Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am 22.10.2015 (ET 25.10.) meinen Sohn zur Welt gebracht. Wir wünschen uns noch ein zweites Kind, wann müsste ich wieder schwanger sein, um erneut Elterngeld zu beziehen?
Meine Elternzeit geht vom 21.12.15- 20.12.17.
Ich erhalte vom 22.11.15 - 21.10.16 Elterngeld (867,50€).
Dürfte ich nach dem Jahr Elterngeld einen Job auf 450€-Basis annehmen um die Haushaltskasse aufzubessern? (Unabhängig von einer zweiten Schwangerschaft.)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
von
Lilli_Marleena
am 08.03.2016, 09:48
Antwort auf:
Wann muss ich wieder schwanger sein um erneut Elterngeld zu bekommen?
Hallo,
Eg bekommen Sie immer. Das EG in Höhe des 1. EG, wenn die Kinder höchstens 12 Mo auseinander sind - je höher der Abstand, desdo niedriger das EG (wenn Sie nicht arbeiten).
Im 2.- Jahr ist der Verdienst egal.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2016
Antwort auf:
Wann muss ich wieder schwanger sein um erneut Elterngeld zu bekommen?
Elterngeld bekommst Du immer. Mindestens 300€.
Wenn es mehr werden soll, dann musst Du ab dem 1 Geburtstag des Kindes so viel Einkommen erzielen wie möglich.
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz an Einkommen.
Bis zum ersten Geburtstag des Vorkindes wird durch alten Lohn ersetzt. Alles danach wie es ist. Bei Dir dann 450€ bis die 12 Monate voll sind.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 11:24