Hallo Frau Bader, ich bin selbständig in einer GbR die aus meinem Geschäftsparner und mir besteht. Ich bin im 7 Monat schwanger und möchte dieses mal Elternzeit in Anspuch nehmen. Zu diesem Zweck würde ich mein Gewerbe abmelden und mein Geschäftsparner macht als Einzelunternehmer weiter mit dem Geschäft. Um meine Kosten (Krankenkasse) für das Elternjahr zu senken bin ich so informiert das ich vor dem gesetzlichen Mutterschutz verheiratet sein sollte und mein Gewerbe abgemeldet haben sollte um in die Familienversicherung von meinem zukünftigen Mann zu kommen. Ist das so korrekt? Wenn dem so ist, ist es schlimm für mich, da ich ja keinen Anspruch habe auf Mutterschutz in Bezug auf Zahlungen oder Entlastungen als Selbstständige . Und Keine Einnahmen aus meinem Gewerbe habe da es ja abgemeldet sein muss. Was würden Sie mir raten ? Lieben Dank für Ihre Antwort!
von Frage2016 am 07.01.2016, 13:49