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Baum im Garten fällen - darf man?

Thema: Baum im Garten fällen - darf man?

In unserem zukünftigen Garten steht eine riiiiesige, dichte Eiche (zumindest glaube ich, dass es eine Eiche ist.... ) Ansich (und vor allem im Sommer) ja wirklich recht schön, es gibt aber auch viele "Abers". Vor allem macht mir Sorge, dass der Baum recht nah am Haus steht. Im Garten meiner Mutter hat es beim letzten Sturm einen recht stattlichen Baum umgehauen. Nicht aufs Haus zwar, aber trotzdem...schön war´s nicht. Wenn DIESER Baum nun umfallen würde, könnte man am Haus def. nichts mehr retten. Nun frage ich mich, naiv wie ich bin, ob man so einen Baum fällen darf. Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Und wie teuer wäre es....? Vielleicht gewöhne ich mich an den Baum, aber er ist wirklich so unglaublich gigantisch.... Zuviel des Guten für ein Stadtkind...

von Butterflocke am 17.10.2015, 21:47



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Du musst bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfragen, ob Du den fällen darfst, da kommt dann jemand, guckt sich alles an und dann gibt's die Genehmigung, kostete bei uns etwa 50 €. Wir mussten zwei neue Bäumchen pflanzen, wir haben mit der Genehmigung ein Merkblatt bekommen, was wir pflanzen können. Solltet ihr nicht selbst fällen, wendet euch zuerst an die Feuerwehr, wenn die nicht wollen, frag gleich, ob sie jemanden empfehlen können. Ist immer besser, als wenn ihr euch selbst jemanden sucht, falls ihr niemanden kennt.

von Zwurzenmami am 17.10.2015, 21:54



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Schau in die Baumsatzung deiner Stadt. Hier z.B. müsstest Du einer Erlaubnis beantragen wenn ein Laubbaum in einen Meter Höhe mehr wie 80 cm Umfang hat. Hier, also nicht bei Dir

Mitglied inaktiv - 17.10.2015, 21:54



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Danke euch! Der Vorbesitzer meinte nur, es wäre schwierig bis unmöglich. Aber wir haben das Thema nicht vertieft - es ging um andere Dinge. Von der Größe her...der Baum ist seeehr ausladend. Und viel höher als das Haus. Ich hoffe nur, dass so ein dickes Ding nicht einfach umknickt, aber die fetten Äste können vielleicht dann doch mal abknicken, je nach Wettersituation und falls da mal was morsch wird. Es gibt also eine Baumsatzung..., na danach suche ich doch gleich mal.

von Butterflocke am 17.10.2015, 22:02



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

... - es ist doch schön, einen imposanten schon jahrzehnte - oder gar jahrhundertelang gewachsenen Baum im Garten zu haben und nicht nur so kleines, neugepflanztes "Grünzeug", wie man es bei Neubauten hat. Wenn er gesund ist, dürfte er doch nicht so einfach umfallen, auch wenn es windiger sein sollte! Wie hätte er denn sonst bis heute überlebt und wäre so gross und ausladend geworden? Ausserdem nisten bestimmt Vögel dort, ihr könnte vielleicht Eichhörnchen beobachten oder andere Tiere... Ich weiss nicht, irgendwie finde ich die Bedenken übertrieben und sehe viel mehr das Positive. Die Häuser und Gehöfte der Menschen standen doch "schon immerr" auch unter/neben grossen Bäumen, waren dadurch auch teilweise geschützt vor Wind und Sonne...

von MM am 18.10.2015, 12:15



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Falls ihr ihn nicht fällen darf, würde ich einen landschaftspfleger, Gärtner bitten, sich den Baum anzusehen und evtl kranke äste ausschneiden

von sara31 am 17.10.2015, 22:26



Antwort auf Beitrag von sara31

Ich würde den Baum begutachten lassen. Wenn keine Bruchgefahr besteht, wäre es doch schade um den schönen alten Baum. Wenn Bruchgefahr besteht, darfst du ihn, egal wo, fällen (nur u. U. halt mit Antrag und Nachweis der Begutachtung). LG Inge

von IngeA am 18.10.2015, 08:22



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Die Feuerwehr kennt sich aus. Notfalls kürzt sie ihn stückweise von oben nach unten und nicht auf einmal.

