Hallo Herr Dr. Bluni,
ich bin in der 8 SSW und hab kein Immunschutz gegen Ringröteln (Parvovirus B19). Die Frauenärztin hat gesagt, dass ich für die gesamter Schwangerschaft einen Beschäftigungsverbot von Betriebsarzt bekommen muss, da ich in der Krippe arbeite. Betriebsarzt meint aber, dass ich Beschäftigungsverbot bekomme aber nur bis zum 20 SSW. Wer hat Recht?
Mit freundlichen Grüßen aus München
Mitglied inaktiv - 06.04.2011, 11:46
Antwort auf:
Ringröteln und Beschäftigungsverbot
Hallo,
nach Meinung der Experten erscheint eine Freistellung von seronegativen Schwangeren zumindest nur bei einer bekannten Fallhäufung in der Umgebung gerechtfertigt.
Argument ist das insgesamt sehr geringe Risiko, dass des für mit Kindern beschäftigten Schwangeren, bei einer Ringelröteln-Erkrankung zur Schädigung des Feten komm.
Be der in Rede stehenden Beschäftigtengruppe ist von 2,1 Fällen pro Jahr in ganz Deutschland auszugehen.
VB
Quellen
Univ. Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. F. Hofmann, 2009 Diplom - Chemiker Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachbereich D / Abt. Sicherheitstechnik, Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz.
Gärtner, B. et al.: Die Parvovirus B19-lnfektion in der Kinderbetreuung: Auswirkungen eines Beschäftigungsverbots, Bundesgesundheitsblatt 2007
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 06.04.2011