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Arbeitszeugnis bei Bewerbung Pflicht?

Thema: Arbeitszeugnis bei Bewerbung Pflicht?

Hallo! Ich bin noch in ungekündigter Stellung und habe vor, mich woanders zu bewerben. Jetzt meine Frage: MUSS ich bei den Bewerbungsunterlagen ein Arbeitszeugnis mit reinlegen? Ich habe bisher noch nie ein Arbeitszeugnis bekommen und wenn ich meinen AG darauf anspreche habe ich Angst, dass er nachfragt wofür oder ob ich vor habe, mich woanders zu bewerben. Oder kann ich in die Bewerbung mit reinschreiben, dass ich kein Arbeitszeugnis mitschicke, weil ich noch in ungekündigter Stellung bin. Ich bin mittlerweile fast 13 Jahre in diesem Unternehmen und eigentlich ist es ja schon positiv, wenn ich so lange in einem Unternehmen beschäftigt bin, oder wie seht ihr das? LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 10:25



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Das Du in ungekündigter Anstellung bist werden sie aus der Bewerbung lesen. Allerdings solltest Du reinschreiben warum Du einen neuen Job sucht z.b. neuen Wirkunskreis.... gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 10:30



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Ja, das habe ich mir auch schon überlegt. Ist gar nicht so einfach, eine Bewerbung zu schreiben. Ich habe meine letzte Bewerbung vor 10 Jahren geschrieben...

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 10:38



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Dass du kein Zeugnis von deinem jetzigen Chef hast, ist nachvollziehbar (siehe Antwort von Aprilscherz). Ich würde aber an deiner Stelle darauf achten, dass du in Zukunft immer ein Zeugnis erhältst! Chefs kleinerer Betriebe drücken sich mitunter etwas "unglücklich" aus, da sie wenig Erfahrung damit haben. Ich würde das Zeugnis u.U. selbst(!) schreiben! Einige Chefs sind dankbar für die Hilfe...*räusper*..;-) Achte auf die Formulierungen (egal, WER das Zeugnis schreibt). Meine Lieblingsseite hierzu funzt gerade nicht. Hier ist es aber auch recht nett beschrieben: http://www.bau-job-online.de/arbeitszeugnis.html LG Flocke

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 10:51



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Du kannst ein Zwischenzeugnis bei deinem jetzigen Arbeitgeber verlangen,hatte ich damals auch getan,allerdings wussten wir da,dass das Unternehmen nicht mehr lange existieren würde.Ansonsten kannst du ja deinem neuen Arbeitgeber schreiben,dass du das Zeugnis nachreichst. LG

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 11:48



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Ein Arbeitszeugnis bei uns zu kriegen, ist gar nicht so einfach. Wir sind ein Bauunternehmen, allerdings eine Niederlassung mit ca. 95 Leuten. In unserem Hauptsitz ist der Kaufm. Leiter gleichzeitig derjenige, der den ganzen Laden hier irgendwann mal erbt. Deshalb will er LEIDER überall mitmischen und mitreden und wahrscheinlich dann auch beim Arbeitszeugnis. Mein EX-Kollege hat damals mal nach einem Arbeitszeugnis gefragt und hat ewig darauf warten müssen und musste auch mehrmals nachfragen. Er wurde auch von dem kaufm.Leiter gefragt, ob er sich woanders bewerben will. Deshalb habe ich etwas Angst davor, danach zu fragen. Es wäre besser gewesen, wenn ich vor meinem Mutterschutz nachgefragt hätte,dann hätte ich ja sagen können, dass man ja nie weiß, was nach dem Erziehungsjahr ist. Leider hatte ich damals sehr viel Stress mit dem kaufm. Leiter im Hauptbetrieb, sodaß ich es sein gelassen habe.

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 11:48



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Soviel ich weiss, hast du nach §630 ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Und zwar ab Beginn der Kündigungsfrist. Ich muss aber nochmal genauer nachsehen! Du kannst sogar entscheiden, ob du ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis haben möchtest! Selbstverständlich kann man auch gegen nicht wahrheitsgemäße Inhalte etwas unternehmen.....*wiederräusper*.... Ein Grund, dass dein Kollege so lange auf das Zeugnis warten musste, könnte auch das Unvermögen deines AG´s sein (oder Zeitmangel???), ein Solches zu verfassen! Daher: Das Angebot, selbst ein Zeignis füe sich zu verfassen, wird oft und gern angenommen. ICH habe zumindest diese Erfahrung gemacht! Dein Chef muss es ja nicht 1:1 übernehmen, hat aber ein "Gerüst" als Basis und man kommt somit schneller zu der für beide Seiten akzeptablen Variante! Viel Glück Flocke

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 12:02



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*pff*

Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 12:04