Frage: Beschäftigungsverbot beim Friseur

Hallo Herr Dr. Blumi, also zu meinem Problem. Arbeite in einem sehr großem Salon in München, habe eine Arbeitswoche von ca 45-50std in der Woche wenn überhaupt mal 1x in der woche weil es zeitlich nicht anderster klappt mal 30 min Pause. Habe meine Chef darauf gleich hingewiesen das ich schwanger bin, als ich den test gemacht hatte. Ich habe schon gemerkt bevor ich überfällig war das ich Anzeichen einer Schwangerschaft habe z.B sehr sehr starke Geruchsempfindlichkeit oder ganz große Hungerattaken von !!Morgens bis Abends!! und sogar !!Nachts!! Jetzt bin ich in der 13/14 Woche Schwanger und war bis jetzt 2x 2Wochen krankgeschrieben weil ich so starke schmerzen hatte vom stehen im Unterbauch konnte deswegen oftmal Nachts nicht schlafen. Und meine Beine erst!! Trinke auch jeden Tag mein Magnesium zur Muskelentspannung. Beim nächsten Gespräch hab ich ihn darauf hingewiesen das wir schon darauf achten sollten das bei der Terminvergabe Pausen auch eingetragen werden sollten. Er bestätigte das zwar mit ja. Hat zwar ne Woche funtioniert und dann nicht mehr. Mit der Begründung: Ja aber die Kunden...?!" Bla Bla... bis es mir dann wieder körperlich nicht so gut ging das ich wieder zuhause geblieben bin. Mein Chef meinte ich sollte mich doch bis zur ende der SS krank schreiben lassen, das hat er nur gesagt weil es ihm billiger kommt, denn bei ihm bin eine sehr gute Arbeitkraft und bin deswegen sehr teuer. Nur ich will Arbeiten!! Ich Liebe meine Arbeit und Liebe meine Treuen Stammkunden. Die Kunden die einen Termin machen wissen nicht das ich keine Pausen habe und lange und viel stehe und zu 80% mit Farben arbeite. Ich kann es mir nicht leisten von der Krankenkasse bezahlt zu werden, bzw dann danach 1jahr von Mutterschaftsgeld zu leben wenn es von Entgeldlohn verrechnet wird. Auf einer art denke ich das ich mich irgendwie verantwortlich fühle gegenüber meiner Kunden auf der anderen Steht ganz hoch meine gesundheit bzw die unserer. Dadurch das ich vorher keine Probleme damit hatte, fällt es mir besondes schwer irgendwas zu tun. Wenn ich ihm aber das Gewerbeamt zu ihm schicke weis ich nicht was das für folgen hat?? Z.B Arbeitsverhältniss?? Kann Er mir kein Arbeitverbot ausstellen weil er sich nicht an die vorgeschrieben Gesetze halten kann?? Z.B wegen Geruchsempfindlichkeit/Dämpfe bei den Farben. Oder weil er mir keine Pausen geben kann? Oder er sich an die vorgeschrieben Arbeitszeiten nicht halten kann? Kann da nicht Arbeitgeber und Arzt zusammen was machen??

Mitglied inaktiv - 31.05.2011, 12:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot beim Friseur

Hallo Melli, 1. Ein Beschäftigungsverbot kann vom Arbeitgeber, aber auch durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Allerdings geht das nur dann, wenn die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes nicht eingehalten werden. 2. vom Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg gibt es zum Thema Mutterschutz im Friseurgewerbe ein Merkblatt, dass Sie unter der Adresse http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16402/Werdende_Muetter_im_Frise ursalon.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Friseursalon.pdf ( letzter Abruf:28.5.2011) herunterladen können. 3. für alle berufstätigen Schwangeren gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 1.2.2011) Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter sind darüber hinaus in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz - MuSchRiV http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/muschriv.pdf (letzter Abruf: 1.2.2011) getroffen. Prinzipiell gelten diese Regelungen für alle werdenden und stillenden Mütter. 4. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ (letzter Abruf:2.12.2010) Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 31.05.2011



Antwort auf: Beschäftigungsverbot beim Friseur

Der arzt kann dir ein Beschäfigungsverbot erteilen ,dann muss dann Arbeitgeber dich voll bezhalen Bis du in Mutterschutz gehst... Willst du wirklich mit deinem Chef streiten ,dem es anscheinend egal ist ob du dem Arbeitsalltag gewachsen bist

von waschbaer am 31.05.2011, 13:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot beim Friseur

Meine Frauenärztin meinte sie kann mir keins mehr ausstellen weil: Früher ging das, aber dadurch das sehr viele Frauen sich plötzlich ein Beschäftigungsverbot ausschreiben gelassen haben, haben die Krankenkassen die Arbeitsplätze kontrolliert und herausgefunden das es kein Grung dazu gab diese BV auszustellen. Das hieß für einige Frauenärzte nachzuzahlen seit dem sollte das nicht mehr möglich sein sondern nur übers Gewerbe Aufsichtsamt. Deswegen meine Frage was kann man da tun?? Ich bin vorher damit ganz glücklich gewesen nur jetzt in meiner Schwangerschaft komm ich damit nicht mehr klar, körperlich. Weil ein riesiger Pausenraum ist vorhanden hab auch die Möglichkeit gegenüber was zu essen. Aber mir werden keine Pausen eingetragen und wenn dann nichteingehalten und wieder ausradiert weil jemand ein Haar-Notfall hat (sowas bescheuertes hört man nur beim Friseur) So, was nun? Verscherzt man es sich mit dem Chef??

Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 11:26



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