Liebe Frau Bader, Der Papa unserer kleinen war bei Eintritt in die Elternzeit arbeitsunfähig. Nun wird es sehr wahrscheinlich auch so sein, dass er, wenn die Elternzeit endet, wieder arbeitsunfähig sein wird. Während der Elternzeit war er auch meist krank, es handelt sich also um eine lange andauernde Erkrankung. Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht ist eine Krankmeldung bei Arbeitsbeginn erforderlich und führt soweit wir informiert sind zu entgeltfortzahlung. Ist dies auch der Fall, wenn eine arbeitsunfähigkeit bei Eintritt in die Elternzeit vorlag? Oder wird die Dauer der Erkrankung bei Eintritt in die Elternzeit zum Erhalt von Krankengeld angerechnet? Viele Grüße Familie n.
von Enno am 21.06.2017, 13:49