von Carmar am 18.10.2015, 00:34



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

An deiner Stelle würde ich erst mal einen Fachmann bitten, die Standsicherheit des Baumes zu begutachten. Das kostet wahrscheinlich ein bisschen, aber bevor ich einen schönen alten Baum, der Schatten spendet, "einfach so" fällen lasse, nur weil ich Angst habe, dass er bei irgendeinem Sturm vielleicht irgend wann einmal umfallen könnte, würde ich mich kompetent beraten lassen. Wenn du ihn dann immer noch fällen lassen willst (oder tatsächlich fällen lassen musst), erkundige dich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob du eine Genehmigung brauchst und ggf. eine Ersatzbepflanzung vornehmen musst. Das Fällen des Baumes und die fachgerechte Entsorgung sollte dann auch eine Fachfirma übernehmen. Kostet natürlich auch etwas, aber wenn der Baum wirklich so groß ist, würde ich das allein aus Sicherheitsgründen schon an eine Fachfirma vergeben. Im übrigen finde ich es sehr schade und ziemlich unlogisch, dass ihr "raus ins Grüne" zieht und dann "das Grüne" erst mal beseitigen wollt. Denk nochmal darüber nach und lass dich beraten. Ich hoffe sehr, dass du eine Möglichkeit findest, den Baum zu erhalten.

von Julie am 18.10.2015, 00:34



Antwort auf Beitrag von Julie

Ich finde es auch unlogisch und schade.Denk mal an die schöne Natur,Schattenspender,Sauerstoff...!Wenn der Baum sicher ist,genießt sein Ansehen.Ich finde riesige Bäume toll.Sicherheit geht natürlich vor.Überlege es dir nochmal!

von fsw am 18.10.2015, 08:30



Antwort auf Beitrag von fsw

Wobei wir nicht "raus ins Grüne" ziehen;-) Ich wollte damit nur sagen, dass mir dieser Baum aufgrund seiner gigantischen Größe etwas Angst macht. Immerhin hab ich 40 Jahre lang in Betonwüsten gelebt.... Aber ich werde womöglich sowieso keine Chance haben, ihn "einfach so" fällen zu dürfen. Und ja, es würde mir auch leid tun! Andererseits werde ich bei jedem starken Sturm sicher um unser Leben zittern, ob diese Angst nun gerechtfertigt oder völliger Unsinn wäre... Das Haus liegt etwas höher und es pfeifft "dort oben" bei Sturm schon immer NOCH etwas heftiger als woanders. Wer kann mir den guten alten Baum denn begutachten? Ein Landschaftsgärtner? Vielleicht bin ich ja dann nachhaltig beruhigt... Denn schön ist es ja schon! Er steht nur eben bedenklich nahe am Haus, neben der Terrasse. Im Sommer sicher wunderbarer Schattenspender.

von Butterflocke am 18.10.2015, 09:00



Antwort auf Beitrag von Julie

An deiner Stelle würde ich bei einem guten Garten - und Landschaftsbaubetrieb anrufen. Wenn die sich selbst nicht mit der Begutachtung von Bäumen auskennen, sollten die dir zumindest sagen können, an wen du dich wenden musst.

von Julie am 18.10.2015, 09:18



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

... müsstest du doch so einen Baum umso mehr zu schätzen wissen - oder...? Also ich kennes zumindest so, dass oft Menschen, die nicht immer Natur um sich herum hatten, umso dankbarer für sie sind und manchmal auch ein wenig "sentimental"... :-) Während Leute vom Land da mitunter eher pragmatisch sind und nicht so gefühsduselig, weil es halt selbstverständlich ist und man immer schon Bäume gefällt, Holz gehackt usw. hat... Ich finde die Angst, "irgendwann" könne der Baum aufs Haus stürzen, wirklich etwas übertrieben. Es sei denn, er wäre nachweislich schon morsch oder so... Da könntest du auch sagen, ein Hochhaus könnte irgendwann einstürzen oder so.... falls es evtl. schlechte Fundamente hat. Beim Baum ebenso - FALLS er faule Wurzeln hat oder der Sturm zu stark wird... alles nur Eventualitäten, finde ich. Dieses hier auch erwähnte Kappen von Bäumem finde ich auch furchtbar. Das sieht doch schrecklich aus, nur dieser kahle Stamm, wie amputiert... :-( Was ist das für eine "Mode"? Hab ich bisher nur in Deutschland gesehen....

