwalt?

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 17:13



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Hallo ! Hat sie ihm das Geld überwiesen oder direkt an das Versandhaus ? Wenn sie das direkt an das Versandhaus überwiesen hat, dann ist ja wohl klar das es eine Anschaffung für sie war. Obwohl das ja keinen Unterscheid machen sollte, denn der Vertragspartner ist ja er. Also ist er primär erst einmal der, der die Forderungen zu begleichen hat. Er ist ganz schön dumm gewesen und Deine Freundin ganz schön blauäugig, wenn sie getrennt sind das er für ihre Anschaffungen auf kommt. Nee, nee.......versteh´ einer die Leute. LG Ute

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 17:19



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Huhu, die Anschaffung war zu der Zeit als Sie zusammen gelebt haben und zusammen waren. Mal ging es von Ihrem mal von dem Konto des Freundes. Lg Sandra

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 17:21



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hmmm, ich glaube da kann nur eine Beratung beim rechtsanwalt helfen. Oder mal ein vernünftiges Gespräch unter erwachsenen Menschen, wo schriftlich festgehalten wird was man vereinbart. LG Ute

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 17:26



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... klärt man am besten sofort mit einem Anruf beim betreffenden Anwalt oder einer Mail an ihn. Bei solchen Beträgen kann man so immer eine Lösung finden. Bloß nicht den Kopf in den Sand stecken! Dann wird es immer schlimmer (Anwaltskosten, Mahnkosten, Mahnbescheid, Vollstreckung etc.). Sie soll die Lage schildern und darauf verweisen, dass sie immer eher mehr bezahlt hat. So dürfte es ohne Probleme eine neue Ratenvereinbarung geben. LG, Stefanie

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 17:26



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Hi, im normalfall, muß der erst mal bezahlen, auf dessen kundennummer bestellt wurde. und der muß es dann zivilrechtlich bei ihr einklagen (dann kommen noch die anwaltskosten hinzu) das wäre möglichkeit eins. möglichkeit zwei ist, das der ex ihre daten an das Versandhaus weiter leitet und das VH dann bei ihr eintreibt. So oder so keine schöne sache. die 2 sollten sich zusammen setzen und eine lösung finden. wenn aber schon ein RA eingeschalten ist wird es dazu schon zuspät sein. deine freundin sollte schauen, dass sie so schnell wie möglich bezahlt und dann NIE NIE NIE mehr auf den Namen eines andern bestellen (könnte in einem ganz fiesen fall als urkundenfälschung, bzw als betrug ausgelegt werden). LgA

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 17:30



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Im Anwaltsschreiben steht ja drin, dass sie mit Erlaubnis des Hern.....so und so bestellen durfte. Sie hat ihn mehrmals gebeten eine neue Ratenzahlung zu vereinbaren,da sie seit 3 moanten ALG 2 bekommt und das eben weniger ist,aber er macht das nicht und hat ihr verboten sich mit seiner Kundenummer dort zu melden....aber sie würde das auch so selber klären wollen-muss aber dann ja die Kundennummer des Ex angeben. Lg Sandra

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 17:51



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.......die muß sie doch auch bei der überweisung angeben.........

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 18:31



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Hallo, wieso schreibt sie nicht an den Anwalt, dass sie nicht Vertragspartner von Quelle & Co. ist, sondern der Freund einen Anspruch auf Zahlung hat. Dann kann es natürlich sein, das der Freund die "Forderung" an seine Freundin an Quelle abtritt und die weiter beitreiben. Erst schreibst du, sie muss etwas zahlen, dann schreibst du, sie hat zuviel gezahlt??? Normalerweise sollte man seinen Schuldenstand genau kennen. Da sie ja sowieso bezahlen muss, sollte sie an den Anwalt schreiben, dass sie Ratenzahlung vereinbart, beginnend wenn eben wieder Geld da ist. Sie will es ja abzahlen.

Mitglied inaktiv - 11.09.2009, 08:05