Welche Infos von Betriebsarzt weiter an Arbeitgeber?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Infos von Betriebsarzt weiter an Arbeitgeber?

Guten Morgen Frau Bader, Aktuell bin ich in der 21 ssw und arbeite mit teilweise verhaltensauffälligen Jugendlichen. Aufgrund fehlendem Impfschutz Röteln (trotz 2 maliger Impfung) und Erkrankungen der Kunden teilweise mit Hepatitis C etc. riet mir meine Frauenärztin die Gefährdungslage mit dem Betriebsarzt zu besprechen. Am Freitag steht nun ein Termin bei diesem an. Die SS ist allerdings durch ICSI entstanden was auch im Mutterpass eingetragen ist. Ich mache mir nun große Gedanken ob die Ärztin dies (ICSI) irgendwie vermerken könnte bzw. sie dies an den AG weitergeben muss und darf? Ich möchte nicht das dies bekannt wird! Ich hoffe Sie (oder vorab auch gerne andere Leser) können mir weiterhelfen. Vielen Dank vorab!

von Rala88 am 17.05.2017, 07:05



Antwort auf: Welche Infos von Betriebsarzt weiter an Arbeitgeber?

Hallo, er darf nur mitteilen, was der AG berücksichtigen muss, um den Arbeitsplatz geeignet zu gestalten. https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/betriebsarzt-und-datenschutz/ Liebe grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2017



Antwort auf: Welche Infos von Betriebsarzt weiter an Arbeitgeber?

Der Betriebsarzt unterliegt wie jeder andere Arzt der Schweigepflicht und gibt überhaupt keine Informationen an den AG weiter, außer einem Gutachten, ob und in welchem Bereich (mit welchen Tätigkeiten) eine Schwangere weiter eingesetzt werden kann. Nicht einmal die Immunitäten selber darf er weitergeben, sondern nur die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Immunitätslage. Zu den Röteln wäre noch zu sagen, dass die Frauenärztin nicht befugt ist, in betriebsärztliche Aufgaben einzugreifen. Die Beurteilung der Rötelntiter/Rötelnimmunität in Bezug auf die Tätigkeit obliegt dem Betriebsarzt oder ggf. einem Arbeitsmediziner. Die Rötelnimmunität ist anhand der Titer sehr schwer einzuschätzen. Es genügt, wenn eine doppelt dokumentierte Impfung vorhanden ist. Die Betriebsmediziner halten sich dabei an die offiziellen Vorgaben. Hepatitis C ist eine blutübertragbare Krankheit, die nicht beim normalem Umgang ohne Blutkontakte übertragen werden kann. Bitte einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren und unbedingt Impfpaß und Mutterpaß mitführen.

Mitglied inaktiv - 17.05.2017, 07:45



Antwort auf: Welche Infos von Betriebsarzt weiter an Arbeitgeber?

bei uns werden sehr wohl die einzelnen immunitäten weitergegeben, da der AG ja der alleinige wisser ist sozusagen, mit was für kindern bzw. jungendlicher unsere mitarbeiter zu tun haben. sollte auf grund der fehlenden immu die tätigkeit im gewohnten umfeld nicht möglich sein, wird der mitarbeiter ausgeliehen in einen anderen bereich, wo die gefahr dann nicht mehr besteht, weil es eben ältere kinder sind. alles andre, ob ICSI ode nicht, darf und wird nicht weitergegeben. das interessiert den AG auch nicht

von mellomania am 17.05.2017, 21:39



Antwort auf: Welche Infos von Betriebsarzt weiter an Arbeitgeber?

Nach der geltenden Rechtslage dürfen die Befundergebnisse nicht an den AG weiter gegeben werden, sondern nur der Vorschlag der zu treffenden Maßnahmen. Wenn sich eure Betriebsärzte nicht an die ArbMedVV halten, kann man sie drauf hinweisen und auf deren Einhaltung bestehen. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/22187

Mitglied inaktiv - 18.05.2017, 07:33



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