Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Tag Herr Dr Bluni, Ich arbeite in der Pflege und wir sind wie viele unterbesetzt dh mehr Stress und arbeit. Meine Chefin weigert sich mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen, und das obwohl mir regelmäßig (bis zu 4/5 mal Täglich mal auch mehr) schwarz vor den Augen wird und ich unter Schwindel und Kopfschmerzen leide grade bei erhöhtem Stress was fast täglich der Fall ist. Ich hatte jetzt 1 Woche Urlaub und Dienstag den nächsten Termin bei meiner Frauenärztin, ist es ihr möglich mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen? Oder muss ich dadurch und weiter Angst haben das ich umkippe wenn mir schwarz vor den Augen wird? Ich hätte erst letztes Jahr eine fehlgeburt MfG Julia

von JuNi1301 am 15.06.2019, 09:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Zunächst einmal müssen für ein solches Beschäftigungsverbot bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Dazu gehört, dass keine Krankheitssymptome oder Krankheit vorlegen darf. Grundsätzlich ist es möglich, ein solches Beschäftigungsverbot dann auszustellen, wenn es am Arbeitsplatz Rahmenbedingungen gibt, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen und bei denen der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Näheres finden Sie dazu in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot und kompetente juristische Informationen kann Ihnen unsere Rechtsanwältin, Frau Bader geben. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.06.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo :) falls dir die Frauenärztin keines ausstellt kann das auch der Hausarzt machen. Es gibt auch eine spezielle Beratung vom dazugehörigen Regierungspräsidium die mir damals sehr geholfen haben ... sie sprechen wenn nötig mit den Ärzten und klären diese über die Sachlage auf. So war es zumindest bei mir. Du und das Baby geht vor alles gute dir .

von Elly90 am 15.06.2019, 10:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Lass dich krank schreiben, den aktuell bist du ja gar nicht arbeitsfähig. Das wäre aber eine Voraussetzung für ein BV.

von Felica am 15.06.2019, 10:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Du musst Dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Ein Arzt kann kein BV ausstellen, er kann Dich nur Krankschreibung. Viele Grüße

von Mamamaike am 15.06.2019, 10:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ein Arzt kann durchaus ein BV ausstellen. Ich glaube, zwar kein allgemeines, vermutlich meintest du das :). Aber ich hatte beispielsweise 10 Wochen lang ein „individuelles beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen“ vom Frauenarzt, meine Schwester bei einem anderen Frauenarzt ebenso. Möglich ist dabei ein vollständiges oder auch ein teilweises, beispielsweise „nur noch 4h pro Tag“.

von LisaM90 am 15.06.2019, 11:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Also mein Arzt hat eines ausgestellt für die komplette Schwangerschaft. Hätte er es nicht schon gemacht hätte es die Frauenärztin gemacht. Es kommt natürlich auch darauf am was man hat.. aber können und dürfen die Ärzte es.

von Elly90 am 15.06.2019, 11:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wegen der Arbeit als solches darf es nur der AG. Der muss prüfen ob er Arbeit hat die mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Das kann der Arzt ja nicht. Macht der AG das nicht, hat man die Möglichkeit sich an das Gewerbeamt zu wenden. Die prüfen es dann. Der Arzt dagegen kann ein BV dann ausstellen wenn die Arbeit als solche geeignet ist, besondere Umstände es der Schwangeren aber unmöglich macht diese Arbeit als solche auszuführen. Voraussetzung dafür ist aber das die Frau eben arbeitsfähig ist. In dem oben genannten Fall ist der Arzt eigentlich raus. Der AG ist am Zuge. Die Userin sollte sich aber krank schreiben lassen. Den wie ich schrieb, mit solchen Kreislaufproblemen ist sie aktuell scheinbar gar nicht arbeitsfähig.

von Felica am 15.06.2019, 11:49



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