welche Frist muss der AG bei Vertragsänderungen nach der Elternzeit einhalten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: welche Frist muss der AG bei Vertragsänderungen nach der Elternzeit einhalten?

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem... mein Sohn wurde am 21.03.2012 geboren und ich habe meinem AG (Stadtverwaltung) 7 Wochen nach der Entbindung angegeben, dass ich ab dem 01.04.2013 wieder mit 15 Wochenstunden arbeiten gehen möchte. Die Personalabteilung hat sich zwischendurch mit mir in Verbindung gesetzt um nachzufragen, ob es dabei bleibt. Nun wurde mir am 20.03.2013 telefonisch eine Zusage erteilt, dass ich mit dieser Arbeitszeit zurückkehren kann. Ich sollte mich an mein altes Amt weden und dort alles weitere besprechen. Den geänderten arbeitsvertrag soll ich in der nächsten woche unterzeichnen kommen. Nun hat sich mein Abteilungsleiter aber geweigert, ein Rückkehrgespräch mit mir zu führen da er erst geklärt haben wollte, wie die Stelle besetzt wird. (es gibt 2 andere Teilzeitkräfte dich Mutterschaftsvertretung machen) Ich bin seit 2 Monaten allein erziehend und weiß nun nicht, was ich machen soll. Er wollte garnicht mit mir über persönliches reden. Hinzu kommt, dass er nun in Urlaub ist. Bis wann muss sich mein Arbeitgeber mit mir über die Arbeitstage unterhalten? Dürfen sie mir feste Tage vorschreiben? Ich muss mich ja noch um eine Betreuung kümmern bzw. mit Oma die Tage durchsprechen... Darf mein Arbeitgeber mich überhaupt so lange warten lassen? Ich hatte bereits nach meiner ersten Schwangerschaft enorme Probleme und konnte nur mit Hilfe des Personalrates und der Gleichstellungsstelle eine Lösung finden, die mein AL angenommen hat. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Ich hoffe, es waren jetzt nicht zu viele Fragen, aber ich bin echt verzweifelt. Vielen Dank. Y.

von Melody123 am 23.03.2013, 00:20



Antwort auf: welche Frist muss der AG bei Vertragsänderungen nach der Elternzeit einhalten?

Hallo, Sie haben die Zusage ja leider nur fernmündlich - also ohne Beweis. Anspruch auf feste Tage haben Sie leider auch nicht... Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



Antwort auf: welche Frist muss der AG bei Vertragsänderungen nach der Elternzeit einhalten?

Hallo Frau Bader, danke für ihre Antwort, die mich leider überhaupt nicht zufrieden stellt. Ich habe meinen geänderten Arbeitsvertrag mittlerweile unterschrieben, aber leider hat sich mein Vorgesetzter nicht mit mir in Verbindung gesetzt, um ein Rückkehrgespräch mit mir zu führen. Ich habe persönlich um ein Gespräch gebeten und auch beim Amtsleiter mehrfach angerufen und Nachrichten hinterlassen, leider ohne Resonanz. Ich kann mir ehrlich gesagt icht vorstellen, dass ein Mitarbeiter bei einer 15-Stunden-Woche täglich zur Arbeit kommen muss, vorallem dann, wenn man alleinerziehend ist und ein Kind von einem Jahr hat. Der Personalrat teilte mir außerdem mit, dass man mir aufgrund der Tatsache, dass ich ein so junges Kind habe, meine Wunschtage gewähren muss und man mich auch nicht dazu zwingen kann, ganze Tage zu arbeiten da ich mich 1. noch in Elternzeit befinde und es 2. im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden muss. Ich lasse mich dann mal überraschen, werde am 02.04. ordnungsgemäß zu Beginn der Dienstzeit an meinem Arbeitsplatz erscheinen, spätestens dann muss man mit mir reden.

von Melody123 am 31.03.2013, 09:55



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