Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit November 15 in Elternzeit und beziehe Basis Elterngeld. Da ich nicht mehr zu meinem bisherigen Arbeitgeber zurück möchte, habe ich mich bereits auf Jobsuche begeben und erhielt nun ein Angebot. Ich könnte ab August 16 auf 450€ Basis zur Einarbeitung beginnen, ab Mitte November 16 würde das Arbeitsverhältnis in eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden umgewandelt. Ich habe überlegt, mein Basis Elterngeld ab August in Elterngeld Plus Monate umzuwandeln (6 halbe Monate anstatt 3 volle). Nun meine Fragen bzw. Bedenken: Ich gehe davon aus, dass mein alter Arbeitgeber nicht begeistert sein wird. Eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses muss ja beidseitig zugestimmt werden. Was mache ich, wenn mein Chef dagegen ist, dann darf ich doch auch nicht den 450€ Job beim neuen Arbeitgeber annehmen? Stimmt das? Falls widererwarten mein Chef der Aufhebung zustimmt, dann erhalte ich doch trotzdem weiterhin Elterngeld (angepasst in Elterngeld Plus auf Berechnung meines zusätzlichen Verdienstes ab August)? Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Hilfe! Liebe Grüße
von Ulke1 am 12.06.2016, 15:16