Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich wünschen uns ein Baby. Allerdings machen wir uns aktuell noch Gedanken, um die finanzielle Situation nachdem das Baby da wäre. Zu unserer Situation: Ich habe seit 10 Jahren einen ganz gut bezahlten Job (Nettoeinkommen 2300 € + jährliche Boni). Mein Partner verdient besser als ich (Nettoeinkommen schwankt monatlich zwischen 4.000€ und 5.000€). Allerdings befindet sich meine Arbeitsstelle ca. 100km von unserem Wohnort entfernt, somit wäre ich mit einem Kind nicht mehr in der Lage dort zu arbeiten (Homeoffice etc. wird nicht angeboten, Wohnortwechsel steht für uns nicht zur Diskussion.) Ein Job bei einem neuem Arbeitgeber wäre mit Sicherheit erstmal schlechter bezahlt..zumal ich auch in Teilzeit arbeiten wollte. Was wäre für uns der sinnvollste Weg, um möglichst lange, viel Elterngeld zu bekommen? Unsere Idee: Ich würde mir 3 Jahre Elternzeit nehmen (Elterngeld würde ich 12 Monate bekommen, oder?). D.h. mein alter Arbeitgeber muss mich während dieser 3 Jahre weiteranstellen...bekäme ich dann während der Elternzeit das 2. Kind, würde sich das Elterngeld für das 2. Kind auf mein Einkommen vor der ersten Schwangerschaft berechnen. Sehe ich das richtig? Bis zu welchem Lebensmonat des 1. Kindes müsste das 2. geboren werden, damit mein Einkommen vor der Schwangerschaft noch angerechnet wird? Wieviel zusätzlichen Geschwisterbonus würde ich erhalten. Vielen Dank für Ihre Hilfe :-)

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 15:02



Antwort auf: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

Hallo, ich bin kein Freund von großer Planung von Kind 2 und mehr, wenn Kind 1 noch nicht mal in der Mache ist. Wer weiß, was sich bis dahin ergibt oder ändert. Für Kind 1 bekommen Sie EG. Bei Kind 2 richtet sich das EG nach dem Einkommend er letzten 12 Mo vor der Geburt - ohne Monate mit Bezug von EG oder MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2016



Antwort auf: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

Nur teils richtig. Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen. Um aber bei Kind2 nicht weniger Elterngeld zu bekommen wie bei Kind 1, dürfte Kind1 bei der Geburt von Kind2 nicht älter sein wie ca. 15 Monate. Nur das erste Jahr in dem man Elterngeld bekommt wird nämlich beim zweiten Elterngeld ausgeklammert. Geschwisterbonus von 10% gibt es bis Kind1 3 Jahre ist. Innerhalb der Elternzeit darfst Du zudem bis zu 30 Std Teilzeit arbeiten, mit Zustimmung des jetzigen Arbeitgebers auch bei einem anderen Arbeitgeber. Darf dann halt kein direkter Konkurrent sein - was bei der Entfernung ja eh zweifelhaft wäre. wenn das Elterngeld durch ist gibt es auch keine Verdienstgrenze, halt eben nur die Arbeitsstundenzahl ist begrenz. Und das Einkommen aus dem Teilzeitjob wäre dann Einkommen was beim Elterngeld für Kind2 wieder mit einberechnet werden würde. Anstelle von Nullrunden wenn du ohne Einkommen daheim bist. -. Selbst wenn also das mit dem zweiten Kind nicht sofort klappt und du in Teilzeit arbeiten willst, müsstest Du den jetzigen Job nicht gleich kündigen.

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 16:14



Antwort auf: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

Wow, vielen Dank für den Hinweis. Das wusste ich gar nicht! Nur nochmal kurz zum Verständnis: Ich beantrage beim ersten Kind eine Elternzeit von 3 Jahren und erhalte 1 Jahr Elterngeld. Ich könnte theoretisch dann nach 1 Jahr in Teilzeit arbeiten gehen, falls es mit dem 2. Kind nicht klappt. Habe aber den alten Job noch für 2 Jahre sicher. Falls ich aber nicht arbeiten gehe, sondern bis zum 15. Monat des 1. Kindes das 2. Kind geboren wird, bekäme ich nochmal für 1 Jahr Elterngeld, welches sich auf mein Einkommen vor der 1. Geburt bezieht. Zusätzlich bekäme ich Geschwisterbonus bis zum 3. Lebensjahr des 1. Kindes und könnte zum Beispiel nach Ablauf des Elterngeldes (Kind 2) in Teilzeit (bis 30Std.) arbeiten gehen, weil ich ja dann eigentlich kein Einkommen mehr habe. Weiterhin angestellt bliebe ich dann (nach meinen Berechnungen) aber noch weitere 3 Jahre beim alten Arbeitgeber (1 Jahr Elternzeit von Kind 1 und 2 Jahre Elternzeit von Kind 2). Das wäre ja prima! :-)

