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1.8.2013 Mittag Schwerer Unfall Berliner Ring Oranienburg - Wir hatten Glück....

Thema: 1.8.2013 Mittag Schwerer Unfall Berliner Ring Oranienburg - Wir hatten Glück....

das mir und meinen Kindern nichts passiert ist. Ich bin immer noch total aufgewühlt und jetzt kommen die Fragen hoch. Wir wollten eigenlich bis Sonntag zu einer Freundin fahren die in der Nähe von Hamburg lebt und wollten ein paar Tage raus. Nun ist der Urlaub futsch und mit meinem Auto weiß ich auch nicht wie es weitergeht. Der Abschlepper meinte das mein Auto wahrscheinlich auch einen Totalschaden hat und ich bin auf das Auto angewiesen. Wie läuft so etwas ab? Ich habe gesagt das ich auch einen unabhängigen Gutachter möchte sich morgen die Fahrzeige ankuckt, über den erfahre ich auch welche Versicherung der Unfallverursacher hat. Die muß ich ja informieren und ich habe gehört das ich mir alles was mit dem Unfall zu tun hat Rechnungen usw. aufheben soll. Stellt die gegnerische Versicherung mir einen Leihwagen bzw. übernimmt die Kosten? Worauf muß ich achten? Ich habe auch ein paar Fotos gemacht und hoffe immer noch das es kein Totalschaden ist. Ich hoffe ihr könnt mir dazu etwas schreiben da ich noch nie bei so einem Unfall beteidigt gewesen bin. Lg Doreen

von Do+He_P am 01.08.2013, 21:25



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

erstmal ist es sehr wichtig, daß ihr alle ok seid. blech kann man ersetzen, menschenleben nicht !! wie das mit der versicherung und leihwagen aussieht, hängt davon ab wer schuld war und wie dringend du ein auto brauchst. nur um in urlaub zu fahren, das weiß ich nicht. wenn du das auto jobmäßig brauchst, ist das was anderes. das beste ist, du rufst deine versicherung an, was du eh machen solltest, und erkundigst dich dort. die müssen die diese fragen beantworten und setzen sich ggf. mit der gegenvericherung in verbindung.

Mitglied inaktiv - 01.08.2013, 21:36



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

Da habt ihr wohl Glück gehabt. War denn der andere Fahrer Schuld? Was sagt die Polizei? Bei uns hat es leider ca 2 Jahre gedauert, ging 2 Mal vors Gericht, da leider Falschaussagen gemacht wurden und die gegnerische Versicherung auch geblockt hat.Den Gutachter musste ich auch erst Mal bezahlen. Leihwagen gab es bei mir auch keinen, da ich nicht zeitnah ein neues Fahrzeug kaufen wollte/konnte. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann am besten einen Anwalt nemen

von sternenfee75 am 01.08.2013, 21:38



Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Nein wir hatten nicht Schuld. Ich habe auch im Internet gekuckt und gibt es mehrere Meldungen http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=11645491 http://www.berlinonline.de/nachrichten/berlin/55-jhriger-bei-unfall-auf-berliner-ring-schwer-verletzt-36715 Ich habe eine Teilkasko und bin auf das Auto angewiesen da ich zur Kita muß und noch ein schwerbehindertes Kind habe. Der Unfallverursache hat wohl auch alles zugegeben und mit meiner Versicherung habe ich schon telefoniert. Und der meinte ich müsste alles über die Versicherung des Unfallverursachers regeln da ich nicht der Verursacher bin. Das Problem ist das der Ford schon älter ist und ich nicht genau weiß ob es jetzt ein Totalschaden ist oder nicht. Lg Doreen

von Do+He_P am 01.08.2013, 21:45



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

äh wie bitte? deine versicherung verlangt von dir, daß du dich um alles kümmerst, weil du nicht schuld warst? das geht ja mal gar nicht. das höre ich zum ersten mal. normal muß sich deine versicherung um alles kümmern und die gegenversicherung muß das zahlen. so kenn ich das ! du selbst hast doch gar keine ahnung wie man da vorgehen sollte.

