Frage: Verzicht auf Elternzeit

Hallo Frau Bader, vier Fragen: Kann man auch zunächst auf die Elternzeit verzichten (mache homeoffice und versuche nebenbei zu arbeiten) und falls es nicht funktioniert, nach Wochen/Monaten doch noch Elternzeit- und geld in Anspruch nehmen? Könnte mein Mann dennoch ein oder zwei Monate Elternzeit nehmen (auch wenn ich verzichte)? Stimmt es, dass er für einen Monat Elternzeit kein Elterngeld bekommen würde? Stimmt es, dass man viel Steuern nach Elterngeldbezug zurückzahlen muss? Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße mamamia

von mamamia3 am 04.07.2012, 11:44



Antwort auf: Verzicht auf Elternzeit

Hallo, 1. EZ ja, EG nur die ersten 12/ 14 Monate 2. EZ kann er nehmen, für EG muss man mind 2 Mo nehmen 3. Das komtt auf den Restverdienst an Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Verzicht auf Elternzeit

1) Verzichten? Wie meinst du das? Du hast die EZ für einen Zeitraum von 2 Jahren festzulegen, damit dein AG besser planen (und zB eine Vertretung mit Probezeiten und Kündigunsfristen einstellen) kann. Wenn du eher zurück möchtest, brauchst du die Zustimmung deines AG. Du kannst übrigens auch während der EZ arbeiten - bis zu 30 Std/Woche. 2) Dein Mann hat das Recht auf seine eigenen 3 Jahre Elternzeit. Auch er muss sich allerdings bei der ersten Anmeldung für einen 2-Jahreszeitraum festlegen. Meldet er zB 2 Monate an, kann der AG davon ausnehmen, dass er keine weitere EZ nehmen wird - in den nächsten 2 Jahren. 3) Die 14 Monate Elterngeld allerdings müsst ihr unter euch aufteilen. Jeder muss mindestens 2 Monate nehmen, wenn er EG haben möchte - ein einziger Monat geht nicht! 4) Kommt darauf an! Und zwar auf ziemlich vieles! Eure Steuerklassen. Wann ihr gewechselt habt. Wie euer Familieneinkommen ist. Ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werdet. Wieviel Elterngeld ihr bekommt. usw.... In vielen Fällen ist es so, dass auf das Paar eine Nachzahlung in Höhe 1 Elterngeld-Auszahlung zukommt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.07.2012, 14:11



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