Liebe Frau Bader,
die Elterngeldstelle prüft meine tatsächlich geleistete Arbeitszeit während meiner genommenen Partnerschaftsbonusmonate. In dieser Zeit war ich selbst längere Zeit krank geschrieben und hatte 2 Wochen Urlaub. Man muss ja aber zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Wie zählen dann Urlaubs- und Krankentage? In dieser Zeit habe ich ja eigentlich nicht gearbeitet, aber dennoch Gehalt bezogen. Muss mein Arbeitgeber die Fehlzeiten als tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinzurechnen?
Ich befinde mich derzeit im Rechtsstreit gegen meinen Arbeitgeber, da ich in Elternzeit gekündigt wurde. Nun befürchte ich, dass sie dass Formular der Elterngeldstelle zu meinen Ungunsten ausfüllen.
Vielen lieben Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
KleinMalka
von
KleinMalka
am 06.03.2018, 19:39
Antwort auf:
Wie zählen Kranken- und Urlaubstage während der Partnerschaftsbonusmonate?
Hallo,
es müssen im Schnitt 25-30 Std sein. Urlaub zählt ja grds als VZ (wird ja auch in VZ vergütet). Das kann Probleme bringen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2018
Antwort auf:
Wie zählen Kranken- und Urlaubstage während der Partnerschaftsbonusmonate?
Laut den Richtlinien zum BEEG werden Urlaubs- und Krankheitstage mit der darauf entfallenden vertraglich vereinbarten Arbeitszeit berücksichtigt. Urlaub, der während der Teilzeittätigkeit genommen wird, wird also auch nur mit der entsprechenden reduzierten Stundenzahl berechnet.
Zitat aus den Richtlinien:
"Im Falle der Inanspruchnahme von Resturlaub aus Vollzeit während einer Teilzeittätigkeit ist pro Urlaubstag die während der Teilzeit geltende Sollarbeitszeit zugrunde zu legen."
Mitglied inaktiv - 08.03.2018, 09:56