Frage: wohnung zu klein mit zwillingen

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht ob meine Frage hier hingehört aber ich bin momentan so verunsichert... mein Mann und ich haben letztes Jahr eine 3- Zimmer Eigentumswohnung gekauft 61m2. Wir haben einen Sohn und wollten vorerst noch kein zweites Kind. Jetzt habe ich heute erfahren das ich wieder schwanger bin und zwar mit Zwillingen! Ich freue mich riesig! Mein Problem sind die Nachbarn die mitbekommen haben das ich schwanger bin und kinder sowieso nicht mögen meinten sie werden das jugendamt benachrichtigen wenn wir zu fünft in dieser wohnung bleiben. Mit ist klar das die Wohnung viel zu klein ist nur vielleicht bekommen wir die Wohnung nicht so schnell verkauft sodass wir ausziehen können bevor dir Zwillinge kommen. Wir haben nichts zu verbergen unsere wohnung ist top, aber trotzdem habe ich angst vor dem jugendamt. Was würden sie mir empfehlen? Mein Mann ist beruflich im Ausland sodas ich ganz alleine da stehe zur zeit. vielen dank im voraus!

von Giuseppina am 10.04.2013, 18:22



Antwort auf: wohnung zu klein mit zwillingen

Hallo, locker bleiben! Sie selber entscheiden, ob die Wohnung ausreicht. Wenn nicht, haben Sie doch noch ausreichend Zeit, sich eine andere zu suchen. Dies geht auch noch, wenn die Kinder schon da sind. Säuglinge brauchen noch kein eigenes Zimmer! Ich würde mal davon ausgehen, dass die Nachbarn befürchten, Kinderlärm könnte eintreten. Und das Jugendamt wird das genauso sehen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2013



Antwort auf: wohnung zu klein mit zwillingen

Das Jugendamt kann dir gar nichts, ebenso wenig die Nachbarn.

von Pamo am 10.04.2013, 19:26



Antwort auf: wohnung zu klein mit zwillingen

damals, als ich AE war bin ich auf sie zugegangen .... Bei uns waren die äußerst nett. Ich habe dort vorgesprochen, weil ich eine Tagesmutter suchte. Meine Wohnverhältnisse waren auch nicht so riesig. Hatte knapp 30m² zu zweit. Kind hatte ein eigenes Zimmer und ich habe im anderen Zimmer geschlafen. Du brauchst keine Angst vor denen zu haben. Und überhaupt, ich habe noch von keinem Gesetz gehört, daß einem die "Wohnungsgröße" vorschreibt. Ist doch Anfangs wahrscheinlich eher so, daß die Zwillis bei Euch sind, wegen "Stillen/Füttern". Geh Du auf das Jugendamt zu und suche das Gespräch mit dem Sachbearbeiter und frage ob es Probleme geben könnte. LG Peeka

von peekaboo am 11.04.2013, 08:53



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