Hallo,
ich bekomme halbiertes Elterngeld. Wird dieses nach Ende der Bezugszeit (also nach 1 Jahr) bei einem Wohngeldantrag als Einkommen angerechnet? Wäre ja eigentlich unfair, denn dann hätte ich mir ja zunächst alles auszahlen und die Hälfte auf's Sparbuch packen können?
Oder zählt es nach dem Bezugszeitraum nicht mehr als Einkommen?
von
AlexSa
am 07.04.2012, 03:01
Antwort auf:
Wohngeld und Anrechnung auf verlängertes Elterngeld
Hallo,
Wenn Sie nach der Geburt eines Kindes Entgeltersatzleistungen beziehen (also Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente), müssen Sie sich diese Einnahmen auf das Elterngeld anrechnen lassen, soweit das Elterngeld 300 Euro übersteigt. Bei der Berechnung bestimmter einkommensabhängiger Sozialleistungen (wie Wohngeld und BAföG) wird das Elterngeld ebenfalls erst oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
Wohngeld und Anrechnung auf verlängertes Elterngeld
o.T.
von
arlett1978
am 07.04.2012, 09:37