meli.w86
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Rheinland Pfalz und unser 1. Kind hat einen Ganztagsplatz (seit seinem 2. Lebensjahr) in der Kita, da ich vor hatte nach 3 Jahren Elternzeit wieder ganztags arbeiten zu gehen. Nun bin ich mit Kind 2 schwanger und möchte nach der 2. Elternzeit in die Selbstständigkeit. Mein Mann ist Vollzeit berufstätig. Wie verhält es sich mit dem Ganztagsplatz meines 1. Kindes? a.) verfällt dieser aufgrund meiner bevorstehenden Elternzeit? b.) Wie muss/kann ich nachweisen, dass ich aufgrund von meiner Selbstständigkeit die Betreuung für den ganzen Tag weiterhin brauche? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Ja. 2. Da gibt es doch Nachweise, Gewerbeschein o.ä. Liebe Grüße NB
cube
Da würde ich mal im Vertrag nachsehen bzw. mit dem Kiga sprechen. Das wird nämlich oft ganz unterschiedlich gehandhabt. Bei uns ist es zB nicht so, d Mütter mit 2. Kind zu Hause den Anspruch auf Ganztagsbetreung verlieren. warum auch? Der Kiga hat ja nichts davon nur noch 4 Std zu betreuen und die restliche Zeit bleibt unbesetzt und unbezahlt. Allerdings scheint es das System mit dem halben Tag während Elternzeit durchaus zu geben. Ganz kündigen können sie dir aber nicht.
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