Hallo,
meine Tochter ist 7 Monate alt und bis jetzt habe ich den Abendbrei mit PRE Nahrung(Milch) angerührt.Diese scheint sie aber nicht zu sättigen.Nachts möchte sie dennoch 2-3 mal an die Brust zum Stillen.
Folgemilch 1er und 2er möchte ich ungern geben.
Nun bin ich im Zwiespalt ob ich Vollmilch in den Abendbrei geben darf.1/2 Wasser und 1/2 Vollmilch.Wären also pro Tag 100 ml Vollmilch.
Oder darf man im 1.Lebensjahr absolut keine Vollmilch geben?Das Thema wird ja heiß diskutiert.
Muss dazu sagen ich selbst hatte als Kind leichte Neurodermitis ,welche nach der Geburt wieder aufgetaucht ist.(Ausschlag in den Armbeugen mit Juckreiz.)
Welche Optionen habe ich für die Ernährung meines Kindes?
Freue mich sehr auf ihre Antwort und wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest
von
Nine2712
am 21.12.2011, 19:57
Antwort auf:
Kann ich den Abendbrei auch mit Vollmilch anrühren?
Liebe Nine,
dieses Thema liefert wirklich reichlich Gesprächsstoff, da stimme ich Ihnen zu.
Die Meinung Vollmilch sei nichts für Kinder im ersten Lebensjahr, gilt nur für die Milch als reine Trinknahrung. Als Bestandteil für einen Brei ist Kuhmilch in kleiner Menge (ca 200ml) im Beikostalter möglich und für die Babyernährung auch vorgesehen.
Wenn Sie Kuhmilch verwenden wollen, dürfen Sie auch Vollmilch nehmen. Wir empfehlen, wie Sie auf der Packung unserer Bio-Getreide-Breie sehen können, jedoch einen Halbmilchbrei (50% Vollmilch und 50% Wasser). Durch die Verdünnung der Vollmilch wird der hohe Eiweißgehalt der Kuhmilch reduziert wird. Das ist wünschenswert, da wissenschaftliche Untersuchungen darauf hindeuten, dass eine hohe Eiweißzufuhr die Tendenz zu Übergewicht fördern könnte.
Das darf auch bei Kindern mit einem Allergierisiko so gemacht werden. Gerne dürfen Sie also den Abendbrei, so wie Sie es beabsichtigen, auch für Ihr Töchterchen zubereiten. So wie ich Sie verstanden habe, hat Ihr Kind ja bisher keine Hautreaktionen. Da Sie selbst an Neurodermitis leiden, gilt die Kleine als allergiegefährdet. Bezüglich der Maßnahmen zur Vorbeugung von Allergien hat sich in der letzten Zeit einiges getan. Während es bei einem allergiegefährdeten Baby lange Jahre empfohlen wurde bestimmte Lebensmittel wie Milch, Weizen, Fisch etc. über einen längeren Zeitraum aus dem Speiseplan zu streichen und teilweise eine allergenarme Ernährung bis zum ersten Geburtstag zu praktizieren, sind nach neuem wissenschaftlichen Stand die ersten 4-6 Monate entscheidend. Heute steht anstelle der strengen Karenz, die Toleranzentwicklung im Vordergrund. „Der kindliche Organismus sollte sich zur richtigen Zeit mit seiner Umwelt auseinandersetzen, um das Immunsystem auf die richtige Spur zu bringen“. Wird bei einem Risikokind die feste Nahrung eingeführt, kann es nach den neuen Empfehlungen die gleiche Beikost bekommen, wie ein Kind das nicht vorbelastet ist.
Sie dürfen Ihr Töchterchen also nun genauso ernähren wie ein Kind, bei dem kein Allergierisiko besteht.
Ihnen ebenfalls ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch
Veronika Klinkenberg
von
Veronika Klinkenberg
am 22.12.2011
Antwort auf:
Kann ich den Abendbrei auch mit Vollmilch anrühren?
Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und sehr ausführliche Antwort.Schön dann bin ich beruhigt und kann meiner Tochter die Vollmilch im Abendbrei mit Hälfte Wasser anbieten.
Das ist auch gut zu wissen das ich obwohl sie Allergiegefährdet ist dennoch normale Beikost geben darf.Ich hatte das selbst so im Bauchgefühl,das es wohl besser ist man führt das KInd an bestimmte Nahrungsmittel heran,als das man sie ganz verbietet.
Und jetzt durch sie als Expertin habe ich ein gutes Gewissen :)
Ein großes Dankeschön nochmal,freue mich sehr über die Weihnachtsgrüße und wünsche Ihnen ebenfalls einen guten Rutsch!
von
Nine2712
am 22.12.2011, 14:24
Antwort auf:
Kann ich den Abendbrei auch mit Vollmilch anrühren?
Liebe Nine,
vielen Dank für die Rückmeldung. Das können Sie ganz beruhigt so angehen. Falls Fragen auftauchen, bitte jederzeit melden.
Nochmals viele Grüße und die besten Wünsche für 2012: viel Glück und vor allem Gesundheit
Veronika Klinkenberg
von
Veronika Klinkenberg
am 28.12.2011