Hallo. Momentan bin ich sehr konfus, da auch viele Meinungen kursieren.
Folgendes:
Kind am 8.2.12 geboren- seitdem Elternzeit. Beantragt für 14 Monate -da alleinerziehend. Land Sachsen-Anhalt.
Arbeitsbeginn beim AG am 24.Mai- Resturlaub aus den Jahren eingerechnet.
Habe nun Betreuungsproblem. Kann das Kind erst def. ab 1.8.13 unterbringen.
Habe mit meiner Personalabteilung gesprochen- die leider momentan auch keine Ahnung haben;-( Mit dem Chef selber noch nicht gesprochen.
1. WO ? muss ich die Elternzeit verlängern lassen
2. Von WEM aus bin ich krankenversichert?
3. Gibt es irgentwo was schriftliches festzuhalten?
4. Muss ich in irgenteiner Weise meiner Krankenversicherung bescheidgeben?
Dann- muss ich mir auch um das Finanzielle einen Kopf machen:
Wie sieht das aus wenn ich einen Minijob oder ähnliches annehmen würde?
Bis wieviel darf man in Elternzeit dazuverdienen?
Bin ich dann bei meinem eigentl. Arbeitgeber gekündigt? Muss mein "Zwischenlösungsarbeitgeber" etws beachten?(krankenversicherungstechnisch etc.)
Muss mein "alter, eigentlicher" AG zustimmen?
Mensch, ich habe gerade soviele Fragen und weiß nicht recht was ich zuerst machen soll;-(
Entschuldigung wegen der Komplexibilität der Fragen und ich hoffe siie können mir weiterhelfen.
DANKEEEEEEEEEEEEEEE
von
Wunderkind1980
am 09.01.2013, 12:40
Antwort auf:
Verlängerung und Zuverdienst der/in Elternzeit
Hallo,
1. Bei Ihrem Arbeitgeber-versuchen Sie doch, Ihre Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers entsprechend zu verlängern
2. In der Elternzeit über ihren Arbeitgeber
3. Der Verlängerungsantrag muss schriftlich gestellt werden
4. Wann genau?
5. Sie können in der Elternzeitteilzeit arbeiten, dies bis zu 30 h pro Woche
6. Wenn Sie nur einen Minijob haben, sind Sie weiter beitragsfrei krankenversichert, ansonsten müssen Sie für die Tätigkeit Krankenversicherung abführen
7. Der alte AG Muster Teilzeittätigkeit bei einem anderen zustimmt
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2013
Antwort auf:
Verlängerung und Zuverdienst der/in Elternzeit
Zu 1: Deine EZ musst Du bei Deinem AG verlängern. Da Du beim ersten Anmelden nicht mindestens 24 Monate (2 Jahre) genommen hast, kann der AG die Verlängerung ablehnen.
Zu 2: Wenn der AG der Verlängerung der EZ zustimmt, dann bist Du bis während der weiteren EZ über Deinen AG krankenversichert. Solltest Du einen Job annehmen der kein Minijob ist, bist Du zusätzlich über den versichert.
Zu 3: Ja, EZ muss IMMER schriftlich angezeigt werden.
Zu 4: Nein, das macht der AG.
Zu Deinen anderen Fragen:
Du darfst in der EZ beliebig viel dazu verdienen. Solange Du EG beziehst (bei Dir bis zum Ende des 14. Lebensmonat) würde der Verdienst auf das EG angerechnet werden. Vom Zuverdienst bleiben dann ca. 33% übrig! Du darfst in der EZ aber maximal 30h/Woche arbeiten. Bei mehr Wochenstunden würdest aus der EZ rausfallen.
Einen Minijob darfst Du nur mit Zustimmung Deines AG antreten. Der darf diesen aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehen (also z.B. AG bei dem man in EZ ist ist McDonalds, der wo der MiniJob gemacht werden soll ist Burger King - oder Hauptarbeitgeber Microsoft, MiniJob AG Apple). Das sind nur Beispiele - im Streitfall kann darüber nur ein Richter entscheiden.
Wenn Du einen MiniJob machst, dann musst Du versicherungstechnisch nichts machen, es sei denn Du möchtest Deine Rentenbeiträge aufstocken. Ansich bist Du über den Minijob nicht direkt versichert.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.01.2013, 13:43