Hallo Frau Bader, hier nochmals zum Thema vom 23.08.2012 eine kurze Nachfrage Ich habe fristgemäß vor der Geburt meines Kindes eine EZ von 2 Jahren mit der Option auf TZ im 2. Jahr beantragt. 1) Bis wann muß ich meinen TZ-Wunsch mit den genauen Angaben über Arbeitszeit und Verteilung einreichen? 2)Der TZ-Wunsch wird mir wie beschrieben ja nicht gewährt mein Chef führt wirschaftliche Gründe an. Ich werde sobald ich eine Stellungnahme zu meinem TZ Wunsch habe damit zum Anwalt gehen. Sicher wird das Arbeitsgericht diese "wirtschaftlichen Gründe" die er genau darlegen muß prüfen usw. Ist es sinnvoll auf TZ zu klagen, sich um eine Abfindung zu streien oder ist es sinnvoll den AG um Erlaubnis für eine andere Arbeitsstelle zu bitten? DARF DIES AUCH EIN AUSBILDUNGSPLATZ SEIN? Vielen Dank.
von Kirstin_77 am 24.08.2012, 11:23