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Darf der AG den Urlaub vorschreiben?

Thema: Darf der AG den Urlaub vorschreiben?

Hi, Ihr wißt doch immer alles. Die Situation ist folgendermaßen: Ich habe 38 Überstunden auf einen Monat geschrubbt. In der Firma gibt es keinen Betriebsurlaub, aber die meisten nehmen sich irgendwann im August Urlaub, manche eine, andere zwei Wochen. Nachdem ich u.a. Assistentin der GL spiele und eben diese nächste und übernächste Woche Urlaub hat, was sie man freundlicherweise bislang nicht mitgeteilt hat, soll ich nun auch spontan zwei Wichen lang Urlaub machen und damit meine Überstunden abbauen, die ich eigentlich anders verplant hatte. Angeblich gäbe es zu wenig Arbeit für mich in der Zeit und es sei Betriensurlaub (ist es nicht). Bis zu einem gewissen Punkt stimmt das auch, da ich noch nicht lange genug in der Firma bin und demnächst die Aufgabenbereiche neu geordnet werden und mir somit ein kleines Aufgabenfeld wieder entzogen wird (hurra!), das mich eh` nicht sonderlich begeistert hat und in das ich mich derweil einarbeiten wollte. Zumindest wollte ich am Freitag reinkommen und wenigstens die ersten Routinesachen abarbeiten, bevor dann wieder das große Heulen und Zähneklappern kommt. Das jedoch will man mir verwehren. Ergo: Darf mir der AG die Zeit komplett vorschreiben? Ich befürchte nämlich, dass ich hinterher eben doch wieder Überstunden mache und mich außerdem ständig nach den Urlaubsplanungen anderer spontan richten soll. Ich bin aber kein kleines Kind mehr und habe selbst Nachwuchs, um den ich mich dann kümmern will, wenn`s mir paßt. Das Bundesurlaubsgesetz ist nicht wirklich eindeutig in diesem Fall. Kennt sich jemand aus? Wie definiert sich der Begriff "Betriebsurlaub"? Vielen Dank! LG Fiammetta

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 21:54



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Ich kann Dir nur sagen wie es bei mir ist. Grundsätzlich hat Stundenabbau nichts mit Urlaub zu tun. Den Stundenabau muß ich machen, wenn es meine Vorgesetzten vorschreiben, das geht meist so "du bleibst morgen daheim", oder auch "du bleibst die ganze nächste Woche daheim" und wenn ich dann daheim bin, werde ich angerufen, ob ich einspringen kann Stundenabbau kann man also vorgesetzt bekommen, den Aufbau übrigens nicht wirklich (aber bei uns machen die es so, dass man muß...), den urlaub sollte man eigentlich im Vorraus planen können, Du hättest ja auch buchen können. Im öffentl. Dienst sind die Gesetze aber wohl anders.

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 22:10



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dürfen bestimmt nicht, aber du wirst dich wohl oder überl daran halten müssen. leider:-( job oder nicht job.... so ist es.... ich kenn da ag `s da kann man nicht mal die überstunden mit übers monat nehmen. da hat man nur 3 möglichkeiten: 1. so gut wie möglich keine überstunden machen 2. so gut wie möglich im selben monat abbauen oder 3. kündigen und einen anderen job suchen.... lg

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 22:14



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Überstundenabbau wird bei uns manchmal auch vorgeschrieben - macht ja auch Sinn - wenn es eh eine ruhige Zeit ist.

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 22:54



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Hi fiammetta, das mit dem Überstundenabbau wird i. d. R. tatsächlich vom Vorgesetzten vorgeschrieben - solche Aspekte waren es bei mir in der Vergangenheit u. a., die mir den Wiedereinstieg in eine Angestelltentätigkeit verleidet haben, weil ich es gewöhnt war und bin, Herr meiner Zeit und eben nicht weisungsgebunden zu sein. Urlaub muss aber natürllich im Voraus geplant werden können, i. d. R. sollte es auch so sein, dass man mit schulpflichtigen Kindern (da man ja an die Schulferien gebunden ist) einen gewissen Vorrang eingeräumt bekommt, was die Planung des Jahresurlaubs angeht. In der Praxis und in kleinen Betrieben ist das aber nicht selten ein Kampf, wie ich von vielen Bekannten weiß... LG Nicole

Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 09:28