kann meine FA mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen?
Ich habe Blutungen und bin krankgeschrieben.
Arbeite mit aggressiven Kindern zusammen. Das stresst mich sehr.
Mit meinem AG habe ich heute telefoniert, der mir sagte ich sollte meine FA mal danach fragen weil es für meinen AG auch einfacher waere, dann könnte er jemand einstellen bis ich wieder da bin.
VG
von
Mala28
am 17.09.2019, 12:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. solange eine Erkrankung vorliegt (und dazu gehören auch Blutungen) kann nur eine Krankschreibung erfolgen.
2. erst anschließen kann wegen der beschriebenen Situation am Arbeitsplatz entweder durch den Arbeitgeber oder den zuständigen Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt werden, wenn dafür die Rahmenbedingungen vorliegen. Das ist bei aggressiven Kindern aber zumindest wahrscheinlich.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 17.09.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Solange du arbeitsunfähig bist, geht die Krankschreibung vor.
Unabhängig davon muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen, Maßnahmen ergreifen und auch Umsetzmöglichkeiten nutzen. Nur weil es für den AG einfacher wäre mit dem BV, das ist kein Grund.
Mitglied inaktiv - 17.09.2019, 18:01