Aktuell

Forum Aktuell

Beckenprellung, hatte das schonmal jemand? und auch rechtliche Frage !!

Thema: Beckenprellung, hatte das schonmal jemand? und auch rechtliche Frage !!

Bin am Samstag auf Eis ausgerutscht und hab nun eine derbe Beckenprellung. War auch im krankenhaus, nix gebrochen, gott sei dank. aber die schmerzen sind echt höllisch :( kann kaum laufen. jetzt interessiert es mich, wie lange ich jetzt mit diesen schmerzen leben muss? Tabletten hab ich bekommen, aber mein hausarzt will mir die nicht verschreiben, da sie zu stark sind kann jemand ein anderes mittel empfehlen, welches vielleicht sogar nur apothekenpflichtig ist? Voltaren-Gel hab ich ..... Dann die rechtliche sache: ich bin auf einem privatgrundstück gestürzt. Der hausbesitzer hatte rein gar nix gestreut, weder salz noch split. Außerdem war es ein Arbeitsunfall. Meinem Chef hab ich sofort bescheid geben, als klar war, daß wir ins krankenhaus fahren müssen. Wie ist das nun rechtlich gesehen? Kümmert sich da nun meine Firma um alles? Der hauseigentümer sollte eigentlich schon zur rechenschaft gezogen werden :( oder muss ich das selber veranlassen? Gott sei dank habe ich einen zeugen, da im selben moment als ich gestürzt bin, eine frau aus dem fenster sah. sie hat es mitbekommen und mich hinterher auch verarztet. (Hab mir bei dem sturz auch die ganze hand aufgeschnitten, weiß aber nicht, woran) Kennt sich da jemand aus?

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 08:01



Antwort auf diesen Beitrag

oh je, erstmal gute Besserung ... wenn es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat, bist Du also vermutlich auf dem Weg von oder zur Arbeit bzw. bei einem Dienstgang gestürzt, richtig? Hast Du das beim Arzt auch angegeben? Die leiten das nämlich dann auch entsprechend weiter, Wie das mit der Haftung des Grundstücksbesitzers aussieht, weiß ich nicht. Normalerweise ist man - je nachdem wo man wohnt - für den öffentlichen Gehsteig zuständig und dann auch haftbar. Inwieweit man sein eigenes Grundstück streuen muss, weiß ich nicht. Warum warst Du denn auf dem Privatgrundstück? lg Sabine

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 08:10



Antwort auf diesen Beitrag

ich trag zeitungen aus und muss somit zum briefkasten... der weg dorthin war spiegelglatt klar hab ich das beim arzt angegeben und auch sofort meinen chef benachrichtigt.

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 08:39



Antwort auf diesen Beitrag

hmmm also bei zeitung austragen weiss ich auch nicht wie das geregelt ist..aber normalerweise muss man so früh morgens..und ich gehe mal davon aus es war relativ früh...den gehweg noch nicht hestreut bzw sauber haben. und ehrlich gesagt glaube ich auch nicht das er sein grundstück bis zum briefkasten räumen MUSS... das läuft wohl eher auf eigene gefahr hinaus...

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 10:19



Antwort auf diesen Beitrag

mein unfall war am samstag früh um 9.45 Uhr.

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 10:51



Antwort auf diesen Beitrag

Ich kenne eigentlich auch nur die Regelung, das man den öffentlichen Weg 1-Meter-breit (oder so) räumen und enteisen muß. Frag' doch mal Deinen Postboten! Für die gilt das doch auch und die wissen das ganz sicher!

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 11:21



Antwort auf diesen Beitrag

das ist eine sehr gute idee... werd ich machen

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 12:37