Sehr geehrte Frau Bader,
ich war im November 2012 1 Monat arbeitslos und bin im Dezember 2012 in den Mutterschutz gegangen dann habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen auf welcher Grundlage wird jetzt mein Arbeitslosengeld 1 berechnet?
Bekomme ich mein altes Arbeitslosengeld 1 gezahlt oder bekomme ich eine fiktive Berechnung nach meiner Qualifikation?
Mit freundlichen Grüßen
manpat2409
von
manpat2409
am 20.11.2014, 20:05
Antwort auf:
Wie wird das ALG 1 nach der Elternzeit berechnet?
Hallo,
Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Abrechnungszeiträume innerhalb von 12 Mo. vor der Entstehung des Anspruchs.
Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld fiktiv bemessen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2014