marion123
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gestern die Unterlagen von meinem AG erhalten in dem ich angeben muss, ab wann ich Elternzeit nehmen will. Ich würde gerne (16 Monate) 1,5 Jahre Elternzeit nehmen und dementsprechend Elterngeld beziehen wollen. Ist das möglich oder gibt es irgendwelche Fallstricke auf die ich achten sollte. Dazu möchte mein Mann im 13./14. Monat Elternzeit und auch Elterngeld nehmen. Wichtig zu wissen wäre für meinen Mann, wann er dies seinem AG mitteilen sollte bzw. wann er den Elterngeldantrag stellen sollte. Er hat etwas Bedenken, dass wenn er nun den Elterngeldantrag mit mir stellt, dass ihn sein AG ausstellen könnte. Ist diese Überschneidung überhaupt möglich-also dass wir gemeinsam zu Hause sind? Und bezieht mein Mann die 100 % Elterngeld, die ihm zustehen? Weiterhin würde mich interessieren ob es auch bei der Verdopplung des Auszahlungszeitraumes (24 Monate) kein Einkommen vorkommen darf? Habe ich ein Anrecht nach der Elternzeit meinen Resturlaub von 1,5 Jahren direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen und dann erst auf eine Teilzeitstelle zu gehen? Andernfalls sind ja die Urlaubstage nur noch die Hälfte wert? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Berücksichtigen Sie, dass Sie, wenn Sie weniger als zwei Jahre Elternzeit beantragen, keinen Anspruch auf Verlängerung haben. 2. Die Antragsfrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen schriftlich. 3.Sie können das Elterngeld auch parallel beziehen. 4. Sie können den Urlaub, wenn der Arbeitgeber zustimmt, direkt nach der Elternzeit in Anspruch nehmen. Vollzeiturlaub muss auch vollzeitmäßig vergütet werden. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Ich beantrage das Elterngeld für mein zweites Kind (vor. Geburtstermin 14.10.2016). Mein erstes Kind ist am 14.12.2014 geboren. Beim Ausfüllen des Antrags sind mir zum neuen "elterngeld plus" einige Unklarheiten aufgefallen für die ich leider noch keine Antwort im Internet finden kann und da wir beruflich in den USA sind kann ich auch leider nic ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder Schwanger ;) ich werde meine jetzige elternzeit 1 tag vor dem erneuten muschu kündigen um wieder mutterschaftsgeld und den AG zuschuss zu erhalten . Im elterngeldantrag möchte ich den mindestLohn von 300 euro beantragen da ich in den 2 Jahren nicht gearbeitet habe . M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder Schwanger ;) ich werde meine jetzige elternzeit 1 tag vor dem erneuten muschu kündigen um wieder mutterschaftsgeld und den AG zuschuss zu erhalten . Im elterngeldantrag möchte ich den mindestLohn von 300 euro beantragen da ich in den 2 Jahren nicht gearbeitet habe . M ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie füllen wir beide Anträge korrekt aus? (ET 25.05.2018) Mein Freund möchte die ersten 2 LM komplett, sowie den 13. u. 14. LM in Teilzeit bei seinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Muss das beides bereits in die erste Mitteilung über die Elternzeit beim AG rein? Oder die letzten beiden Monate erst 13 Wochen vor An ...
Hallo, Bekannte von mir sind in folgender Situation. Ihr Sohn wurde im September 2019 geboren. Sie ist Hausfrau und nimmt 12 Monate Basiselterngeld (Sockelbetrag) und er hat direkt nach Geburt einen Monat Elternzeit genommen und hat ab Dezember einen neuen Arbeitgeber. Er wollte noch nicht das Thema Elternzeit ansprechen, aber er möchte gerne den ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein errechneter ET ist der 20.03.22 und mein Mann möchte die ersten 3 LM Elternzeit (Basis EG) nehmen sowie die LM 13-16 (EG plus) und Teilzeit in Elternzeit mit 24 Std/W verteilt auf 3 Tage arbeiten. Der AG hat dem bereits zugestimmt. Es gibt allerdings für die Teilzeit in Elternzeit noch keinen Vertrag, sodass mei ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit). Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz
- Sozialversicherung bei Einmalzahlung
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt