Hallo, wann greift ein individuelles Beschäftigungsverbot? Bin seit dem 11.01. krankgeschrieben, hatte viel Streß auf Arbeit (Geburtstage, eigene Hochzeit Weihnachten etc.vorbereiten) und einige Streitereien auf der Arbeit, so dass ich irgendwann nicht mehr konnte. Mein Doc schrieb mich zwei Wochen krank zur Erholung. Die Erholung trat auch ein, doch in der 2. Woche bekam ich leichte Wehen, es bestand die Gefahr einer Muttermundverkürzung, weshalb ich einen Cerlage Pessar eingesetzt bekam, obwohl der Muttermund über 3 cm war. Doch ich fühle mich dadurch sicherer. Nun gut, mein Doc findet diesen Pessar überflüssig außerdem würde er nicht richtig sitzen und schickte mich zur Kontrolle wieder in die Klinik. In der Nacht vor dem Kontrolltermin war mein Bauchzwerg sehr aktiv, ich hatte wieder leichte Wehen und es wurde vorsorglich ein CTG gemacht. Während diesem wurde festgestellt, dass zweimal die Herztöne vom Bauchzwerg runter gingen, es wurde ein spezielles Ultraschall angeordnet, wobei raus kam, die Nabelschnur liegt einmal um Hals und Thorax. Aber das wäre noch ok, das passiert noch in der 25+2 SSW (in der ich jetzt bin). Jetzt meine eigentliche Frage.....bin ich jetzt noch weiterhin krankgeschrieben oder greift jetzt schon ein individuelles Beschäftigungsverbot? Vielen Dank für die Antwort LG Tessi
von Tessi77 am 05.02.2013, 11:31