Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bzgl. Teilzeitarbeit in Elternzeit und hoffe, dass Sie mir meine Fragen beantworten können. Kurz ein paar Infos zu mir. Ich bin Medizinische Fachangestellte in einer Praxis mit mehr als 15 Arbeitnehmern. Nach der Geburt meiner Tochter, habe ich mir eine Elternzeit von 3 Jahren genommen. Diese geht noch bis Januar 2018. Da mir im November 2016 kein Elterngeld mehr gezahlt wird, möchte ich gerne ab Oktober diesen Jahres wieder Arbeiten gehen. Bereits beim Antrag für Elternzeit an meinen Arbeitgeber habe ich erwähnt, dass ich gerne in der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten möchte. Ich stand deshalb auch schon öfter in Kontakt mit der Praxismanagerin. Nun ist es so, dass ich gerne auf 450€ Basis arbeiten möchte, da meine Mutter während meiner Arbeit auf meine Tochter aufpassen würde, da wir durch einen Umzug noch keinen Kindergartenplatz haben. Die Praxis ist aber auch darüber informiert, dass ich flexibel bin, also gerne auch zum 1.11.16 anfangen würde zu arbeiten oder auch mehr Wochenstunden arbeiten würde. Nun war seit März abgemacht, dass ich mich im Juni nochmal melde um zu fragen, ob mich die Praxis einstellen kann. Nun wurde ich wieder vertröstet und sollte mich Mitte August nochmal melden. Ich habe die Praxismanagerin nun nochmal darum gebeten die Chefs so schnell wie möglich darauf anzusprechen, damit eine Entscheidung getroffen wird. Wir sind nun so verblieben, dass sie die Chefs bei der nächsten Sitzung Ende Juni anspricht und ich Ihr einen Antrag auf Arbeit in Elternzeit zuschicke. Meine Fragen: 1. Ist es korrekt, dass ich ein Recht auf Teilzeitarbeit (15-30 Std/Woche) habe, da die Praxis mehr als 15 Arbeitnehmer hat und ich mehrere Jahre ununterbrochen dort beschäftigt war? Ein Recht auf einen Minijob auf 450€ Basis besteht nicht oder? 2. Kann ich in dem Antrag auf Arbeit in Elternzeit angeben, dass ich gerne auf 450€ arbeiten möchte und wenn das nicht möglich ist hiermit gleich einen Antrag auf eine Teilzeittätigkeit für 16 Wochenstunden beantragen? 3. Kann ich in dem Antrag auf Beschäftigung in Elternzeit angeben, dass ich sowohl im Oktober als auch im November anfangen würde zu arbeiten? 4. Ich habe etwas von einer 7 wöchigen Frist gelesen, in der man den Antrag vor der Teilzeittätigkeit stellen muss. Kann ich den Antrag auch jetzt schon stellen, obwohl ich erst im Oktober anfangen möchte? 5. Innerhalb von welcher Zeit muss sich der Arbeitgeber zu einem Minijob oder Teilzeitstelle äußern? Denn ich muss ja mal wissen wie es weiter geht. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür, da ich im Moment nicht so richtig weiter weiß und auch Angst habe mich arbeitslos melden zu müssen. Vielen Dank im Voraus. N.W
von Nimar91 am 06.06.2016, 13:36