Hallo Frau Bader,
Zur zeit befinde ich mich Schwanger auf einer Rehamaßname und frage mich seit Tagen was überwiegt, Übergangsgeld oder Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot?
Ich war aus Psychischen Gründe vor und anfangs während meiner Schwangerschaft Krankgeschrieben und weiss,dass ich während dieser Zeit keinen Anspruch drauf habe , diese Zeit ins Elterngeld zu berücksichtigen. Nach Meldung der Schwangerschaft beim Arbeitgeben rutschte ich automatisch ins Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung, da das Beschäftigungsverbot die Krankschreibung aufhebt. Wie schaut es jetzt mit dem Überganggeld aus? Überwiegt das Beschäftigungsverbot hier nicht auch? Lg Fibebu
von
Fibebu
am 26.10.2017, 23:50
Antwort auf:
Was überwiegt, Übergangsgeld oder Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot?
Hallo,
das stimmt so nicht.
Das Beschäftigungsverbot hebt die Krankschreibung nicht auf, die Krankschreibung geht den Beschäftigungsverbot vor, gleiches gilt für das Übergangsgeld.
Wer nicht arbeiten kann, braucht auch kein Beschäftigungsverbot.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2017
Antwort auf:
Was überwiegt, Übergangsgeld oder Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot?
Das ist etwas merkwürdig, denn eigentlich hat eine Krankschreibung Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot. D.h. das Beschäftigungsverbot hätte eigentlich erst greifen dürfen als du wieder gesund warst.
Mit dem Übergangsgeld verhält es sich genauso. Bist du in Reha, zählt die Reha und nicht das Beschäftigungsverbot.
von
chrissicat
am 27.10.2017, 04:55
Antwort auf:
Was überwiegt, Übergangsgeld oder Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot?
Während du in der Reha bist, treten keine Gefährungen am Arbeitsplatz auf. Das BV kommt deswegen gar nicht in Betracht.
Mitglied inaktiv - 27.10.2017, 06:02
Antwort auf:
Was überwiegt, Übergangsgeld oder Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot?
Da muss du was mißverstanden haben bzw jemand großen Mist gebaut haben. Du kannst frühstens in ein BV gehen wenn du wieder arbeitsfähig bist - was eben nach Reha ist. Solltest du warum auch immer bereits doch ein BV bekommen haben, kann das noch üble Folgen haben. Da würde ich mich also schleunigst kundig machen. Hier war schon mal ein Fall wo die Frau im nachhinein das Geld zurückzahlen musste weil die AU eben ÜBER dem BV steht. Sie lag im KH, hatte sich aber nicht krank gemeldet bei AG und Kasse weil die der Meinung war, das BV wäre ja ausreichend. sah die KK aber nicht so lustig. Ansonsten besser klären, nicht das da das böse Erwachen folgt...
Mitglied inaktiv - 27.10.2017, 16:58