Über 18 ...

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Geschrieben von Silvia3 am 11.05.2023, 23:25 Uhr

Studentenbude oder WG, muss man sich anmelden?

Meine Große war zum Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung noch nicht 18. Trotzdem lief der Mietvertrag auf sie, ich habe nur unterschrieben, dass ich als Erziehungsberechtigte dem Vertragsabschluss zustimme. Sie hat die Miete selbst von ihrem dualen Gehalt gezahlt.
Diese Mietvertragsunterzeichnung war der einzige Berührungspunkt, den wir jemals mit dem Mietvertrag hatten. Du musst auch weiter denken, irgendwann soll der Mietvertrag vielleicht gekündigt werden, du hast vielleicht mal Meinungsverschiedenheiten mit dem Sohnemann usw. Wir haben versucht, nach dem 18. Geburtstag der Kinder alle Verträge soweit wie möglich zu trennen. Sie sind volljährig und damit für sich und ihre Angelegenheiten selbst verantwortlich. Wir helfen mit Rat, Tat und notfalls auch mit Geld, wollen aber juristisch nicht verantwortlich sein.

Sie hat sich umgemeldet, da der Studienort der Lebensmittelpunkt ist. Es war auch wirklich relativ schnell ihr echter Lebensmittelpunkt.

Bei der Besichtigung kommt es gut an, wenn man eine Art Lebenslauf mitbringt, also mit den wichtigsten Daten (Name, Anschrift, Beruf, Einkommen, evtl. Bemerkung, dass die Eltern bürgen o. ä.). Vielleicht auch mit Foto vom Sohnemann, damit der Vermieter nach der Besichtigung noch ein Bild von dem Bewerber hat. Zumindest, wenn sehr viele Bewerber zu erwarten sind. Auch eine Schufa-Auskunft sowie den Arbeitsvertrag des Sohnes solltest du dabei haben.

Ich weiß heute noch nicht, warum ausgerechnet meine Tochter ihre Traumwohnung aus rund 300 Bewerbern bekommen hat. Aber wir hatten uns beide ein bisschen "aufgetakelt", vielleicht hat das geholfen.

 
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