Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wonach richtet sich die Berechnung/Anspruch des ALG1 nach EZ/Umzug?

Frage: Wonach richtet sich die Berechnung/Anspruch des ALG1 nach EZ/Umzug?

Maren79

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Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, werde danach meine Stelle aber nicht mehr antreten können, da ich familiär bedingt nun 500km entfernt wohne. Ich bin mit meinem AG so verblieben, dass ich zum Ende der EZ kündige. Dann habe ich (ohne Sperre, wegen der Entfernung) Anspruch auf ALG 1, wenn ich bis dahin noch keine neue Stelle gefunden habe. (ich war 9 Jahre VZ in dem Betrieb). Wird das ALG 1 nach meinen letzten 12 Gehältern berechnet? Oder bekomme ich nur den Mindestsatz, da ich im zweiten Jahr der EZ, also 12 Monate vor Arbeitslosigkeit, kein Einkommen hatte? Wenn ich auf 450€ Basis in der EZ etwas dazu verdiene, ist das dann Berechnungsgrundlage für das ALG1 nach der EZ? Wir möchten im zweiten Jahr der EZ erneut schwanger werden: da ich körperlich arbeite wird mich ( hoffentlich schwanger ) sicherlich kein neuer AG einstellen. Bekomme ich trotzdem ALG 1 oder stehe ich für das Amt dem Arbeitsmarkt quasi "nicht zu Verfügung"? Wäre es dann besser ins 3. Jahr der EZ zu gehen? Danke für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn Sie in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert (§ 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Sofern Sie sich also in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit in Elternzeit befunden und keine Einnahmen erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert.Ansonsten wird es nach fiktivem Lohn berechnet Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elternzeit wird ausgeklammert, bekommst es also aufgrund es Lohns berechnet. Dass Du keine Sperre bekommst lasse Dir schriftlich geben bevor Du kündigst. Was heißt familiär bedingt konkret bei Dir ? Für neues Elterngeld zählt ALG1 auch als 0€ Einkommen, da es Lohnersatz ist. Wie alt ist Kind 1 ? Wenn ihr auf ein gutes Elterngeld angewiesen seid, dann darf zwischen 1 Geb. und neuem Mutterschutz nahezu keine Lücke sein. Dann könntest Du die Elternzeit von Kind 1 beenden, bekommst vom alten AG vollen Mutterschutzlohn und suchst Dir in der neuen Elternzeit in Ruhe einen neuen Job im neuen Wohnort.


Maren79

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Ende Januar ist das erste Jahr EZ vorbei, im zweiten EZ Jahr eine weitere SS geplant. Das EG fürs 2.Kind wird also, wenn ich keinen neuen Job vorher antrete leider nur der Minimalsatz sein, auch wenn ich vor der Geburt ALG 1 bezogen habe, richtig?


Sternenschnuppe

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Ja, so ist es. Lass das aber mit der Kündigung wenn Du schwanger werden willst. Willst Du voll oder Teilzeit arbeiten ? Teilzeit geht auch IN Elternzeit und Du kannst dann auch ALG1 in Elternzeit beantragen. Und die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Am besten wäre es natürlich jetzt ab Februar einen neuen Job zu haben ( Teilzeit ) um noch Einkommen zu erzielen für das neue Elterngeld. Familienplanung geht ja keinen was an. Das dritte Jahr beim Hauptarbeitgeber ranhängen, man weiß ja nie was kommt. Wie der Teufel das will ein Rückzug, dann hast Du da den Job noch sicher.


Maren79

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Du meinst, ab Februar zum Beispiel 20 Stunden bei anderem Arbeitgeber, trotz EZ? Aber den alten Job nicht kündigen? Wie meinst du das,dass ich während EZ auch ALG 1 beantragen kann? Danke für deine schnellen informativen Antworten!


Sternenschnuppe

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Genau. TZ in Elternzeit. Dein AG muss einer Nebentätigkeit zustimmen, darf aber nur begründet ablehnen. Dabei wird wichtig wodurch genau die Entfernung geschaffen wurde, weshalb Du nicht mehr beim alten AG arbeiten kannst. Wird der vom Arbeitsamt abgenickt und kannst Du Betreuung nachweisen, dann steht Dir auch ALG1 in Elternzeit zu. Familäre Gründe allgemein reicht da nicht. Mann wurde versetzt reicht. Oder Vater des Kindes wohnt da auch. Bei den Eltern in der Nähe wohnen zu wollen zählt nicht.


Maren79

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Vielen Dank auch für Ihre Antwort Frau Bader. Ich habe noch 2 weitere Fragen: Angenommen ich beende die EZ Kind 1 vorzeitig im 3.Jahr, da ich in Mutterschutz bzw EZ von Kind 2 gehe (auch für ca.2 Jahre) und ich beende danach erst das feste Arbeitsverhältnis (wegen Umzug durch Versetzung des Mannes): bekomme ich dann nach den inzwischen ca 5 Jahren EZ, bei anschliessender Arbeitslosigkeit auch noch ALG 1 nach meinen letzten 12 Gehältern berechnet oder "verjährt" die Berechnungsgrundlage nach einer gewissen Zeit? Und: Ich habe im ersten Jahr EZ das EG bekommen und möchte nun im zweiten Jahr (ohne Bzüge) einen Minijob ausüben. Muss ich das im ersten Jahr erhaltene EG anteilig zurückzahlen oder bleiben die max.450 Euro komplett bei? LG


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