Elternforum Über 18

Studentenbude oder WG, muss man sich anmelden?

Studentenbude oder WG, muss man sich anmelden?

Cata

Beitrag melden

Mein Sohn Beginn im September ein duales Studium und braucht eine Bleibe. Wir mieten ein Zimmer in einer WG oder ein kleines Apartment. Am Samstag fahren wir uns verschiedene Sachen anschauen. Ich denke, es wird ein Apartment, weil er sich nicht das Bad mit anderen teilen möchte. Ich denke, dass ich die Wohnung miete, weil ich die Miete ja auch bezahle. Muss ich das als Zweitwohnsitz anmelden, oder muss er sich ummelden. Oder würdet ihr den Mietvertrag aufs Kind laufen lassen? Auf was muss ich achten bei den Besichtigungen? Ich bin nicht mieterfahren. Wie regeln eure Studenten das?


Caot

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Wo der Lebensmittelpunkt ist, muss man sich wohnhaft melden. In aller Regel muss der Vermieter dafür auch eine Bescheinigung ausstellen. Zweitwohnsitz = aufpassen, da zusätzliche Zweitwohnungssteuern, je nach Bundesland, anfallen können. Dein Kind wird ohne Geld oder Verdienst wohl nur schwer als Mieter akzeptiert. Dann wohl eher Studentenwohnheim. Oder eben eine WG. Klassisch auf dem freien Markt bürgt Ihr oder geht halt selbst ins Mietverhältnis mit der Information, dass das Kind die Wohnung bewohnt. Genaueres wirst Du individuell vor Ort erfahren.


lucky_me

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Hallo, Die Überlegung war bei uns auch. In unserer Stadt ist es so, dass ich einen Zweitwohnsitz anmelden müsste, wenn ich die Wohnung miete. Dabei wäre es egal, ob ich darin wohne oder nicht. Zweitwohnsitzsteuer müsste ich dann trotzdem zahlen. Das ist aber wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Da müsstest du in der jeweiligen Satzung nachschauen. Das war bei uns der Grund, warum mein Sohn die Wohnung auf seinen Namen anmietet und wir nur Bürgen sind. LG Lucky_me


Cata

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

halt nur wenig. Das sind beim dualen Studium nur 1000 bis 2000 Euro brutto, je nachdem ob er Schule hat oder im Betrieb ist. Also muss er eh von uns unterstützt werden.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

meine hat auch dual studiert da war das Einkommen immer identisch, ob Studium oder Betreib


Caot

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

um alleine eine Wohnung zu mieten. Sei denn der Vermieter ist arg sozial eingestellt und hat noch nie gemischte Erfahrungen erleben dürfen. Dual unterschiedlich Geld? Okay. Meiner bekommt 3 Jahre lang immer das gleiche Gehalt. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxisphase.


Cata

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, bei denen gibts 1900 in den Zeiten wo er arbeitet. 1000 gibts, wenn Schule ist. Es gibt noch Handy, Laptop, BahnCard. Ich finds ganz gut. Bei der Großen mussten wir alles zahlen, USA halt.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Bei meienr Großen ist das sicher 10 Jahre her da gabs immer gleich und nichtmal vierstellig dafür das Semesterticket, die war krankenversichert, Nachteil fand sie dass sie keine Semesterferien hatte und nur Urlaub und den oft zum Lernen dann nutzte. Zwerg studiert an einer privaten Hochschule... gefühlt ja wie bei Euch in USA, alles selbst zahlen nur eben deutlich günstiger


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caot

egal ob Praxis oder Hochschule, nach jedem Jahr gabs dann eine Erhöhung


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Hier musste mein Kind die Wohnung anmieten und wir bürgen dafür Ist üblich in der Ecke in der wir gesucht haben. Deiner verdient ja geld, ggf lässts ich der Vermieter ein da nicht bürgen zu müssen. Der Mieter meldet sich dann auch an mit der Vermieterbescheinigung, da soll ja das Kind nund nicht Du...


Lena_1922

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

In der Regel mieten die Eltern für ihre Kinder, unterschreiben den Vertrag usw. - das ist den Vermietern am liebsten. Wenn DU nicht in der Wohnung wohnst - mußt du dich nicht anmelden. Aber dein Sohn muss sich anmelden (er ist quasi dein unentgeltlicher Untermieter). Ggfls. könnt ihr die Bude noch von den Steuern absetzen....


