glücksmutti14
Hallo. Mein Sohn ist am 29.07.14 geboren. Ich habe mich für 15 Monate Elternzeit entschieden und müsste mit Resturlaub hinten ran gehangen im Januar 2016 wieder auf Arbeit. Nun beginnt im September aber die Eingewöhnung in der Kiga und er wäre ab Oktober für 6h dann im Kindergarten. Meine Frage ist nun ob ich dann auch wieder auf Arbeit muss oder ich meine Elternzeit weiter habe? MfG Janine Hecker
Hallo, nein, Sie können in EZ bleiben Liebe Grüße NB
peekaboo
Du gehst wenn Du bis 31.12.15 Elternzeit eingereicht hast ab 2. Januar wieder arbeiten. LG Peeka
Ähnliche Fragen
Guten Tag, vor ein paar Tagen hatte ich ein Gespräch um meine Zukunft in unserem Kindergarten als Erzieherin. Als unsere Tochter vor 1 Jahr geboren wurde, habe ich direkt nach zwei Jahren Elternzeit eine Teilzeitstelle beantragt. Ich hätte meine Elternzeit noch um ein Jahr verlängert um mein Recht auf Teilzeit nutzen zu können. Im Gespräch teilt ...
Hallo, ich bin noch bis zum 18.2.2017 in Elternzeit mit meinem Sohn. Unsere Tochter geht seit August 2015 in die Kita. Unser Sohn kann ab 1.12.15 in die Kita (Ganztagsplatz). Kann ich meine Elternzeit weiterhin nutzen und mir einen 450€ Job suchen und wie verläuft es sich mit den Kosten für die Kita? Liebe Grüße
Guten Abend Frau Bader, Ich habe soeben den KiGa-Vertrag Unterschrieben. Meine Kleine wurde am 17.03.2015 geboren und ich hatte bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun geht meine Kleine doch schon ab August 2017 in den Kindergarten. Endet dann die Elternzeit automatisch? Wann muss ich spätestens meinem Arbeitgeber bescheid ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Rheinland Pfalz und unser 1. Kind hat einen Ganztagsplatz (seit seinem 2. Lebensjahr) in der Kita, da ich vor hatte nach 3 Jahren Elternzeit wieder ganztags arbeiten zu gehen. Nun bin ich mit Kind 2 schwanger und möchte nach der 2. Elternzeit in die Selbstständigkeit. Mein Mann ist Vollzeit berufstätig. ...
Meine Elternzeit endet im März. Wir haben bereits einen Kindergartenplatz gefunden aber erst Anfang Mai. Aber ich habe mich entschieden, meine Elternzeit um ein Jahr zu verlängern und mit dem Kind zu Hause zu bleiben. Mein Arbeitgeber hat meiner Verlängerung bereits zugestimmt. Jetzt fehlt nur noch Kindergarten absagen. Wird bei mir alles wie ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?