Liebe Frau Bader,
ich habe gleich zwei Fragen an Sie:
1.) Zum einen bin ich in Baden-Württemberg Vollzeit unbefristet beschäftigt, nun allerdings aufgrund einer Risikoschwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich lediglich aufgrund meines Arbeitsverhältnisses in Baden-Württemberg lebe, plane ich nun wieder bis zum Einsetzen des Mutterschutzes zu meinen Eltern nach Bayern zu ziehen. Ist ein Umzug in ein anderes Bundesland während eines Beschäftigungsverbotes erlaubt?
2.) Da mein Partner Vollzeit berufstätig in Spanien ist, planen wir die Elternzeit gemeinsam in Spanien zu verbringen. Mein deutscher Wohnsitz besteht dann bei meinen Eltern und meine Krankenversicherung und die meines Kindes werde ich in eine Auslandsversicherung umwandeln. Habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld, wenn ich während der Elternzeit praktisch nicht in Deutschland wohnen, d.h. dauerhaft dort anwesend sein werde?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
von
milkahase
am 21.08.2016, 12:08
Antwort auf:
Während Elternzeit im Ausland leben
Hallo,
1. Wieso ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft? Hier wäre eine Krankschreibung das richtige Mittel.
2. Sie haben keinen deutschen Wohnsitz, wenn Sie in Spanien leben. Sie können deshalb weder Elterngeld noch Kindergeld erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2016
Antwort auf:
Während Elternzeit im Ausland leben
§ 1 Abs. 1. Nr.1 BEEG beantwortet die Frage meiner Meinung nach recht deutlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html
Einfach zu den Eltern ummelden ist nicht rechtens...
§ 7 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__7.html
Weitere Infos sind auch im Bundesmeldegesetz zu finden.
Alles Gute :-)
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 12:41
Antwort auf:
Während Elternzeit im Ausland leben
Ps: Antwort bezieht sich auf den Bezug Elterngeld - Frage 2
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 12:44
Antwort auf:
Während Elternzeit im Ausland leben
Danke!
Also ist mit ständigem Wohnsitz in Deutschland gemeint, dass ich mich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhalten muss?
von
milkahase
am 21.08.2016, 13:05
Antwort auf:
Während Elternzeit im Ausland leben
Hallo,
hier eine Definition des ständigen Wohnsitzes von einem Sozialgericht in einem gleichgelagerten Fall, in dem das Elterngeld abgelehnt worden ist:
"Gemäß § SGB_I § 30 Abs. SGB_I § 30 Absatz 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inne hat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen wird. Dabei ist ein mehrfacher Wohnsitz, auch verteilt auf das In- und Ausland, möglich. Für die Anerkennung der Wohnung im Inland reicht in diesem Fall nicht ihre ausreichende Ausstattung. Aus den Gesamtumständen des Einzelfalles muss vielmehr hervorgehen, dass der Betreffende in dieser Wohnung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft lebt (vgl. Lenz in: Rancke, Mutterschutz-Elterngeld-Elternzeit Handkommentar, 2. Auflage 2010, § 1, Rn. RANKOMUSCHG 2 MUSCHG § 1 Randnummer 5)."
Ihr müsstet also eine Wohnung hier haben und die Mehrzeit Eurer Zeit Euch dort auch aufhalten. Natürlich sind Reisen und zeitweise Abwesenheit (z.B. mal 6 Wochen am Stück) erlaubt. Aber halt nicht dauerhaft beim Ehemann in Spanien leben.
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 13:56
Antwort auf:
Während Elternzeit im Ausland leben
Wenn der Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt wird, muss bei den Eltern die Abmeldung erfolgen...
Im folgenden Link steht bisschen was zu Schein- und Gefälligkeitsanmeldungen und deren Konsequenzen.
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/meldegesetz-aenderung_idesk_PI9865_HI3200609.html
Man kann da mit Sicherheit versuchen zu tricksen und zu betrügen... aber Recht ist es nicht. Bei aller Ehrlichkeit, es wäre nicht mehr als ein regelmäßiger Besuch bei den Eltern.
Frau Bader antwortet bestimmt bald präziser :-)
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 14:00
Antwort auf:
Während Elternzeit im Ausland leben
Die Legaldefinition für einen gewöhnlichen Aufenthalt findet sich z.B. im § 8 AO
https://dejure.org/gesetze/AO/8.html
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 14:03