Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Christian Karle:

Muss der Arbeitgeber mich für morgendliche 4 wöchige Vorsorgetermin freistellen?

Dr. med. Christian Karle

Dr. med. Christian Karle
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Muss der Arbeitgeber mich für morgendliche 4 wöchige Vorsorgetermin freistellen?

crispy13

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Guten Morgen, mich plagt aktuell eine Frage: Ich arbeite in Teilzeit und meine Chefin ist nicht begeistert, dass ich das 2. Mal schwanger bin (will mich nach der Elternzeit auch nicht weiter beschäftigen - aber das ist ein anderes Thema). Nun meint sie, dass ich die Schwangerschaftsvorsorgetermine auf Nachmittag legen muss und wenn das nicht geht und diese morgens stattfinden, ich dies nacharbeiten muss. Sie kommt mir ja schließlich auch etwas entgegen und dann muss ich das auch und soll schön fleißig sein bis zum Schluss. Nun meine Frage, ob sie Recht hat? Vorsorgetermine kann ich aufgrund der Blutabnahme, Urinprobe und Blutdruckmessen doch nicht am Nachmittag vereinbaren, oder? Morgens die Termine versuche ich nach Möglichkeit früh morgens zu vereinbaren. Die Praxis hat ja nur begrenzt Termine anzubieten. Dies stresst mich psychisch so, dass ich nun eine Stunde geweint habe und Durchfall bekommen habe. Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen. Viele Grüße


Dr. med. Christian Karle

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Guten Tag, der AG ist nicht verpflichtet Sie stets freizustellen. Es sollte erkennbar sein, dass der AN auch außerhalb seiner regulären Arbeitszeit Arzttermine wahrnehmen möchte. Termine aufgrund von Beschwerden sind etwas anderes. Die Arbeitszeit ist in der Regel nachzuarbeiten. Wenn es nicht anders von der Planung geht, können Sie eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Nicht alle Termine müssen am Vormittag stattfinden. Eigentlich nur der Zuckertest. Das ist aber eine organisatorische Angelegenheit der Praxis. Normalerweise nimmt der AG aber Rücksicht und ist verständnisvoll. Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle


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