Hallo,
ich bin alleinerziehend und beziehe Hartz4. Zur Zeit habe ich eine Risikoschwangerschaft und wollte fragen wie hoch der Freibetrag für alleinerziehende, nicht erwerbstätige Mütter ist?
Wenn ich z.B. etwas für 150,00 Euro verkaufe und kostenpflichte Verkaufsanzeigen schalte kann ich die Kosten dann geltend machen oder werden die nicht berücksichtigt? Ich habe einmalig 330,00 Euro eingenommen und muss von dem Geld aber auch unter anderem die kostenpflichtigen Verkaufsanzeigen und andere Kosten die mit dem verkauf verbunden waren bezahlen. Wir der "Verlust" vom
Jobcenter berücksichtigt?
Vielen Dank MfG Melanie
von
MelanieHenning
am 03.02.2014, 20:16
was hast du denn verkauft?
von
mama.frosch
am 03.02.2014, 20:40
"Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei
Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“. Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz IV-Bezuges gekauft und verkauft werden."
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnung-von-ebay-verkaeufen-bei-hartz-iv-566752.php
Anders schaut es aus, wenn mit Gewinn verkauft oder "fortlaufend" Handel betrieben wird.
Aber das wäre dann gegebenenfalls einfach dumm, nicht abzuwarten, bis man wenigstens für einige Monate wieder weg ist vom Amt.
von
Franke
am 03.02.2014, 22:21
Ja ich habe nur aus meine eigenen Bestand verkauft und es war eine Katze.
MfG Melanie
von
MelanieHenning
am 04.02.2014, 09:17
wenn es einmalig war, dürfte da nix passieren, aber wenn du das hobbymässig betreibst, also richtig züchtest, könnte es zum problem werden
Mitglied inaktiv - 04.02.2014, 16:01