Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Mobbing durch Arbeitgeber in der Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Mobbing durch Arbeitgeber in der Schwangerschaft

Chrissy G.

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Einen schönen guten Morgen, ich bin in der 9. Woche schwanger. Auf Rat meines Arztes in der momentanen Corona-Situation, habe ich meinem Arbeitgeber schon jetzt von meiner Schwangerschaft erzählt, damit alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Ich arbeite als Bürokauffrau in einem kleineren Betrieb. Seitdem mein Chef Bescheid weiß, macht er mir das Arbeitsleben zur Hölle. Bei einer Besprechung hat er mich vor meinen Kollegen gedemüdigt und erniedrigt. Er möchte mich nach den 2 Jahren Elternzeit nicht mehr sehen. Er möchte so schnell wie möglich einen Ersatz für mich einstellen - sprich eine neue Vollzeit Büro Kraft. Die "Neue" soll unbefristet eingestellt werden, nicht als Elternzeitvertretung für mich, da für ihn klar ist, dass ich hier nichts mehr zu suchen habe. Ich soll diese neue Person jedoch einlernen. Er hat in keinster Weise verstanden, dass er mich während der Schwangerschaft, sowie während der Elternzeit nicht kündigen kann. Ich möchte nach der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten - das passt ihm nicht. Er hat mich gefragt was ich für ihn oder die Firma für einen Nutzen habe wenn ich nur in Teilzeit arbeite. Keinen! Ich gehe jeden Tag mit Bauchschmerzen auf die Arbeit und weiß nicht, was ich machen soll. Seine Art wie er sich mir gegenüber verhält ist unterste Schublade.Gibt es eine Möglichkeit dem Ganzen aus dem Weg zu gehen, sprich Beschäftigungsverbot? Meine Arbeit hat mir sehr viel Spaß gemacht und ich bin schockiert, wie sich alles entwickelt, die Situation ist jedoch so für mich nicht mehr tragbar. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort. Freundliche Grüße


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. da ist leider keine Seltenheit, dass sich Arbeitgeber oder Vorgesetzte genau so verhalten. In jedem Fall ist das nicht vertret- oder hinnehmbar. 2. grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei Mobbing am Arbeitsplatz auch ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. ABER: Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz Mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das Weitere sollte Ihre Frauenärztin/Frauenarzt vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " Herzliche Grüße VB


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Melde dich beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder bei einem Anwat, der eine Verfügung erwirkt. Das Mobbing kann angezeigt werden. Das Gewerbeaufsichtsamt kann ein eventuelles Beschäftigungsverbot prüfen bzw. Deinem AG mal kräftig in den Hintern treten. Alles Gute für dich


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