Mitglied inaktiv - 01.08.2013, 21:47



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Haben die dir nicht mal gesagt, welche Versicherungsgesellschaft der Gegner hat? Schau mal, ob es den Zentralruf der Autoversicherer noch gibt. Da erfährst du die Versicherung, falls du das Kennzeichen weißt. Das Kennzeichen könntest du auch bei der Polizei erfragen.

von Häsle am 01.08.2013, 21:51



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Daher habe ich es ja auch nicht verstanden, ich dachte meine Versicherung nimmt Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegener auf und regelt alles. Mir wurde nur gesagt das ich alles mit der Versicherung des Verusachers regeln soll, morgen soll ja ein Gutachter von der dekra kommen und Kontakt mit mir aufnehmen, ich muß ja auch Standgebühren bezahlen und weiß überhaupt nicht wie das alles werden soll.

von Do+He_P am 01.08.2013, 21:52



Antwort auf Beitrag von Häsle

Ich habe gerade gegoogelt und die gibt es noch, da werde ich morgen auf jeden Fall anrufen und nachfragen. Ich habe nur Name und Anschrift des Unfallverursachers auf der Unfallmeldung der Polizei stehen.

von Do+He_P am 01.08.2013, 21:54



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

hast du einen schutzbrief? dann zahlt die standgebühr erstmal deine versicherung bis alles geregelt ist und holt sich das dann wieder. der schutzbrief kann von deiner versicherung sein, oder vom ADAC.. ist egal. wir hatten schon einige unfälle und nie waren wir schuld, aber wir mußten uns nie selber um was kümmern. hat alles unsere versicherung gemacht.

Mitglied inaktiv - 01.08.2013, 21:59



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Ich bin im ADAC aber mit dem Schutzbrief muß ich mal meinen Mann fragen. Er ist Halter des Fahrzeuges und müsste das vielleicht wissen. Was ist ein Schutzbrief überhaupt? Wir sind bei der Janitos und frage mich warum der mir jetzt auch nicht weiterhelfen konnte und mich an die Versicherung des Unfallverursacher verwiesen hat. Ich versuche morgen auch noch mal Fotos von meinem Ford einzustellen. Vielleicht kann ich ja doch noch hoffen da in der Unfallmeldung nur von 2 Autos mit Totalschaden die Rede ist. Das Auto des Unfallverursachers und der Mazda haben auf jeden Fall einen Totalschaden. Meinen Ford konnten sie ja sogar noch ein Stück fahren so das sie ihn besser abschleppen konnten. Aber das linke Hinterrad hat einen Schiefstand und damit hätte ich niemals weiterfahren können.

von Do+He_P am 01.08.2013, 22:09



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

Das kann aber von Versicherung zu Versicherung etwas variieren.. quelle Wikipedia Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort. Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt. Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert. Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Mietwagen, Bahn, Flug. Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten. Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall. Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ. Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigte Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft . Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).

Mitglied inaktiv - 02.08.2013, 06:48



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

Sorry, aber wenn Du nicht weisst was zu tun ist, nehme Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wenn der Unfallgegner Schuld hat, übernimmt dessen Versicherung die Kosten dafür.

von Pebbie am 01.08.2013, 22:11



Antwort auf Beitrag von Pebbie

Ich werde morgen gleich mal kucken und habe mich mit der Beifahrin des Mazdas unterhalten und die Handynummern ausgetauscht. Der Abschlepper meinte es wäre auch am besten nicht den Gutachter der Gegenversicherung zu nehmen sondern den von der Dekra. Der Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers wird natürlich versuchen alles so einzuschätzen das der "Schaden" nicht zu groß ist und die Versicherung da gut rauskommt. Bekomme ich eigentlich so kurzfristig einen Termin beim Anwalt?

von Do+He_P am 01.08.2013, 22:25



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

In so einem Fall schon. Wenn Du ihm den Unfallbericht faxt, kann man vieles auch telefonisch klären.

von Pebbie am 01.08.2013, 22:53



Antwort auf Beitrag von Pebbie

bei meinem Unfall wurde ein neutraler Gutachter der DEKRA gewählt, natürlich nimmst Du NICHT den von der Gegenseite geschickten Gutachter. Wenn ich das richtig gelesen habe, sind mehrere Fahrzeuge betroffen. Gutachter sollten IMMER neutral sein, wenn aber einer von der Gegenseite kommt bei dem Schaden, dann klingeln bei mir doch alle Glocken. Wenn jetzt nichts Großartiges weiter passiert ist, würde ich mir keinen Anwalt nehmen. Machen kannst Du eh erstmal nichts. Ein Leihfahrzeug hätte mir damals meine Werkstatt gestellt, auf Autofahren hatte ich aber nach dem Unfall keinen bock mehr! Der Gegner war bei der HUK, die handeln immer sehr schnell und auch sehr gut (oder handelten damals.. vielleicht lag es auch daran, dass ich damals in einer RA-Kanzlei gearbeitet habe und das bekannt war, dass man sich da sehr beeilt hat) Ist das Gutachten durch, zahlt die andere Versicherung (oder nicht) - DANN kannst Dir immer noch einen Anwalt nehmen. Ich bin sehr froh, dass Euch nichts passiert ist.