2Mädchenmama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

....achte in dem Zusammenhang mal auf die finanzielle Situation und schau dir die Steuerregelungen an. Ich lese da im Moment auch einiges. Unter Umständen kann er eine Steuererklärung machen und alle Kosten absetzen ??? Dann sollte die Wohnung auf ihn laufen und er auch alle Kostenbelege sammeln. Das ist alles nicht so einfach. lies das Thema mal nach, bevor ihr etwas unterschreibt ! Ihr könnt dem Vermieter gegenüber ja bürgen........... Viel Erfolg


Cata

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Ich schau mir am WoEn verschiedene Sachen an, dann sehen wir weiter. Bei einem Apartment wird eine Studienbescheinigung gebraucht, die haben wir noch nicht, noch ist Abi. Er kann sich erst Einschreiben, wenn er sein Zeugnis hat. Die Hochschule hat einen NC, aber das schafft er leicht. Vielleicht haben wir ja trotzdem Glück und können das dann nachreichen. Ich miete das lieber einen Monat eher und hab dann über den Sommer keinen Stress. Dann kann ich entspannt in den Urlaub fahren.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Ich vermute dann ein Studentenwerk, denn privaten Vermietern ist das oft egal, Hauptsache das Geld kommt sicher.


Caot

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

….. bitte was studiert dein Kind? Unterschiedliche „Gehälter“ und noch keine Studienbescheinigung? Mein dual studierendes Kind hat einen Studienvertrag, seit ca. November, von der Hochschule, unterzeichnet vom Arbeitgeber in der Tasche. Die Anmeldung an der Hochschule mit dem Endzeugnis ist lediglich eine Formalität. NC beim dualen Studium? Mein Sohn hat sogar schon an Vorkursen des Arbeitgebers teilgenommen. Er hat bereits einen kompletten Einsatzplan für das Vorpraktikum im September. Mich wundert, dass das bei Euch anders ist.


Jayjay

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Caot

Ich glaube, es ist alles überall anders. Vorkurse etc. gab es bei meiner Tochter zum Beispiel gar nicht.


Silvia3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Meine Große war zum Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung noch nicht 18. Trotzdem lief der Mietvertrag auf sie, ich habe nur unterschrieben, dass ich als Erziehungsberechtigte dem Vertragsabschluss zustimme. Sie hat die Miete selbst von ihrem dualen Gehalt gezahlt. Diese Mietvertragsunterzeichnung war der einzige Berührungspunkt, den wir jemals mit dem Mietvertrag hatten. Du musst auch weiter denken, irgendwann soll der Mietvertrag vielleicht gekündigt werden, du hast vielleicht mal Meinungsverschiedenheiten mit dem Sohnemann usw. Wir haben versucht, nach dem 18. Geburtstag der Kinder alle Verträge soweit wie möglich zu trennen. Sie sind volljährig und damit für sich und ihre Angelegenheiten selbst verantwortlich. Wir helfen mit Rat, Tat und notfalls auch mit Geld, wollen aber juristisch nicht verantwortlich sein. Sie hat sich umgemeldet, da der Studienort der Lebensmittelpunkt ist. Es war auch wirklich relativ schnell ihr echter Lebensmittelpunkt. Bei der Besichtigung kommt es gut an, wenn man eine Art Lebenslauf mitbringt, also mit den wichtigsten Daten (Name, Anschrift, Beruf, Einkommen, evtl. Bemerkung, dass die Eltern bürgen o. ä.). Vielleicht auch mit Foto vom Sohnemann, damit der Vermieter nach der Besichtigung noch ein Bild von dem Bewerber hat. Zumindest, wenn sehr viele Bewerber zu erwarten sind. Auch eine Schufa-Auskunft sowie den Arbeitsvertrag des Sohnes solltest du dabei haben. Ich weiß heute noch nicht, warum ausgerechnet meine Tochter ihre Traumwohnung aus rund 300 Bewerbern bekommen hat. Aber wir hatten uns beide ein bisschen "aufgetakelt", vielleicht hat das geholfen.


