Guten Abend Dr. Bluni,
ich bin ganz frisch schwanger (heute SSW 7+0). Von Beruf bin ich Krankenschwester, und arbeiten ambulant bei einem Patienten zu hause. Dort bin ich entweder von 7.30 uhr bis 18:00 uhr oder von 21:00 Uhr bis 7:30 Uhr. Ich arbeite dort allein, nur die Ehefrau hilft gelegentlich etwas mit. Eine zweite Pflegekraft wird dort nicht hin kommen. Der Patient ist bettlägrig, beatmet und kann aufgrund seiner Erkrankung überhaupt nicht mehr mithelfen. Im Augenblick geht es mir noch ganz gut, ab wann muss ich denn meinen Arbeitgeber informieren? Sobald ich das tue, wird er mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Oder sollte ich lieber gleich bescheid geben, aus Rücksicht auf unser Baby?
Vielen Dank
Nicole S.
von
SarasMami
am 30.03.2012, 19:50
Antwort auf:
Ab wann Arbeitgeber informieren?
Liebe Nicole,
bei dieser Beschäftigung empfehle ich Ihnen, dass Sie den Arbeitgeber direkt informieren, denn dann gibt es - wie für alle Krankenschwestern & im Pflegedienst tätige Schwangere - bestimmte Einschränkungen, was insbesondere für die Nachtarbeit gilt.
Für schwangere Frauen im Krankenhaus gibt es beim Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg entsprechende Informationen:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf (DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN des Landes Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz, Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“, Stand: Oktober 2009, letzter Abruf:31.3.2012)
Darüber hinaus hat die die Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW zum Thema Mutterschutz in Alten- und Pflegeheimen ein Merkblatt herausgegeben, dass Sie unter der Internetadresse
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/AltenPflegeheimen-korr-neu.pdf (Stand: Februar 2011, letzter Abruf:31.3.2012)
herunterladen können.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 31.03.2012
Antwort auf:
Ab wann Arbeitgeber informieren?
Hallo,
ich war genau in der gleichen Situation!!! Ich bin auch KS und arbeite in der Häusl. Pflege. Ich habe meinen AG SOFORT informiert, da es mir zu gefährlich war, auch zwecks Infektionsgefahr usw.
Ich würde dies an deiner Stelle auch tun, denn mit einem BV bist du auf der sicheren Seite - für dich und dein Baby!!!
Ich wünsch dir alles Gute und genieß die Zeit!!!
MfG
von
SuesseMaus19222
am 30.03.2012, 20:02
Antwort auf:
Ab wann Arbeitgeber informieren?
Hallo
Ich war vor kurzem in der gleichen Situation.Bin auch Krankenschwester und arbeite auf einer Neurologischen Intensiv mit 14 Beatmungbetten.Ich habe anfang März positiv getestet und musste dann mit dem wissen 11 tage lang arbeiten gehn da ich da erst den Termin beim Frauenarzt hatte und ich wollte ja nicht gleich auf station erzählen das ich einen pos.test habe.Also dachte ich mir ich warte den termin ab,da konnte man aber noch keine Herzaktivität sehn also bekam ich noch keine Bescheinigung über die SS.Ich sollte also nochmal 3 wochen arbeiten gehn bis zum nächsten Termin und ich finde das sehr bedenklich.Die FÄ sagt ich soll versuchen mich gut zu schützen aber wie soll man das machen ohne das es auffällt.Naja es hatte sich ja einige tage später erledigt da ich eine FG hatte und das war dann der zeitpunkt wo es dann meine Arbeitskollegen und Vorgesetzen erfuhren.Alles in allem eine Sche..... situation.Ich bin auch am überlegen wie ich es beim nächsten mal mache.Da wir ja weiter üben wollen.
liebe grüße
von
nicki196
am 31.03.2012, 09:20
Antwort auf:
Ab wann Arbeitgeber informieren?
Ich hätte es auch am liebsten gleich gesagt aber meine Frauenärztin meinte solange ich ja noch keine Bescheinigung über eine SS habe tritt auch noch kein Mutterschutzgesetz in kraft.Es wäre mir überlassen ob ich es meinen Kollegen schon sage oder nicht aber an ihrer stelle solle ich warten bis die SS bestätigt ist.Wenn ich wieder mal einen positiven test in der Hand halten darf dann werde ich zumindest meine Kollegen informieren damit ich nicht die schwersten und infektiösten Pat.übernehmen muss.
von
nicki196
am 31.03.2012, 17:17