von Holzkohle am 01.08.2013, 23:13



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Danke, ich werde erstmal ins Bett gehen und hoffe das ich schlafen kann. Morgen sehe ich dann weiter.

von Do+He_P am 01.08.2013, 23:43



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

Trotz Rechtsschutz war ein Anwalt verzichtbar. Habe eine Forderungsabtretung unterschribenen und sie haben mir auch den leihwagen (von einer Autovermietung) beschafft und sich um den Gutachter gekümmert. Anwalt ist i.d.R. erst bei Personenschaden oder ungeklärter Schuldfrage (dann aber auch unbedingt Polizei!!!) nötig. Trini

von Trini am 02.08.2013, 08:10



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

als mir jemand mein neues Auto rammte und ich einen neuen Kotflügel brauchte bezahlte mir die Versicherung des Unfallverursachers einen Leihwagen - aber nur ab einem best. KM bedarf - den hatte ich da ich auch noch meine Mutter pflegen musste die einen Unfall hatte und ich daher täglich 2x 20km sowieso fahren musste - da passte es - bei meinem normalen gebrauch wäre ich auf die nötigen Kilometer nicht gekommen und hätte den Leihwagen selber zahlen müssen - ist aber schon viele Jahre her - es wird sich da einiges geändert haben. ansonsten: Seid froh dass ihr heile seid - und nicht selber schuld. Ich habe vor 2 Jahren mit 3 Kindern im Auto mein eigenes geschrottet weil ich beim überholen nicht bemerkte dass der vor mir fahrende Mähdrescher abbiegt - weil er schon so lange geblinkt hatte - das Ergebnis: Wir sind vom Urlaub mit einem Nigelnagelneuen Wagen nach Hause - denn der alte war Totalschaden - gieng auch - halt auf unsere Kosten - wir zahlen noch immer das Auto ab. Gruß Birgit

von Birgit67 am 02.08.2013, 11:07



Antwort auf Beitrag von Birgit67

also meine Versicherung hat auch alles für mich geregelt. Den habe ich nur den Schaden gemeldet und die Versicherung hat sich dann um einen DEKRA-Gutachter gekümmert, die Werkstatt kontaktiert und die gegnerische Versicherung. Wenn du keinen Leihwagen nimmst, der ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, dann bekommst du Ausfallgeld erstattet.

von Riddle01 am 02.08.2013, 13:27



Antwort auf Beitrag von Riddle01

zu mir. Leihwagen kein Problem, Schadensregelung auch ohne Probleme. DEVK

von TinaDA35 am 02.08.2013, 16:57



Antwort auf Beitrag von Do+He_P

Den Arztbericht muß ich noch zur Polizei schicken und einen Anwalt habe ich auch eingeschaltet. Der hat mir empfohlen den Dekra Gutachter nicht zu nehmen da der wohl nicht unabhängig sein soll. Der hat mir gleich einen Gutachter empfohlen mit dem ich gleich Kontakt aufgenommen habe. Da kam raus das mir die Polizei vom Unfallgegener ein falsche kennzeichen aufgeschrieben hat, von der Unfallbeteidigten habe ich dann das richtige Kennzeichen bekommen. Heute kam erst alles richtig hoch und ich habe ziemlich geweint, in meinem Kopf dreht sich alles wie ein Karussell und ich überlege wie es jetzt weitergeht. Ich habe mir noch mal die Fotos angekuckt und ich gehe davon aus das es ein wirschaftlicher Totalschaden ist. Es ist ein Ford Mondeo Kombi BJ 1999 mit über 230000 km und er hat einiges abbekommen. Vorn links der Kotflügel müsste gemacht werden, sowie die hintere Tür und hinten die komplette Seite. Nicht zu vergessen das linke Hinterad was schief gestanden hat. Daher denke ich das die Reperaturkosten höher werden als der Wiederbeschaffungswert des Autos. Mit dem Anwalt soll ich einen Termin vereinbaren wenn das Gutachten gemacht worden ist. Ich werde jetzt erstmal versuchen am Wochenende abzuschalten und zur Ruhe zu kommen was ziemlich schwierig ist. Heute Nacht habe ich kaum geschlafen und hatte Alpträume, hoffe das es diese Nacht besser wird. Wie ist das eigentlich wenn man sich innerhalb kurzer Zeit kein neues Auto leisten kann und mit dem Kontostand im - ist? Ich habe gelesen das die Versicherung maximal 14 Tage ein Leihauto übernimmt. Lg Doreen

von Do+He_P am 03.08.2013, 00:06