Frage: Beschäftigungsverbot

Sehr geehrter Herr Bluni, Ich bin 39 Jahre befinde mich derzeit in der SSW 11+6. Es handelt sich bei mir um die dritte Schwangerschaft. Mein erstes Kind kam in SSW 36+5 mit vorzeitigem Blasensprung. Vorzeitige Entbindung mit vorzeitigen Wehen Spontan zur Welt. Mein zweites Kind wurde in der SSW 33+2 geholt. Geburtslage des Kindes war reine Steißlage und auch hier hatte ich vorzeitigen Blasensprung in SSW 29+6. Des Weiteren hatte ich in dieser Schwangerschaft Blutungen in SSW 13+1(Es gingen Hämatome ab und ich musste eine Nacht zur Beobachtung in der Klinik bleiben). Nun hatte sich aktuell wieder ein Hämatom gebildet in SSW 7, das geblutet hat und was glücklicherweise im Moment nicht mehr zu sehen ist. War drei Wochen krankgeschriebenen deshalb, gehe nun aber wieder zur Arbeit. Ich gehe gerne Arbeiten und versteh mich mit meinen Kollegen eigentlich, jedoch scheinen manche nicht mit dem Mutterschutz zurecht zu kommen und es kommen dann Sprüche wie “du bist doch nur schwanger und nicht krank”. Hinzu kommt das ich einen steh Arbeitsplatz habe bei dem ich auch regelmäßig schwere Lasten hin und her heben muss. Damit habe ich eigentlich auch keine Probleme aber nach der Arbeit waren meine Füße nun so stark geschwollen das meine Socken so tiefe Spuren hinterlassen haben das ich fast meinen Finger darin verschwinden lassen konnte. Hinzu kommen jetzt auch noch Rückenschmerzen wo ich nicht versteh woher sie kommen.Während der Arbeit plagt mich auch das Problem mit manchen Gerüchen, kommen Kunden mit geschnittenen Zwiebeln oder Käse, sowie manches Fleisch oder auch Putzmittel, wird mir immer wieder übel. Nun habe ich Angst das sich dieser Horror von meiner zweiten Schwangerschaft wiederholt. Nun meine eigentliche Frage. Kann mir aufgrund dieser Probleme ein Beschäftigungsverbot erteilt werden? Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antwort.

von Easybell am 25.09.2018, 12:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Nein, das ist nicht möglich, denn die Vorgeschichte alleine ist kein Grund für ein solches Beschäftigungsverbot 2. dafür müssen ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Diese sind zum Teil auch in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben 3. wenn es eine solch risikobelastete Vorgeschichte gibt, dann empfehle ich Ihnen, sich in jedem Fall schon sehr zeitnah an ein Perinatalzentrum überweisen zu lassen. Diesen Zentrum sollten dann die Berichte der vorherigen Schwangerschaften vorliegen, um beurteilen zu können, wie diese Schwangerschaft weiter betreut wird. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 25.09.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Nein, das reicht nicht. Jede SS ist neu und für sich zu betrachten. Vorweg gegangene zieht man bei der Beurteilung nicht heran. Dann sind deine beschriebenen Probleme SS bedingt und nicht gefährlich. Das reicht also für eine AU, nicht ein BV. Dein AG muss dir aber natürlich das heben abnehmen, das darf er nicht verlangen. Kollegen mit dummen Ansichten sind auch nix neues... Du gibt es immer und damit muss man leben lernen. Die gibt es ja auch außerhalb der Arbeit zu genüge.... Für ein BV musst du grundsätzlich arbeitsfähig sein (für ein betriebliches). Für ein individuelles muss euer Leben gefährdet sein, unabhängig der Arbeit. Ist auch nicht der Fall. Lass dich krank schreiben wenn es dir schlecht geht. Aber ein BV kannst du nicht bekommen. Dir steht ja dann ggf Krankengeld zu. Das fließt nachher nicht in die EG Berechnung mit ein sofern du wegen deiner SS krank geschrieben wärst.

von Meyla am 25.09.2018, 13:06



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