von MM am 18.10.2015, 12:30



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

den unsere Vorbesitzer angewandt haben: den Baum einfach kappen - sie haben am hinteren Ende des Gartens vier Bäume, die da dicht gewachsen waren, einfach gekappt und nur den Stamm stehen gelassen (ca 1,40m Höhe) sie wollten irgendwann ein Spielhaus für die Kinder darauf bauen. Mach es doch genauso! Wenn du den Baum nur kappst, kann dir keiner was. :o)

von DecafLofat am 18.10.2015, 09:27



Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ähm, woher hast Du die Information? Ein Baum, der lt Satzung geschützt ist, darf auch nicht unsachgemäss geschnitten werden - so dass er Schaden nimmt. Und einfach absägen ist augenscheinlich unsachgemäss. Das kann uU richtig teuer werden.

von Jana287 am 18.10.2015, 09:39



Antwort auf Beitrag von Jana287

Ja das hab ich auch irgendwo gelesen, dass man das nicht darf. Eine ähnliche Idee hatte ich nämlich auch schon. Ok, wo kein Kläger.... Aber ich lase mich erst mal beraten:-)

von Butterflocke am 18.10.2015, 10:17



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Ja da hast Du sicher Recht. Man weiss aber nie ob jemand der Nachbarn oder aus dem Ort... wenn man sich im Recht fühlt, ist anschwärzen plötzlich ganz edel... und in Zeiten von Google Maps und Streetview kannst Du dann auch nicht leugnen, dass dort ein Baum war. Wir haben 2 riesige Fichten direkt neben dem Haus, gehören den Nachbarn... ich hab mich arrangiert, obwohl mir auch mulmig ist bei Sturm.

von Jana287 am 18.10.2015, 10:25



Antwort auf Beitrag von Jana287

wir haben ja im Vorgarten auch serbische Fichte fällen lassen, mit Genehmigung, weil die auch krank war, trotzdem wurden wir angeschwärzt, wusste ja niemand, dass wir die Genehmigung hatten.

von Zwurzenmami am 18.10.2015, 13:04



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Guck einfach mal in die Baummschutzsatzung selber Gemeinde, die lässt sich sicher googeln In unserer heißt es zB zu den geschützten Bäumen: (2) Geschützt sind Laubbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr sowie Nadelbäume mit einem Stammumfang vom 100 cm und mehr, gemessen entlang des Stammes ab Stammfuß in einer Entfernung von 100 cm. Liegt der Kronenansatz weniger als 100 cm vom Stammfuß ist der Stammfuß unter dem Kronenansatz maß- gebend. Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens 1 Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweist. Mehrstämmige Nadelbäume sind geschützt, wenn mindestens 1 Stamm einen Mindestumfang von 60 cm aufweist. (3) Nicht unter diese Satzung fallen a) Fichten, Lebensbäume, Scheinzypressen, Korkenzieherweiden, Wacholder, Birken und Pappeln b) Obstbäume unter 1,50 m Stammumfang, gemessen entlang des Stammes ab Stammfuß in einer Entfernung von 100 cm. Im Folgenden regelt die Satzung dann auch die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen. Du kannst es natürlich auch wie der ein oder andere Hauseigentümer/ Bauherr machen, den Baum einfach umhauen und das hier bis zu 5stellige Ausgleichszahlung zahlen.

von Ebba am 18.10.2015, 10:17



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Wir hatten im Garten eine ca 20 Meter hohe Fichte, die wir letztes Jahr faellen liessen. Bei etwas Wind hat sie bedenklich hin und hergewackelt, war hoeher als das Haus und somit optimal fuer Blitzeinschlaege. Ausserdem hat sie die Garage unterwurzelt und hat in den Nachbarsgaerten fuer zuviel Schatten gesorgt. Krank war der Baum nicht. Wir haben beim zustaendigen Amt nachgefragt. Wenn der Baum nicht an der Strasse steht, ist es leichter die Faellgenehmigung zu erhalten. Wir mussten angeben, um welchen Baum es sich handelt, wie alt, Standort, Grund der beabsichtigten Faellung. Unsere Info ist, dass bei Baeumen die krank sind oder welche, die die Bausubstanz gefaehrden zumindest bei uns immer die Genehmigung erteilt wird. Von diesem Amt war dann noch jemand da, der sich die Sache angesehen hat und uns fragte, warum wir da nicht schon frueher gehandelt haben. Einzige Auflage war, dass wegen der nistenden Voegel erst im Herbst gefaellt werden darf. Die Feuerwehr hatten wir vorher schonmal zwecks Rueckschnitt angefragt, die duerfen aber aus versicherungsrechtlichen Gruenden nix mehr machen. Gefaellt haben ihn dann Bekannte (Foerster mit Kettensaegenschein), nachdem die ganzen Landschaftsgaertner Preise hatten, dass es einem schlecht wurde. Allein die Faellung haette rund 1500-2000 Euro gekostet, die Entsorgung waere da noch nicht dabeigewesen. Wir haben letztendlich 500 Euro gezahlt, Gruenzeug wurde entsorgt, das Holz haben wir noch ofengerecht zugeschnitten bekommen. Wurzeln haetten wir noch aus der Erde fraesen lassen koennen, war mir bei dem Wurzelwerk mit 2 Euro pro Zentimenter dann aber zu teuer.

