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Geschrieben von Caot am 11.05.2023, 13:28 Uhr

Studentenbude oder WG, muss man sich anmelden?

Wo der Lebensmittelpunkt ist, muss man sich wohnhaft melden. In aller Regel muss der Vermieter dafür auch eine Bescheinigung ausstellen. Zweitwohnsitz = aufpassen, da zusätzliche Zweitwohnungssteuern, je nach Bundesland, anfallen können.

Dein Kind wird ohne Geld oder Verdienst wohl nur schwer als Mieter akzeptiert. Dann wohl eher Studentenwohnheim. Oder eben eine WG. Klassisch auf dem freien Markt bürgt Ihr oder geht halt selbst ins Mietverhältnis mit der Information, dass das Kind die Wohnung bewohnt. Genaueres wirst Du individuell vor Ort erfahren.

 
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