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 16:33



Antwort auf: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

Warum kannst du mit Kind nicht mehr beim alten Arbeitgeber arbeiten? Dein Mann bringt das Kind morgens zur Betreuung, du fährst schon früher los zur Arbeit. Sagen wir du arbeitest dann von 8-12 Uhr - dann kannst du problemlos dein Kind um 14 Uhr von der Kita abholen. Würd ich mir echt überlegen. Denn wenn du zwischen den Kindern arbeitest, kriegst du ja mehr Elterngeld (rechtzeitig Steuerklasse 3 wählen, dann lohnt das richtig).

Mitglied inaktiv - 11.05.2016, 07:54



Antwort auf: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

Sorry, aber ich hänge noch am Einkommen des Mannes fest :-) Weiß ja nicht wie Ihr lebt, und welchen Luxus ihr so braucht, aber von den Zahlen träumt doch die Mehrzahl der werdenden Mütter. Du bist noch nicht einmal mit dem ersten schwanger, da könnt ihr doch noch reichlich Rücklagen bilden. Nach Kind 1 kannst Du wie schon gesagt Teilzeit in Elternzeit woanders arbeiten sobald Betreuung da ist. Elternzeit bei AG1 ist mehr als 3 Jahre bei mehr Kindern. Ein Jahr Kind 1 zum Beispiel,dann zwei für Kind 2, dann 2. und 3. von Kind 1 und das 3. von Kind 2. Insgesamt 6 Jahre. 100km wäre mir persönlich viel zu stressig bei dann zwei Kindern. Hier rufen Schule und Kindergarten schon an wenn was mit den Kindern ist ( jüngst Nasenbluten welches nicht aufhörte ), da möchte ich nicht eine Stunde entfernt sein. Zumindest nicht wenn sie noch klein sind. Rechnet Euch durch was Du finanziell gesehen wirklich dazuverdienen musst oder wie Du Dich verwirklichen willst. Das geht mit Sicherheit bei etwas Sucherei auch in der Nähe.

von Sternenschnuppe am 11.05.2016, 08:17



Antwort auf: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

@Tini0906: Mir wäre es persönlich zu stressig..ich sehe ja jetzt schon, wieviel Zeit und Nerven es einem raubt. Das möchte ich nicht mehr, wenn ich Kinder habe. Vor allem aber möchte ich in der Nähe der Kinder sein, falls mal etwas ist... Zudem lohnt es sich finanziell nicht mehr wirklich für einen Teilzeitjob (schlechter bezahlt), da man doch recht hohe Unkosten (Diesel, Abnutzung des Autos usw..) hat. @Sternenschnuppe: Aufgrund von Altlasten aus vorheriger Beziehung, habe ich bisher noch nicht wirklich etwas zurücklegen können. Da es mir aber wichtig ist, finanziell recht unabhängig von meinem Partner zu sein, möchte ich auf jeden Fall in Teilzeit arbeiten gehen, sobald es dann nach Kind 1 möglich ist. Natürlich ist das alles hypothetisch..wer weiß, wie es kommt. Ich bin allerdings ein kleiner Controll-Freak und plane lieber vorher, um nachher nicht dumm aus der Wäsche zu gucken...

Mitglied inaktiv - 11.05.2016, 09:19



Antwort auf: Was ist am sinnvollsten? Job kann nach Elternzeit nicht mehr wahrgenommen werden

Hihi, sorry, aber das solltest Du Dir schleunigst abgewöhnen. Deine Tage werden dann geplant von Menschen unter 60cm Körpergröße. Denen ist es total egal was Du so planst. Ganz ehrlich, bei dem Netto Deines Mannes würde ich mich da gaaaaanz entspannt zurücklehnen. Offenbar hast Du eine anständige Ausbildung bei Deinem Gehalt, der Partner auch. Finanziell sieht das doch super aus !! Und was in 3-4 Jahren ist weiss eh kein Mensch. Also legt los und geniesst was kommt.

von Sternenschnuppe am 11.05.2016, 09:33



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