von mama von joshua am tab am 18.10.2015, 10:29



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Nein. Ein Baum ist ein Lebewesen. Bäume sind tolle und wichtige Lebewesen. Ich muss immer weinen wenn Bäume gefällt werden. Ich liebe Bäume. Bäume haben eine Seele. Ohne Bäume hätten wir keine Luft mehr zum Atmen. Die Vögel brauchen Bäume. Nur weil uns ein Baum stört ihn umbringen, nicht schön! Die Erde gehört nicht uns. Meine Meinung. Ob Du es vom Gesetz her darfst? Bei uns werden dauernd Bäume abgrmetzelt. Im Moment sind ja diese häuslichen Steingärten in Mode. Bloß nichts lebendiges mehr. Von daher wird es schon erlaubt sein.

Mitglied inaktiv - 18.10.2015, 10:36



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Das stimmt schon alles. Dennoch...bei meinem Chef zB hat ein Baum das Haus unterwurzelt und ist dann regelrecht IN die Mauern gewachsen. Es war ein riesiger finanzieller Aufwand, das Haus zu retten (irgendwelche Leitungen waren noch involviert). An sowas denke ich ja schon gar nicht..., da wird´s mir gleich noch schlechter....;-) Es gibt schon auch Nachteile... Und bei aller Liebe zum Bäumen als Lebewesen. Mein Haus möchte ich dann doch nicht gefährden. Falls.

von Butterflocke am 18.10.2015, 11:43



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Klar kann es Fälle geben, wo man einen Baum fällen MUSS z.B. (krank/ verfault, es droht akut und nachweisbar Gefahr für Menschen), aber ich finde auch, dass es zu oft gemacht wird und finde das traurig.

von MM am 18.10.2015, 12:18



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Grundsätzlich bin ich deiner Meinung. Ich habe hier auch schon (illegale) Baumfällungen mitbekommen in riesigen Gärten mit wunderbarem Baumbestand und mich gefragt, warum Menschen in die Natur ziehen, wenn sie die Natur nicht mögen. Aber, es gibt durchaus Umstände, bei deren Vorliegen ich verstehen kann, dass jmd große Bäume fällen möchte, zB, wenn Bäume so groß geworden sind, dass man kaum noch Sonne im Garten oder auf der Terrasse hat oder sogar die Wohnräume kaum noch Licht haben. Das würde zB meine Lebensqualität im eigenen Haus sehr einschränken.

von Ebba am 18.10.2015, 13:48



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Freunde dich mit ihr an. So ein Baum ist ein Geschenk. Und normalerweise werden Eichen nicht umgehauen vom Wind.

Mitglied inaktiv - 18.10.2015, 10:39



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Empfinde ich auch so...

von MM am 18.10.2015, 12:20



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Ich hab auf dem Landratsamt angerufen. Bei uns gibt es keine Baumschutzverordnung, man kann das ganze Jahr fällen ausser es ist ein "Horst" der Krone oder es sind "Lochnester" für Fledermäuse im Stamm. Dann muss einer kommen und schauen. Ansonsten kann ich machen was ich will damit. Also, LA anrufen, da bekommst du die Auskunft die für dich bindend ist.

von bobfahrer am 18.10.2015, 10:39



Antwort auf Beitrag von Butterflocke

ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ein sturm eine gigantische rießige eiche, wenn gesund, umweht ;-) habt ihr jetzt endlich ein häuschen gefunden? oder nur grund und ihr baut selber? lg

von luiesee am 18.10.2015, 11:17



Antwort auf Beitrag von luiesee

Wir haben eins gefunden;-)))

von Butterflocke am 18.10.2015, 11:44