Jorinde17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Hallo, meine Tochter hat einfach ihren Hauptwohnsitz in der Stadt angemeldet, in der sie studiert hat. Nach dem Bachelor ist zum Masterstudium vor kurzem in eine andere Stadt gezogen und hat auch hier wieder ihren Hauptwohnsitz angegeben. Bei ihrem erste Apartment stand sie selbst im Mietvertrag, aber wir haben eine Elternbürgschaft unterschrieben und waren mit bei Besichtigung und Vertragsabschluss, damit das Ganze für den Vermieter einen seriöseren Anstrich hatte und nicht ein junges Mädchen allein vor Ort war. In der jetzigen Wohnung steht sie allein im Mietvertrag, weil sie inzwischen eine Werksstudentenstelle in einem Unternehmen hat und als Bachelor schon recht gut verdient. LG


Jayjay

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Bei uns war es so, dass unsere Tochter (auch duales Studium) im Studienort den Zweitwohnsitz angemeldet hat.


zweizwerge

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Hallo Cata, ich stelle mir mal vor, ich wäre Vermieter. Hätte ich zwei Mietinteressenten, die im gleichen Alter und in der gleichen beriflichen situation sind, wo bei einem die Mutter mieten und ihren Sohn dort wohnen lassen will, und wo bei der anderen der Sohn mieten will und die Mutter bürgt, dann würde ich auf jeden Fall den zweiten nehmen. Was soll ich schließlich mit einem Bewohner, dem schon die Eltern so wenig Selbständigkeit zutrauen. Die Mutter wird ja nicht zum Lüften/Putzen kommen. Hätte ich einen Dritten Interessenten, der ohne Mutter bei der Besichtigung auftaucht, würde ich wahrscheinlich den nehmen - Bürgschaft immer vorausgesetzt. Viele Grüße


Tai

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zweizwerge

Meine Tochter hat in den letzten zwei Jahren zweimal in einer sehr begehrten Großstadt auf dem freien Markt eine nette und vor allem auch bezahlbare Wohnung gefunden. Ihre Vermieter müssen so getickt haben/ ticken wie du, zweizwerge. Denn sie ist die Mieterin und Ansprechpartnerin, die natürlich auch ohne Eltern zur Besichtigung kam. Eine „Bewerbungsmappe“ mit Elternbürgschaft hatte sie allerdings dabei. In Studentenwohnheimen läuft das ja über die Verwaltung und ohne Casting. Diese Tochter hat sofort nach Auszug von Zuhause auch im Studentenwohnheim gleich diese Stadt als Hauptwohnsitz genommen. Mein Sohn hatte seinen Studienort zuerst als kostenlosen Zweitwohnsitz. Seit Umzug in eine Stadt, die ordentlich Zweitwohnsitzsteuer verlangt, hat er dort den Erstwohnsitz. Ich denke, die Kosten spielen auch eine Rolle, ob Erst- oder Zweitwohnsitz.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zweizwerge

Als meine suchte war gewünscht dass einer von uns zur Besichtigung mitkommt damit man sich ein Bild machen könne - auch unsere Gehaltsnachweise mussten mitgebracht werden etc - auch in einer Art Mappe. Allerdings waren das Einzeltermine, nicht alle Interessenten zusammen. Aber auch keine Ahnung was man an Eltern erkennt, "Flodders" können ruhige Kinder haben und umgekehrt Ich vermute da gehts vielen Vermietern einfach um die Sicherheit dass das Geld auch kommt, bei meiner wohnt der Vermieter nebenan und legte viel wert darauf dass "Ruhige" einziehen, komisch auch dass sie nur alleine die Wohnung bewohnen darf, also ein Freund dazuziehen wäre nicht trotz ausreichender Größe.


Silvia3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Das darf der Vermieter nicht verbieten. Solange die Wohnung nicht überbelegt ist, darf da ein Partner einziehen.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Silvia3

Steht im Mietvertrag drin ob das nun so sein darf - bisher gabs kein Bestreben das Alleineleben zu ändern


MM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

... also dass der Vermieter so drauf ist, dass ihm das Ganze "sicherer" vorkommt, wenn es über die Eltern läuft bzw. diese irgendwann auch ein Erscheinung treten... Also man weiss es nicht...


User-1724409901

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cata

Unsere hat im Oktober ihr duales Studium angefangen. Die Wohnung in der sie lebt läuft auf ihren Namen. Sie bezahlt ja auch die Miete und von daher musste sie sich auch ummelden. Wichtig ist, dass ihr bei der Besichtigung guckt, dass alles ordentlich und heil ist. Sollte es zum vertrag kommen, alle Mängel schriftlich festhalten!